Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1994 - 11 E 166/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung von Telefonkosten; Erstattungsfähigkeit einer Informationsreise; Bezahlter Urlaub; Mindestentschädigung für entgangene Freizeit; Verdienstausfall; Entschädigung
Verfahrensgang
- VG Minden, 03.02.1994 - 1 K 638/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1994 - 11 E 166/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 123
Wird zitiert von ... (7)
- VK Schleswig-Holstein, 18.02.2005 - VK-SH 18/03
Steuerbefreiung für Brutto-Auftragswert relevant?
Für die Bestimmung der notwendigen Aufwendungen sind dann die allgemeinen Regeln heranzuziehen, wonach die Kosten für die Porto- und Telekommunikationsauslagen zumindest glaubhaft gemacht werden müssen (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1995, 123).Die Kosten für die Porto- und Telekommunikationsauslagen waren hier daher glaubhaft zu machen (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 1995, 123).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 5 S 1345/96
Erstattungsfähige Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten: Anwaltskosten …
Hierzu zählen ua auch Portokosten und Telefonkosten, soweit sie aus Anlaß des Verwaltungsstreitverfahrens notwendig entstanden sind (vgl BVerwG, Beschl v 22.06.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 210 § 162 VwGO Nr. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl v 05.09.1994 - 11 E 166/94 -, NVwZ-RR 1995, 123 sowie Redeker/von Oertzen, VwGO, § 162 RdNr 9).Das Entstehen dieser Aufwendungen muß vom Kläger glaubhaft gemacht werden (vgl Bay VGH, Beschl v 07.11.1985 - 22 N 8217.224 -, BayVBl 1986, 379; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl v 05.09.1994, aaO).
Hierbei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung darüber, welche Anforderungen im einzelnen an die Glaubhaftmachung notwendiger Parteiaufwendungen für Portokosten und Telefonauslagen zu stellen sind (vgl hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl v 05.09.1994, aaO, das die Glaubhaftmachung durch "Aufzeichnungen oder andere Belege" fordert).
- VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 5/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros
Hinsichtlich der geltend gemachten notwendigen Aufwendungen gelten dann die allgemeinen Regeln, wonach z.B. die Porto- und Telekommunikationskosten sowie deren Notwendigkeit glaubhaft zu machen sind (vgl. hierzu OVG Münster NVwZ-RR 1995, 123).Die Kosten für die Porto- und Telekommunikationsauslagen waren hier daher glaubhaft zu machen (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 1995, 123).
- VGH Hessen, 24.07.2009 - 6 E 856/09
Kostenerinnerung; Beschwerde; Besetzung der Richterbank; Aufwendungen für …
Die Erstattungsfähigkeit einer Informationsreise in jeder Instanz wird zwar allgemein anerkannt; dagegen richtet sich die Erstattungsfähigkeit weiterer Informationsreisen nach den Besonderheiten des Einzelfalles (…Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 2. Aufl., 2006, § 162 Rdnr. 54), deren Beurteilung in der Rechtsprechung eher restriktiv gehandhabt wird (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 S 3220/84 -, KostRspr. VwGO § 162 Nr. 88; OVG Münster, Beschluss vom 05.09.1994 - 11 E 166/94 -, NVwZ-RR 1995, 123). - VGH Hessen, 07.01.1998 - 1 TJ 3449/97
Zu den erstattungsfähigen Kosten eines Beteiligten
Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Rechtsprechung an (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluß vom 11. Januar 1988, NJW 1988, 1807 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluß vom 8. Januar 1991, Rechtspfleger 1991, 266 f. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; OVG N.-W., Beschluß vom 5. September 1994, NVwZ-RR 1995, 123). - VG Frankfurt/Main, 11.03.2009 - 3 O 2038/08
Festsetzung von Parteikosten
Während zum Teil angenommen wird, dass auch in schwierigen Fällen nur die Kosten von höchstens zwei Informationsreisen zu dem Prozessbevollmächtigten zu erstatten sind (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 S 3220/84 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 88), hat das OVG Münster (Beschluss vom 05.09.1994 - NVwZ-RR 1995, 123 (124)) in einem Einzelfall vier Informationsreisen akzeptiert. - VG Augsburg, 27.07.2023 - Au 2 M 23.1119
Recht der Bundesbeamten, Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung …
Übernachtungskosten im Zusammenhang mit einer Reise sind erstattungsfähig, wenn der zu erwartende Zeitaufwand für Hin- und Rückfahrt zwischen Dienst- bzw. Wohnsitz und Gerichtsort zehn Stunden überschreitet (OVG NW, B.v. 5.9.1994 - 11 E 166/94 - NVwZ-RR 1995, 123;… Olbertz in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 162 Rn. 18).
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