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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24268
VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09 (https://dejure.org/2009,24268)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - 11 E 929/09 (https://dejure.org/2009,24268)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 11 E 929/09 (https://dejure.org/2009,24268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bzgl. einer Genehmigung der Errichtung eines Bordellbetriebes in einem vorhandenen Geschäftshaus; Interessenabwägung bei der Nutzung einer Räumlichkeiten als Bordell bis zu einer Entscheidung über eine Klage; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97

    Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich, …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Bordelle sind entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht als typische Vergnügungsstätten (s. BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8/97 ) im Sinne der BauNVO einzuordnen.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsauffassung auch nach Erlass der BauNVO 1990 in der Entscheidung vom 28.6.1995 (…a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) bestätigt.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (s. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen, ob Bordelle als Vergnügungsstätten eigener Art angesehen werden könnten.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen nach § 30 BauGB vermitteln grundsätzlich Drittschutz (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, 4 C 28.91 ;… BVerwG, Urt. v. 23.08.1996, 4 C 13/94 ).

    Weil der einzelne Eigentümer aufgrund der Festsetzung in der Ausnutzung seines Grundstücks bestimmten öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er die Beachtung dieser Beschränkungen auch im Verhältnis zu benachbarten Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Bordelle, die nicht bewohnt werden, als "Gewerbebetriebe aller Art" i.S.v. § 8 BauNVO anzusehen (…BVerwG, Urt. v. 25.11.1983, 4 C21/83; BVerwG, Beschl. v. 28.6.1995, 4 B 137/95 ).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsauffassung auch nach Erlass der BauNVO 1990 in der Entscheidung vom 28.6.1995 (a.a.O.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) bestätigt.

  • VG Hamburg, 22.11.2011 - 11 K 1237/09

    Zuordnung eines Bordells zu den Vergnügungsstätten iSv § 8 Abs. 3 Nr. 3 …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 1237/09 wird angeordnet.

    Sie begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 11 K 1237/09 betreffend die dem Beigeladenen erteilten Bescheide vom 12.9.2008 und vom 5.3.2009 zur Genehmigung der Errichtung eines Bordellbetriebes in einem vorhandenen Geschäftshaus auf dem Grundstück xxx.

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Dies beinhaltet auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung nach § 15 BauNVO (s. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86/01 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen nach § 30 BauGB vermitteln grundsätzlich Drittschutz (…vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, 4 C 28.91 ; BVerwG, Urt. v. 23.08.1996, 4 C 13/94 ).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht - …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Dabei ist zur Ermittlung des Planungswillens und zur Auslegung der Festsetzungen die Begründung des Bebauungsplans mit heranzuziehen ( BVerwG, Urt. v. 3.2.1984, 4 C 17.82 ).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 B 242.88

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Transportbetonwerkes - …

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Die Eigenart des Baugebiets im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist nicht allein aus den abstrakten Vorschriften der Regelungen der BauNVO für die einzelnen Baugebiete zu entnehmen, sondern ergibt sich aus dem konkreten Bebauungsplan unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation in dem Baugebiet ( BVerwG, Beschl. v. 16.8.1989, 4 B 242/88 ;… VG München, Urt. v. 13.3.2000, M 8 K 99.2451).
  • VG Stuttgart, 21.04.2004 - 3 K 4344/02

    Untersagung eines Bordellbetriebs in einem Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Aber selbst wenn man dies annähme (so VG Stuttgart, Urt. v. 21.4.2004, 3 K 4344/02), dann wäre ein Bordell gleichwohl nicht von der Ausschlussregelung des § 2 Nr. 5 Satz 2 der Verordnung zum Bebauungsplan erfasst.
  • VG München, 13.03.2000 - M 8 K 99.2451
    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
    Die Eigenart des Baugebiets im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist nicht allein aus den abstrakten Vorschriften der Regelungen der BauNVO für die einzelnen Baugebiete zu entnehmen, sondern ergibt sich aus dem konkreten Bebauungsplan unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation in dem Baugebiet ( BVerwG, Beschl. v. 16.8.1989, 4 B 242/88 ; VG München, Urt. v. 13.3.2000, M 8 K 99.2451).
  • VG Hamburg, 22.11.2011 - 11 K 1237/09

    Zuordnung eines Bordells zu den Vergnügungsstätten iSv § 8 Abs. 3 Nr. 3 …

    Die Klägerin legte am 24.03.2009 gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein und suchte am 09.04.2009 beim Verwaltungsgericht Hamburg um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach (Az. 11 E 929/09).

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat die Kammer mit Beschluss vom 04.06.2009 die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet (Az. 11 E 929/09).

    Die Sachakten der Beklagten, die Gerichtsakten zum Eilverfahren 11 E 929/09 (2 Bs 102/09) sowie die Bebauungsplan-Aufstellungsakten zum Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29 vom 11.08.1999 und dessen Änderung vom 11.01.2010 sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Die im Beschluss vom 04.06.2009 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 11 E 929/09) vertretene Auffassung, ein Bordell dürfte der Eigenart des Gewerbegebiets widersprechen, das vor allem auch Betrieben mit hohem Störfaktor, solchen des produzierenden Gewerbes und Betrieben der sog. Automeile vorbehalten bleiben solle, hält die Kammer nicht aufrecht.

  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Mit Beschluss vom 4. Juni 2009 (11 E 929/09) hat das Verwaltungsgericht Hamburg die aufschiebende Wirkung ihrer Klage angeordnet.
  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 11 E 3453/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zurückstellungsbescheid in Bezug auf …

    Dabei kommt es hier nicht darauf, ob sich ein Bordell als Nutzung "Gewerbebetrieb jeglicher Art" (…siehe die Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 21/83; Beschl. 28.6.1995 - 4 B 137/95; sowie die Auffassung dieser Kammer, Beschl. v. 4.6.2009 - 11 E 929/09; für das Eilverfahren insoweit bestätigt vom OVG Hamburg, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 Bs 102/09) oder als eine "Vergnügungsstätte" (Nachweise für diese Auffassung bei OVG Hamburg, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 Bs 102/09) darstellt.
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