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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 13.05.2002 - 11 F 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,68532
VG Saarlouis, 13.05.2002 - 11 F 12/02 (https://dejure.org/2002,68532)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.05.2002 - 11 F 12/02 (https://dejure.org/2002,68532)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 11 F 12/02 (https://dejure.org/2002,68532)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02

    Benennung eines Untersuchungsausschusses mit Namen einer Person; …

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  • VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines …

    Rn. 5 Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.07.2002 -1 W 15/02- und vom 05.11.2002 -1 W 29/02-; zum Streitstand auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2002 -Lv 2/02 ea-, zitiert nach juris) die Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht allein nach formalen, an die konkreten Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen; entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige, am Verfassungsleben teilhabende Antragsgegner in dem konkreten Streitfall - gegebenenfalls auch durch einen Bürger - spezifisch in seiner sich aus der Verfassung ergebenden Funktion in Anspruch genommen wird, ob also ein zentraler Bereich der dem Antragsgegner von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.

    Eine Verweisung nach §§ 17 ff. GVG an den Saarländischen Verfassungsgerichtshof scheitert daran, dass diese Vorschriften im Verhältnis zwischen den Fachgerichtsbarkeiten und der Verfassungsgerichtsbarkeit keine Anwendung finden (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02- m.w.N.) .

  • OVG Saarland, 17.07.2002 - 1 W 15/02

    Untersagung der Verwendung der "Kurzbezeichnung B-Untersuchungsausschuss" durch …

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. Mai 2002 - 11 F 12/02 - wird zurückgewiesen.

    statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.5.2002 - 11 F 12/02 -, mit dem sein Begehren, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung ( § 123 Abs. 1 VwGO ) zu untersagen, für den von ihm am 27.2.2002 eingesetzten Untersuchungsausschuss Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch vertragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungsunternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu" die Kurzbezeichnung B -Untersuchungsausschuss" zu verwenden, zurückgewiesen wurde, bleibt ohne Erfolg.

  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat durch Beschluß vom 13.5.2002 - 11 F 12/02 - einen dort gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, weil der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet sei.
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