Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20.EK |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 173 GVG § 198
Überlange Verfahrensdauer; Asylverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 23.07.2020 - 7 K 1989/17
- VG Leipzig, 22.10.2020 - 7 K 1989/17
- OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20.EK
Papierfundstellen
- NVwZ 2023, 361
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15
(Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Dabei ist vor allem auch zu prüfen, ob Verzögerungen, die durch die Verfahrensführung des Gerichts eintreten, bei Berücksichtigung des dem Gericht zukommenden Gestaltungsspielraums sachlich gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2016 - 5 C 31.15 D -, juris Rn. 15 m. w. N.).Aus § 198 Abs. 3 GVG ergibt sich, dass der vor einer wirksam bei dem mit dem Verfahren befassten Gericht erhobenen Verzögerungsrüge verstrichene Zeitraum des Verfahrens vor diesem Gericht in die Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer grundsätzlich zeitlich unbefristet einzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 33;… NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50 m. w. N.).
Diese Vermutung ist hier nicht widerlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2016 - 5 C 31/15 D -, juris Rn. 45 ff.).
Rn. 38 Ob eine Feststellung zur Wiedergutmachung ausreicht, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Urt. v. 27. Februar 2014 - 5 C 1.13 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 3 Rn. 34 und v. 29. Februar 2016 - 5 C 31.15 D - NJW 2016, 3464 Rn. 45;… Frehse, Die Kompensation der verlorenen Zeit, 1. Aufl. 2017, S. 1016 ff. m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 FEK 306/20
Entschädigung; immaterieller Schaden; Überlange Verfahrensdauer; unangemessene …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Es entspricht dem prozessualen Gestaltungsspielraum des Gerichts, das auch das rechtsstaatliche Gebot, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen, zu berücksichtigen hat (…BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 27/12 D -, juris Rn. 34), ihm unter solchen Umständen eine gewisse "Reaktionszeit" für die Auswertung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zuzubilligen (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 2022 - 11 F 19/21 EK -, verfügbar in der Rechtsprechungsdatenbank des SächsOVG; ähnlich auch NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 51).Aus § 198 Abs. 3 GVG ergibt sich, dass der vor einer wirksam bei dem mit dem Verfahren befassten Gericht erhobenen Verzögerungsrüge verstrichene Zeitraum des Verfahrens vor diesem Gericht in die Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer grundsätzlich zeitlich unbefristet einzustellen ist (…BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 33; NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50 m. w. N.).
Ausnahmsweise kann eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge aber bei der Angemessenheit der Verfahrensdauer oder bei der Frage, ob Wiedergutmachung auf andere Weise durch Feststellung der Überlänge gemäß § 198 Abs. 4 GVG ausreicht, berücksichtigt werden, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50;… vgl. BGH, Urt. v. 26. November 2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Rn. 38 Ob eine Feststellung zur Wiedergutmachung ausreicht, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Urt. v. 27. Februar 2014 - 5 C 1.13 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 3 Rn. 34 und v. 29. Februar 2016 - 5 C 31.15 D - NJW 2016, 3464 Rn. 45;… Frehse, Die Kompensation der verlorenen Zeit, 1. Aufl. 2017, S. 1016 ff. m. w. N.).Rn. 44 abweichende Regelung trifft und die Geldforderung eindeutig bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2014 - 5 C 1.13 D -, juris Rn. 46;… VGH München, Urt. v. 29.06.2017 - 23 A 15.2332 -, juris Rn. 42).
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12
Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Es entspricht dem prozessualen Gestaltungsspielraum des Gerichts, das auch das rechtsstaatliche Gebot, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen, zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 27/12 D -, juris Rn. 34), ihm unter solchen Umständen eine gewisse "Reaktionszeit" für die Auswertung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zuzubilligen (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 2022 - 11 F 19/21 EK -, verfügbar in der Rechtsprechungsdatenbank des SächsOVG;… ähnlich auch NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 51).Denn das im Entschädigungsrecht allgemein anerkannte Prinzip des Vorteilsausgleichs findet auch im Rahmen der §§ 198 ff. GVG Anwendung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 2 WA 1/17 D -, juris Rn. 35 ff.; BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 27.12 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 2 Rn. 55).
- BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17
Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Denn das im Entschädigungsrecht allgemein anerkannte Prinzip des Vorteilsausgleichs findet auch im Rahmen der §§ 198 ff. GVG Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 2 WA 1/17 D -, juris Rn. 35 ff.;… BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 27.12 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 2 Rn. 55).Von Bedeutung können insoweit nach den Umständen des Einzelfalls etwa insbesondere Geldzahlungen sein, die der Partei während der Dauer des Verfahrens weiter zufließen und auf die er bei einem früheren Abschluss des Verfahrens keinen Anspruch mehr gehabt hätte (BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 2 WA 1/17 D -, juris Rn. 39).
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf eine angemessene Verfahrensdauer darf hingegen grundsätzlich nicht von der faktischen Ausstattung der Justiz abhängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D -, BVerwGE 147, 146 ff. = juris Rn. 27 ff.;… OVG NRW, Urt. v. 28. September 2015 a. a. O.; Senatsurt. v. 10. Januar 2018 - 11 F 7/16.EK -, n.v.).Darüber hinaus kann einzustellen sein, welches Ausmaß die Unangemessenheit der Verfahrensdauer aufweist und ob das Ausgangsverfahren eine besondere Dringlichkeit hatte oder sie entfallen ist (BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 57).
- OVG Sachsen, 12.07.2022 - 11 F 19/21
Überlange Verfahrensdauer; Verfahren nach dem Asylgesetz; Eilbedürftigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Wolle man dem Ausgangsgericht wegen der Änderung der Situation in Äthiopien eine zusätzliche "Reaktionszeit" zubilligen, so werde gegenüber den an den Kläger gestellten Anforderungen mit zweierlei Maß gemessen, zumal dieser - anders als in der vom Senat mit Urteil vom 12. Juli 2022 - 11 F 19/21 EK - entschiedenen Sache nicht den Oromo angehöre, sondern der Rebellengruppe der ONLF.Es entspricht dem prozessualen Gestaltungsspielraum des Gerichts, das auch das rechtsstaatliche Gebot, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen, zu berücksichtigen hat (…BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 27/12 D -, juris Rn. 34), ihm unter solchen Umständen eine gewisse "Reaktionszeit" für die Auswertung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zuzubilligen (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 2022 - 11 F 19/21 EK -, verfügbar in der Rechtsprechungsdatenbank des SächsOVG;… ähnlich auch NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 51).
- BGH, 26.11.2020 - III ZR 61/20
Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer in einem zivilrechtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Ausnahmsweise kann eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge aber bei der Angemessenheit der Verfahrensdauer oder bei der Frage, ob Wiedergutmachung auf andere Weise durch Feststellung der Überlänge gemäß § 198 Abs. 4 GVG ausreicht, berücksichtigt werden, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (…NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50; vgl. BGH, Urt. v. 26. November 2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23 ff. m. w. N.). - BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Verfahrensdauer in …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Unzulänglichkeiten oder "Pannen" bei der richterlichen Bearbeitung eines Rechtstreits begründen für sich genommen nicht einen Verstoß gegen die Verpflichtung, ein Verfahren in angemessener Zeit zu einer Entscheidung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris Rn. 16). - BGH, 16.03.2016 - XII ZR 148/14
Unterhaltsschaden nach anwaltlicher Falschberatung: Kompensation des …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Rn. 40 Nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs ist abzustellen auf die schadensbedingt günstigen Veränderungen gegenüber einem hypothetischen schadensfreien Verlauf (vgl. BGH, Urt. v. 16. März 2016 - XII ZR 148/14 -, juris Rn. 24). - VGH Bayern, 29.06.2017 - 23 A 15.2332
Zur Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer in einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 170/20
- BGH, 12.02.2015 - III ZR 141/14
Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer von Ausgangsverfahren …
- BFH, 07.11.2013 - X K 13/12
Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens
- BGH, 13.03.2014 - III ZR 91/13
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer: Begriff des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 13 D 12/15
Gestaltungsspielraum des Gerichts während des Zeitraums gerichtlicher Untätigkeit …
- LSG Sachsen, 22.01.2018 - L 11 SF 45/16
Entschädigung wegen überlanger Dauer von Kostenfestsetzungs- und …
- OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 496/21
Asylrechtliches Klageverfahren; durchschnittliche Bedeutung; Entschädigungsklage; …
Hiernach kam dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht für die Kläger, welche die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutzes, weiter hilfsweise die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG begehrten, eine hohe Bedeutung zu, ging es doch um die für sie durchaus existenzielle Frage, ob sie sich weiterhin legal im Bundesgebiet aufhalten dürfen und den staatlichen Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor den von ihnen geltend gemachten verfolgungsbedingten Gefahren beanspruchen können (vgl. dahingehend auch: Sächsisches OVG, Urt. v. 5.12.2022 - 11 F 5/20.EK -, juris Rn. 24 f.;… Bayerischer VGH, Urt. v. 10.12.2015 - 23 A 14.2252 -, juris Rn. 44).Bei objektiver Betrachtung auch aus Ex-ante-Sicht dürfte sich einem Verwaltungsgericht die Erforderlichkeit einer baldigen Entscheidung über eine solche Klage, deren Lauf die Klagepartei verfahrensbezogen gerade vor dem schützt, was sie durch das gerichtliche Verfahren abwehren will, regelmäßig nicht erschließen oder gar aufdrängen, dass der Klagepartei durch eine zeitliche Verzögerung der Entscheidung ein immaterieller Nachteil mit der erforderlichen Schwere der Belastung zugefügt wird (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 10.12.2015 - 23 A 14.2252 -, juris Rn. 45 f.; vgl. zur Ambivalenz des klägerischen Interesses am zügigen Abschluss eines Asylhauptsacheverfahrens auch: Sächsisches OVG, Urt. v. 5.12.2022 - 11 F 5/20.EK -, juris Rn. 24 f.).
Angesichts der noch durchschnittlichen Bedeutung des Verfahrens für die Kläger (siehe oben II.2.b)) und dem daraus abgeleiteten nur mittelgewichtigen Interesse der Kläger, Rechtsschutz in einer angemessenen Zeit zu erlangen, der durchschnittlichen Schwierigkeit des Verfahrens (siehe oben II.2.a)) und der im Juni 2018 erst verstrichenen sehr kurzen Verfahrensdauer von weniger als vier Monaten geht der Senat davon aus, dass der von den Klägern erwartete Zeitraum für einen Verfahrensabschluss von sechs Monaten deutlich zu kurz bemessen ist und dass der Kammer des Verwaltungsgerichts vielmehr ein richterlicher Überdenkens- und Entscheidungszeit- und zugleich -spielraum von jedenfalls nicht weniger als 12 Monaten, mithin mindestens bis Juni 2019, zuzugestehen war, innerhalb derer die Kammer zu beurteilen hatte, wie das Verfahren zu fördern und letztlich zu entscheiden ist (vgl. zum angemessenen richterlichen Überdenkens- und Entscheidungszeit- und zugleich -spielraum in asylrechtlichen Hauptsacheverfahren auch: Sächsisches OVG, Urt. v. 5.12.2022 - 11 F 5/20.EK -, juris Rn. 27 f. (12 Monate bei überdurchschnittlicher Bedeutung und durchschnittlicher Schwierigkeit nach bereits abgelaufener Verfahrensdauer von 4 Monaten);… Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 49 ff. (6 Monate bei durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit nach bereits abgelaufener Verfahrensdauer von 16 Monaten)).
- OVG Hamburg, 16.07.2024 - 3 AS 6/23
Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Verwaltungsgerichtsprozesses
Beteiligte können aus diesem Grunde ein gerechtfertigtes Interesse an einem schnellen Ausgang des Verfahrens haben (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 5.12.2022, 11 F 5/20.EK, NVwZ 2023, 361, juris Rn. 24). - VGH Bayern, 27.04.2023 - 98 F 22.2187
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens
Anders liegt es nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (vgl. SächsOVG, U.v. 5.12.2022 - 11 F 5/20.EK - juris Rn. 33;… NdsOVG, U.v. 23.2.2023 - 13 FEK 201/22 - juris Rn. 47 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 P 11/23
Veränderung der Sicherheitslage als Rechtfertigungsgrund für ein Abwarten im …
Hiernach kam dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht für die Kläger, welche zunächst die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutzes, weiter hilfsweise die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG, später lediglich die Zuerkennung subsidiären Schutzes sowie hilfsweise die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG begehrten, eine hohe Bedeutung zu, ging es doch um die für sie durchaus existenzielle Frage, ob sie sich weiterhin legal im Bundesgebiet aufhalten dürfen und den staatlichen Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor den von ihnen geltend gemachten verfolgungsbedingten Gefahren beanspruchen können (vgl. dahingehend auch: OVG Bautzen, Urt. v. 5. Dezember 2022 - 11 F 5/20.EK -, juris Rn. 24 f.;… VGH München, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 23 A 14.2252 -, juris Rn. 44). - OVG Bremen, 12.06.2024 - 2 DE 240/22
Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer zweier Gerichtsverfahren vor …
Bei Berücksichtigung einer dem Verwaltungsgericht grundsätzlich zuzubilligenden Vorbereitungs- und Bedenkzeit für die Sachentscheidung (…vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 25.05.2023 - 13 FEK 484/21, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Urt. v. 05.12.2022 - 11 F 5/20.EK, juris Rn. 18, juris), die im vorliegenden Fall angesichts der unterdurchschnittlichen Schwierigkeit der nur gegen die Widerspruchsgebühr gerichteten Klage einerseits und der nach Niederschlagung der Gebühr für die Klägerin gegen Null tendierenden Bedeutung der Sache andererseits, zur Überzeugung des Senats bei neun Monaten liegt, ist eine Überlänge des Gerichtsverfahrens im Umfang von 9 vollen Monaten festzustellen. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2026 - 3 A 2.25
Immaterielle Entschädigung, überlange Verfahrensdauer, Verzögerungsrüge, …
Rechtsprechung und Schrifttum gehen insoweit zutreffend davon aus, dass eine Verzögerungsrüge im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck jedenfalls dann ausnahmsweise nicht wirksam ist, wenn ihr keine Warnfunktion zukommt und sie sich bei der Würdigung aller Gesamtumstände als rechtmissbräuchliches "Dulden und Liquidieren" darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2020 - III ZR 61/20 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2025 - 13 FEK 102/25 - juris Rn. 75;… Beschluss vom 25. Mai 2023 13 FEK 484/21 - juris Rn. 42; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Juli 2024 OVG 3 AS 6/23.UEG - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 27. April 2023 98 F 22.2187 - juris Rn. 26; OVG Bautzen, Urteil vom 5. Dezember 2022 - 11 F 5/20.EK - juris Rn. 33;… s. auch Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl., § 198 Rn. 20;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl., § 173 Rn. 19). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 - 3 A 2.25
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer; Feststellung der überlangen …
Rechtsprechung und Schrifttum gehen insoweit zutreffend davon aus, dass eine Verzögerungsrüge im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck jedenfalls dann ausnahmsweise nicht wirksam ist, wenn ihr keine Warnfunktion zukommt und sie sich bei der Würdigung aller Gesamtumstände als rechtmissbräuchliches "Dulden und Liquidieren" darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2020 - III ZR 61/20 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2025 - 13 FEK 102/25 - juris Rn. 75;… Beschluss vom 25. Mai 2023 - 13 FEK 484/21 - juris Rn. 42; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - OVG 3 AS 6/23.UEG - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 27. April 2023 - 98 F 22.2187 - juris Rn. 26; OVG Bautzen, Urteil vom 5. Dezember 2022 - 11 F 5/20.EK - juris Rn. 33;… s. auch Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl., § 198 Rn. 20;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl., § 173 Rn. 19).
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