Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 162 Abs 1 VwGO
Gutachterkosten der Planfeststellungsbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufwendungen der Planfeststellungsbehörde für die Hinzuziehung von Sachverständigen zählen regelmäßig nicht zu den erstattungsfähigen Verfahrenskosten i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde müssen eigene Gutachterkosten selbst tragen! (IBR 2011, 1254)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08
Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Rn. 1 Der Kläger - ein im Land Hessen anerkannter Naturschutzverein - wendete sich in dem Verfahren 11 C 318/08.T gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des von der Beigeladenen betriebenen Flughafens Frankfurt Main.11 C 318/08.T entstanden sind:.
Mit ihren im Laufe des gerichtlichen Verfahrens abgegebenen gutachterlichen Stellungnahmen hat Frau Dr. S. den Nachweis erbracht, dass die Verträglichkeitsprognose im Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 mit den Grundsätzen ihres Fachgutachtens vom 12. November 2007 in Einklang steht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, juris, Rdnr. 199 ff.).
Sie hat das Prognosemodell, das sie dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt hat, insbesondere auf die Zwischenergebnisse eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhaben) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Thema "Vögel und Verkehrslärm", Stand 16. Juli 2007, gestützt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 21. August 2009, a.a.O., Rdnr. 135 ff.), das maßgeblich von dem im gerichtlichen Verfahren ebenfalls herangezogenen Dr. M. betreut worden ist.
- BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins …
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Rn. 15 Die Aufwendungen für ein Privatgutachten gehören nur ausnahmsweise zu den notwendigen Kosten eines Prozessbeteiligten in diesem Sinn (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 -, juris, und 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris).Rn. 16 Ein Ausnahmefall, in welchem Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige erstattungsfähig sind, kann dann gegeben sein, wenn ein Kläger in Fallkonstellationen, in denen das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen oder ökologischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, zur Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht, sich selbst sachkundig zu machen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt und dies zum Zwecke der Substantiierung seiner Klage im gerichtlichen Verfahren vorlegt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268, und 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris).
Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063
Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Rn. 21 Dies hat zur Folge, dass die Aufwendungen für die Hinzuziehung von Sachverständigen durch die Planfeststellungsbehörde oder den Vorhabensträger regelmäßig nicht zu den erstattungsfähigen Verfahrenskosten im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO zählen können (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663;… vgl. dazu auch Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 162 Rdnr. 162).Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bay.VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663, an, wonach es nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten bedeuten, sondern auch eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz planbetroffener Bürger, aber auch anerkannter Naturschutzvereine schaffen würde, wenn man in derartigen Fällen die bei der Planfeststellungsbehörde oder beim Vorhabensträger anfallenden Aufwendungen für die Hinzuziehung externer Sachverständiger denjenigen aufbürdet, die sich - wenn auch erfolglos - im Wege einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss wenden.
- BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09
Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 14. April 2011 (- 4 B 77.09 -) zurückgewiesen hat. - BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Rn. 16 Ein Ausnahmefall, in welchem Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige erstattungsfähig sind, kann dann gegeben sein, wenn ein Kläger in Fallkonstellationen, in denen das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen oder ökologischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, zur Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht, sich selbst sachkundig zu machen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt und dies zum Zwecke der Substantiierung seiner Klage im gerichtlichen Verfahren vorlegt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268, und 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris). - BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06
Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger …
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Rn. 15 Die Aufwendungen für ein Privatgutachten gehören nur ausnahmsweise zu den notwendigen Kosten eines Prozessbeteiligten in diesem Sinn (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 -, juris, und 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris). - BVerwG, 06.10.2009 - 4 KSt 1009.07
Geltendmachung von Reisekosten aufgrund von Besprechungen mit Sachverständigen …
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris). - BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Die Erstattungsfähigkeit solcher Aufwendungen scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 [4 A 1078.04] -, juris) jedenfalls nicht schon deshalb aus, weil der Vorhabensträger den Planfeststellungsantrag unter Hinzuziehung internen und externen Sachverstandes hat ausarbeiten und begründen lassen und der Planfeststellungsantrag von der Planfeststellungsbehörde und ihren sachverständigen Fachkräften geprüft und zum Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses gemacht worden ist. - BVerwG, 06.10.2005 - 4 A 1075.04
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris). - VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134
Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden …
Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Rn. 17 Diese Grundsätze zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Klägers für private Sachverständige sind aber - entgegen der Auffassung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - nicht ohne weiteres auf die Situation zu übertragen, in welcher sich die Planfeststellungsbehörde oder der Vorhabensträger als Gegner einer Anfechtungsklage befinden (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 19. März 2008 - 8 M 07.1134 -, DÖV 2008, 564). - VG Hannover, 08.07.2008 - 7 A 3.08
El Salvador: Widerruf rechtswidrig; HumHAG
- VGH Bayern, 28.06.2011 - 8 M 11.40017
Kostenerinnerung; Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten
Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG vom 8.10.2008 Az. 4 KSt 2000/08 u.a. ; vom 6.10.2009 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 RdNrn. 33 ff.; BayVGH vom 8.3.2010 Az. 8 M 09.40065 ; vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.269 ; HessVGH vom 20.4.2011 Az. 11 F 90/11 ;… Neumann in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 31 ff. zu § 162).
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