Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- datenschutz.eu
Unzulässige E-Mails durch Gewerkschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gewerkschaft darf keine Emails an Dienstaccounts von Arbeitnehmern schicken
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Keine gewerkschaftlichen E-Mails
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Zusendung von Gewerkschaft-Mails an Arbeitnehmer rechtswidrig
- beck.de (Kurzinformation)
Zusendung von Gewerkschaft-E-Mails an Arbeitnehmer rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zusendung von Gewerkschaft-Mails an Arbeitnehmer rechtswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des Eigentumsrechts des Arbeitgebers durch die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse zu Privatzwecken; Berührung der Berufsausübungsfreiheit durch die Verwendung von Arbeitszeit zu betriebsfremden Zwecken; Versendung von Gewerkschafts-E-Mails an die ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
- ArbG Frankfurt/Main, 06.10.2008 - 11 Ga 60/07
- LAG Hessen, 30.07.2009 - 13 Ta 360/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Untergliederungen von Gewerkschaften können selbst parteifähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (…BAG Urt. v. 22.12.1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953 = DB 1961, 444; zur Beteiligtenfähigkeit siehe BAG Beschl. v. 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = NZA 1986, 480 - 483).Folglich kann eine weitgehende Selbständigkeit des Landesbezirks gerade in den maßgeblichen Fragen von Tarifverhandlungen und des Abschlusses von Tarifverträgen nicht angenommen werden (dies als entscheidendes Kriterium ansehend BAG Beschl. v. 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - a. a. O.).
- LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2000 - 6 Sa 562/99
Abmahnung: Rechtsnatur des Entfernungsanspruchs - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Die koalitionsmäßige Betätigung wird von Art. 9 Abs. 3 GG jedoch nicht schrankenlos gewährt, sie steht unter dem Vorbehalt der praktischen Konkordanz (zu der vorzunehmenden Abwägung bei der Zusendung von E-Mails mit Gewerkschaftswerbung siehe auch LAG Schleswig - Holstein Urt. v. 01.12.2000 - 6 Sa 562/99 - AiB 2001, 305 - 308). - OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 45/06
Unterlassunganspruch bei Versendung von E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Rn. 26 (1) Für die Beurteilung der Frage, ob die unaufgeforderte Zusendung der E-Mails einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail Empfängers darstellt, ist zu prüfen, ob dessen Einverständnis mit der unverlangten Zusendung von werbenden E - Mails vermutet werden kann (OLG Düsseldorf Urt. v. 24.05.2006 - 1 - 15 U 45/06, 15 U 45/06 - MDR 2006, 544 - 545).
- OLG Köln, 15.11.2002 - 2 U 79/02
Unterbrechung des Insolvenzverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Eine derartige Vermutung setzt zumindest voraus, dass nach Art des Angebots und des Gewerbes des Empfängers ein Bedarf möglich erscheint (LG München Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02 - NJW-RR 2003, 264). - BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 597/85
Gewerkschaftliche Werbung im Betrieb
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Dies wäre nur dann zulässig, wenn das Recht des Eigentümers, andere von der Nutzung der Sache auszuschließen, hinter das Recht der Antragsgegner auf koalitionsmäßige Betätigung zurücktreten müsste (BAG Urt. v. 23.09.1986 - 1 AZR 597/85 - AP Nr. 45 zu Art. 9 GG = NZA 1987, 164 - 165). - LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02
E-Cards
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Eine derartige Vermutung setzt zumindest voraus, dass nach Art des Angebots und des Gewerbes des Empfängers ein Bedarf möglich erscheint (LG München Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02 - NJW-RR 2003, 264). - BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58
Vertreter der Spitzenorganisationen - Prozeßvertreter vor ArbG - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Untergliederungen von Gewerkschaften können selbst parteifähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG Urt. v. 22.12.1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953 = DB 1961, 444; zur Beteiligtenfähigkeit siehe BAG Beschl. v. 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = NZA 1986, 480 - 483). - ArbG Brandenburg, 01.12.2004 - 3 Ca 1231/04
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Es kann gar nicht vermieden werden, dass die Arbeitnehmer Arbeitszeit dafür aufwenden, da sie zumindest mittels einer kurzen Prüfung die Entscheidung treffen müssen, ob die zugesandte E-Mail in den dienstlichen Bereich fällt (a. A. ArbG Brandenburg Urt. v. 01.12.2004 - 3 Ca 1231/04 - juris , nach dessen Ansicht die bloße Möglichkeit des Lesens der E-Mail nicht ausreicht).
- LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
Streik in der Kirche zulässig?
Richtig ist zwar, dass eine Erstbegehungsgefahr sich im Einzelfall auch schon daraus ergeben kann, dass der Gegner sich einer diesbezüglichen Berechtigung berühmt (OLG Frankfurt, 30.11.2007, 11 U 9/07 - juris - ArbG Frankfurt, 12.04.2007, 11 Ga 60/07 - Juris -). - LAG Hessen, 30.04.2008 - 18 Sa 1724/07
Zur Unzulässigkeit einer ohne Einverständnis der Arbeitnehmer durchgeführten …
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am 12. April 2007 die beantragte einstweilige Verfügung gegen die nunmehrigen Beklagten zu 1) bis 3) erlassen (- 11 Ga 60/07 -).Die Kammer hat die Akten des Rechtstreits der Parteien um den Erlass einer Unterlassungsverfügung (- 18 SaGa 772/07 -, Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 11 Ga 60/07 -) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
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Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 06.10.2008 - 11 Ga 60/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
- ArbG Frankfurt/Main, 06.10.2008 - 11 Ga 60/07
- LAG Hessen, 30.07.2009 - 13 Ta 360/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 30.07.2009 - 13 Ta 360/09
Kostentragungspflicht bei Rechtswegverweisung - Mehrvertretungszuschlag
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Oktober 2008 - 11 Ga 60/07 - nach teilweiser Abhilfe durch Beschluss des Arbeitsgerichts vom 19. Juni 2009 unter Zurückweisung im Übrigen wie folgt abgeändert:.
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