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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.06.2005 - 11 KO 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20472
FG Niedersachsen, 09.06.2005 - 11 KO 19/05 (https://dejure.org/2005,20472)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.06.2005 - 11 KO 19/05 (https://dejure.org/2005,20472)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 11 KO 19/05 (https://dejure.org/2005,20472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 139 Abs. 1 FGO; § 155 FGO; § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO; § 23 Abs. 1 S. 1 RVG; § 52 Abs. 1 GKG
    Verpflichtung des Erinnerungsgegners zur Erstattung der dem Erinnerungsführer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen; Erstattungsfähige Aufwendungen bei einem als Rechtsbeistand in eigener Sache Tätigen; Heranziehung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung; Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstandswert; Gerichtsgebühren; Mindeststreitwert - Bemessung der nach § 139 Abs. 1 FGO zu erstattenden Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater unter Berücksichtigung des Mindeststreitwerts nach § 52 Abs. 4 GKG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessung der nach § 139 Abs. 1 FGO zu erstattenden Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater unter Berücksichtigung des Mindeststreitwerts nach § 52 Abs. 4 GKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Erinnerungsgegners zur Erstattung der dem Erinnerungsführer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen; Erstattungsfähige Aufwendungen bei einem als Rechtsbeistand in eigener Sache Tätigen; Heranziehung von ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1804
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.06.2005 - 11 KO 19/05
    Das Entgelt muss zwar nicht genau dem Wert der anwaltlichen Leistung im Einzelfall entsprechen, aber doch so bemessen sein, dass der Anwalt aus seinem Gebührenaufkommen nach einer Mischkalkulation sowohl seinen Kostenaufwand als auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337;… zur Neuregelung durch das RVG vgl. Madert, in: von Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. 2004, Einl. Rdnr. 12).
  • BFH, 02.11.1971 - VII B 161/69

    Steuerbevollmächtigter - Finanzgerichtliches Verfahren - Tätigkeit in eigener …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.06.2005 - 11 KO 19/05
    Da der Erinnerungsführer als Rechtsbeistand in eigener Sache tätig geworden ist, gehören zu diesen Aufwendungen nach § 155 FGO in Verbindung mit § 91 Abs. 2 Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO) die Gebühren und Auslagen, die er bei einer Bevollmächtigung eines anderen Rechtsanwalts hätte geltend machen können (vgl. auch Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 2. November 1971 VII B 161/69, BStBl II 1972, 94).
  • BFH, 29.09.2010 - VI S 6/10

    Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater

    Dieser Mindeststreitwert ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG auch für die im finanzgerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren eines Bevollmächtigten maßgeblich (FG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2007 10 Ko 1308/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 953; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 9. Juni 2005 11 Ko 19/05, EFG 2005, 1804).
  • FG Köln, 26.02.2007 - 10 Ko 1308/06

    Möglichkeit der Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des …

    Dieser Mindeststreitwert ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG auch für die im finanzgerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren eines Bevollmächtigten maßgeblich (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.06.2005 11 Ko 19/05, EFG 2005, 1804).
  • FG Sachsen, 27.03.2006 - 3 Ko 243/06

    Anwendung des finanzgerichtlichen Mindeststreitwerts von 1000 EUR auf Verfahren …

    Dies gilt auch dann, soweit dort ein Mindeststreitwert festgelegt ist (Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 9. Juni 2005 11 Ko 19/05, EFG 2005, 1804 , zu einem Klageverfahren ergangen).
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