Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Namensänderung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 NÄG; § 1355 Abs. 4 S. 3 BGB
Zuständiges Verfahren zur Klärung von allgemein gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts erhobener Bedenken; Hinzufügen des Geburtsnamens zum Familiennamen des Ehemannes als Doppelnamen nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG); ... - Judicialis
BGB § 1355 Abs. 4 Satz 3; ; NÄG § 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständiges Verfahren zur Klärung von allgemein gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts erhobener Bedenken; Hinzufügen des Geburtsnamens zum Familiennamen des Ehemannes als Doppelnamen nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG); ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 12.07.2007 - 12 A 3689/06
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
- BVerfG, 17.09.2008 - 1 BvR 1173/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 47
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Berufung zuzulassen, wenn der Zulassungsantragsteller einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und ein Erfolg der angestrebten Berufung mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 ff.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
Selbst wenn einzelne entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts hinreichend in Frage gestellt werden, kommt die Zulassung der Berufung deshalb nicht in Betracht, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen, ohne weiteres auf der Hand liegenden Gründen als richtig erweist und sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen lässt, dass die angestrebte Berufung keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 -, abrufbar in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit im Internet unter "www.dbovg.niedersachsen.de"; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.3.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, 385 ff.). - BVerwG, 06.09.1985 - 7 B 197.84
Nachträgliche Änderung des Ehenamens - "Hinkende Namensführung" eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung verlangt dementsprechend ein besonderes, die eigene Situation des Namensträgers prägendes Interesse, das als solches nicht schon in die allgemeine gesetzliche Wertung eingeflossen ist, auf welcher der Name beruht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.1985 - 7 B 197/84 -, NJW 1986, 601 f.; Beschl. v. 11.4.1986 - 7 B 47/86 -, NJW 1986, 2962 f.; Beschl. d. Senats v. 7.8.2007 - 11 LA 38/07 -, V. n. b.; vgl. auch Ziffer 27 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum NÄG - NamÄndVwV -, abgedruckt bei Henrich/Wagenitz/Bornhofen, Deutsches Namensrecht, Stand: Februar 2007, Gesetzestexte Nr. 12).
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2006 - 13 S 347/06
Abschiebekosten bei unrichtiger Sachbehandlung, hier: Risikoschwangerschaft und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
Selbst wenn einzelne entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts hinreichend in Frage gestellt werden, kommt die Zulassung der Berufung deshalb nicht in Betracht, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen, ohne weiteres auf der Hand liegenden Gründen als richtig erweist und sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen lässt, dass die angestrebte Berufung keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 -, abrufbar in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit im Internet unter "www.dbovg.niedersachsen.de"; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.3.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, 385 ff.). - BVerwG, 11.04.1986 - 7 B 47.86
Änderung des Familiennamens - Doppelname des Kindes - Änderungsanspruch - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung verlangt dementsprechend ein besonderes, die eigene Situation des Namensträgers prägendes Interesse, das als solches nicht schon in die allgemeine gesetzliche Wertung eingeflossen ist, auf welcher der Name beruht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.1985 - 7 B 197/84 -, NJW 1986, 601 f.; Beschl. v. 11.4.1986 - 7 B 47/86 -, NJW 1986, 2962 f.; Beschl. d. Senats v. 7.8.2007 - 11 LA 38/07 -, V. n. b.; vgl. auch Ziffer 27 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum NÄG - NamÄndVwV -, abgedruckt bei Henrich/Wagenitz/Bornhofen, Deutsches Namensrecht, Stand: Februar 2007, Gesetzestexte Nr. 12). - OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
Zuteilung der aus einem anderen Prüfungsjahrgang stammenden Prüfungskennziffer an …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07
Selbst wenn einzelne entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts hinreichend in Frage gestellt werden, kommt die Zulassung der Berufung deshalb nicht in Betracht, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen, ohne weiteres auf der Hand liegenden Gründen als richtig erweist und sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen lässt, dass die angestrebte Berufung keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 -, abrufbar in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit im Internet unter "www.dbovg.niedersachsen.de"; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.3.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, 385 ff.).
- VGH Bayern, 04.11.2014 - 5 C 14.2016
Prozesskostenhilfe; keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die beabsichtigte …
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung verlangt dementsprechend als Ausnahmeregelung ein besonderes, die eigene Situation des Namensträgers prägendes Interesse, das als solches nicht schon in die allgemeine gesetzliche Wertung eingeflossen ist, auf welcher der Name beruht (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 26.3.2008 - 11 LA 345/07 - juris Rn. 4 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 16.11.2021 - 11 LB 252/20
Abstammungsfunktion; Abwägung; allgemeine Verkehrsauffassung; Familienname; …
Nach Ziff. 27 Abs. 1 Satz 2 NamÄndVwV dient die öffentlich-rechtliche Namensänderung dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen (so auch Senatsbeschl. v. 26.3.2008 - 11 LA 345/07 - juris Rn. 4;… BayVGH, Urt. v. 27.11.2000 - 5 B 99.2679 - juris Rn. 14;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.9.2008 - 1 BvR 1173/08 - juris Rn. 4 f.;… BVerwG, Beschl. v. 11.4.1986 - 7 B 47/86 - juris Rn. 4) und hat Ausnahmecharakter (siehe Ziff. 27 Abs. 1 Satz 3 NamÄndVwV;… so auch VGH BW, Urt. v. 19.2.2014 - 1 S 1335/13 - juris Rn. 17). - BVerfG, 17.09.2008 - 1 BvR 1173/08
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Namensänderung
1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2008 - 11 LA 345/07 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 12. Juli 2007 - 12 A 3689/06 -, 2. mittelbar gegen. - VG Ansbach, 30.01.2015 - AN 14 K 14.00440
Namensänderung durch Hinzufügen eines weiblichen Vornamens bei einem Namensträger …
Sie dienen dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen, nicht aber dazu, die gesetzlichen Wertungen des zivilrechtlichen Namensrechts oder des Personenstandsrechts zu revidieren (vgl. BayVGH, B. v. 4.11.2014 - 5 C 14.2016 - juris; BVerfG v. 17.9.2008 - 1 BvR 1173/08 - juris; OVG Lüneburg, B. v. 26.3.2008 - 11 LA 345/07 - juris). - VG Ansbach, 22.08.2014 - AN 4 K 14.00793
Keine Namensänderung eines Kindes im Einzelfall nach Heirat seiner Eltern, bei …
Ein Ausnahmefall, der als solcher nicht zu einer Revidierung der Wertungen des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts führen würde und somit ein von vergleichbaren Fällen sich deutlich abhebendes Interesse erfordert (OVG Lüneburg, B.v. 26.3.2008 FamRZ 2009, 47 ferner in juris, Rn. 5), liegt hier nicht vor.
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