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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37360
OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03 (https://dejure.org/2007,37360)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2007 - 11 LB 324/03 (https://dejure.org/2007,37360)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 11 LB 324/03 (https://dejure.org/2007,37360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    GG, Art 16a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 2 bis 7; AuslG 1990, § 51 Abs 1; AuslG 1990, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (25)

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    In dem heute ebenfalls entschiedenen Parallelverfahren 11 LB 332/03 ist der Senat unter Anwendung des sog. herabgestuften Prognosemaßstabes auf den dortigen Kläger zu dem Ergebnis gelangt, dass Yeziden in der Türkei nunmehr vor politischer Verfolgung in ihrer Heimatregion sogar hinreichend sicher sind.

    So hat etwa der Zeuge der 1. Vorsitzender des Yezidischen Kulturzentrums in ist, bei seiner Vernehmung vor dem Senat in dem Parallelverfahren 11 LB 332/03 angegeben, dass von den ca. 600 Mitgliedsfamilien etwa 80 % aus der Türkei stammten.

    Allein die in der heutigen mündlichen Verhandlung des Senats im Parallelverfahren 11 LB 332/03 vernommenen drei Zeugen, die in Deutschland lebende Yeziden aus der Türkei sind, haben ihre Heimat im Zeitraum von 2004 bis 2006 viermal (Günay) bzw. je einmal (Öngüdü und Yalti) besucht.

    Auch die in der heutigen mündlichen Verhandlung des Senats im Parallelverfahren 11 LB 332/03 vernommenen drei Zeugen sind im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Die Annahme einer asylerheblichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei lässt sich auch nicht auf die Vorfälle aus den Jahren 2002 bis 2006 stützen, wie sie von dem Yezidischen Forum (Stellungnahme v. 4.7.2006), dem Sachverständigen Baris (Gutachten v. 17.4.2006 an OVG Sachsen-Anhalt sowie die im vorliegenden Verfahren eingereichten Stellungnahmen von Dezember 2003) und dem Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 im Einzelnen geschildert worden sind.

    Zu der hierauf erteilten Auskunft vom 26. Januar 2007 haben sich das Yezidische Forum (Anmerkungen v. 20.3.2007) und der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 (u.a. im Schriftsatz v. 16.3.2007) eingehend geäußert.

    Hiervon ausgehend kann nicht festgestellt werden, dass die in den Lageberichten und Auskünften des Auswärtigen Amtes zur Situation der Yeziden in der Türkei mitgeteilten Informationen durch anders lautende Erkenntnisse des Yezidischen Forums, von Baris und des Klägers des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 ernsthaft erschüttert worden sind.

    In diesem Zusammenhang können sich das Yezidische Forum und der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 nicht mit Erfolg darauf berufen, dass zumindest ein Teil der betreffenden Auskünfte des Auswärtigen Amtes von nicht seriösen Gewährsleuten stamme bzw. auf Fehlinformationen beruhe.

    Der vom Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 benannte Zeuge Günay, der im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit wegen des Todes von Elmas in der Türkei Recherchen angestellt hat, will von einem jungen Christen, der im Nachbardorf von Dibek wohne, ebenfalls erfahren haben, dass Elmas von Muslimen umgebracht worden sei.

    Diese Erklärung des Auswärtigen Amtes ziehen das Yezidische Forum und der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 mit der Begründung in Zweifel, es sei nicht nachvollziehbar, dass Kaplan wieder nach Deutschland zurückgekehrt sei, obwohl dort gerade sein Bruder aus Gründen der Blutrache getötet worden sei.

    Das Yezidische Forum und der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 halten in diesem Zusammenhang die von dem Auswärtigen Amt eingeholten Erkundigungen auch deshalb nicht für zutreffend, weil man sich generell auf die Auskünfte von türkischen Behörden und hier auch von muslimischen Händlern nicht verlassen könne.

    Der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 äußert die Befürchtung, dass die genannten Informationsquellen des Auswärtigen Amtes ein Interesse daran hätten, einen Mord mit politischem oder religiösem Hintergrund zu verneinen, um die Übergriffe auf die yezidische Minderheit zu leugnen bzw. zu verharmlosen.

    Über die vorstehend wiedergegebenen Fälle hinaus hat der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 mit Schriftsatz vom 13. Juli 2007 zwei weitere, miteinander im Zusammenhang stehende Vorfälle benannt, die sich am 5. und 16. Oktober 2006 im Dorf Bozca, Kreis Viransehir, zugetragen haben sollen.

    Der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 trägt vor, am 5. Oktober 2006 habe der Moslem Süleyman Beyaz den beiden Yeziden Orhan und Özcan Gören aus Bozca angedroht, er werde sie erschießen bzw. ermorden, wenn sie (vermeintliche) Schulden ihres verstorbenen Vaters Bisar Gören nicht bezahlen würden.

    Der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 weist darauf hin, dass die Strafanzeigen nur deshalb zurückgezogen worden seien, weil in der Zwischenzeit moslemische Großgrundbesitzer der Nachbardörfer zwischen den Familien Gören und Beyaz vermittelt hätten.

    Ebenso wie der Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 geht das Yezidische Forum davon aus, dass derartige Erpressungen von den betroffenen Yeziden aus Angst nicht angezeigt würden.

    Aber selbst wenn einige der vom Yezidischen Forum, von dem Sachverständigen Baris und dem Kläger des Parallelverfahrens 11 LB 332/03 genannten Fälle entgegen den vorstehenden Ausführungen des Senats asylrelvant sein sollten, zumal sich auch nicht immer eindeutig ermitteln lässt, inwieweit Übergriffe gegen Yeziden überwiegend religiös motiviert sind oder ob sie hauptsächlich einen wirtschaftlichen oder kriminellen Hintergrund haben, würden diese schon von ihrer Anzahl her nicht ausreichen, um die erforderliche Verfolgungsdichte für den hier maßgeblichen Zeitraum von 2003 bis Mitte 2007 zu belegen.

    Auch der im Parallelverfahren 11 LB 332/03 vernommene Zeuge der im Jahr 2004 im Umkreis von 150 km jedes ihm bekannte Dorf im Südosten der Türkei, in dem Yeziden gelebt haben bzw. noch leben, besucht hat, hat Derartiges nicht erwähnt, sondern (lediglich) ausgesagt, dass ältere yezidische Gräber bis zu einer Tiefe von 3 m ausgehoben gewesen seien, wobei er vermute, dass nach Schmuckstücken gesucht worden sei.

  • VG Dessau, 18.02.2004 - 1 A 389/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Az.: 11 LB 324/03 1 A 389/02.

    denviertel" genannt werde (Anhörung am 30.4.2003 im Verfahren 1 A 389/02 des VG Hannover).

    Spätestens mit dem hier angefochtenen Urteil vom 30. April 2003 -1 A 389/02 - hat es dann eine (vollständige) Abkehr von der Rechtsprechung des Senats vollzogen und ausgeführt, dass im Hinblick auf die inzwischen eingetretene Entwicklung eine flächendeckende Verfolgung der Yeziden in der Türkei nicht mehr angenommen werden könne.

    Bereits für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 hatte das Verwaltungsgericht Hannover im angefochtenen Urteil vom 30. April 2003 (a.a.O.) nach Auswertung zahlreicher bei ihm anhängig gewesener Klageverfahren festgestellt, dass einerseits in Deutschland lebende Yeziden vorübergehend oder endgültig in die Türkei zurückgekehrt waren und dass andererseits in der Türkei lebende Yeziden nach einem Besuch von Verwandten in Deutschland wieder in die Türkei zurückgekehrt waren.

    Das Verwaltungsgericht hat Baris in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 im vorliegenden Klageverfahren 1 A 389/02 ausführlich aufgrund eines Fragenkatalogs angehört (vgl. die Niederschrift v. 30.4.2003 mit Anhang).

    Ebenfalls ist dem Senat bekannt, dass im Kreis Viransehir die Beziehungen zwischen Muslimen und Yeziden enger sind als in anderen yezidischen Siedlungsgebieten (vgl. etwa Urt. v. 24.9.1998 -11 L 6819/96 - siehe auch Baris vor VG Hannover, Protokoll v. 30.4.2003 im vorliegenden Verfahren 1 A 389/02).

    Es ist - wie der Sachverständige Baris bei seiner Anhörung y/or dem Verwaltungsgericht Hannover am 30. April 2003 (a.a.O.) angegeben hat - im Südosten der Türkei nicht unüblich, dass auch Yeziden Moslems beschäftigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Dabei ist es von der vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 14. Februar 2006 (15 A 2119/02.A, juris) zugrunde gelegten Zahl von 363 Yeziden ausgegangen, die auf Angaben des Yezidischen Forum e.V. (Oldenburg) im Schreiben vom 3. Februar 2006 an Rechtsanwalt Walliczek (Minden) beruhten.

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befasste sich in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O.) mit dem Schreiben des Yezidischen Forums vom 3. Februar 2006 an Rechtsanwalt Walliczek und führte dazu aus, dass von den dort angegebenen Übergriffen auf Yeziden lediglich vier nach Ort, Zeit und den betroffenen Personen näher konkretisiert würden; im Übrigen werde pauschal - ohne irgendwelche weiteren Einzelheiten - auf weitere Fälle vergleichbarer Art Bezug genommen, denen nachgegangen werde.

    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O., S. 20 f. UA) diesen Vorfall als nicht asylrelevant angesehen.

    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verneint in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O., S. 20 f UA) eine Asylrelevanz.

    Dementsprechend hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 14. Februar 2006 (a.a.O., S. 20 UA) hingewiesen, dass dieser Fall für die Bewertung der derzeitigen Gefährdungssituation der yezidischen Gruppenangehörigen nur relativ geringe Bedeutung habe.

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Besohl, v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216;… BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94-, BVerwGE 96, 200) dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein einzelner Gruppenzugehöriger (oder eine Familie) von der Gruppenverfolgung aufgrund besonderer Umstände ausgenommen ist.

    Abgesehen davon ist es keiner staatlichen Ordnungsmacht - auch in Westeuropa - möglich, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, a.a.O.).

    Außerdem leben im Raum Midyat/Nusaybin im Unterschied zu den Bereichen Besiri/Batman und Viransehir relativ wenige Yeziden, Es könnte deshalb schon fraglich sein, ob die Vorfälle in Midyat/Nusaybin überhaupt bei der Beurteilung der Situation der Yeziden in ihren übrigen Siedlungsgebieten zu berücksichtigen sind (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 39/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    In Anwendung dieses Maßstabs und unter Auswertung des zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterials geht der Senat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (…Urt. v. 14.2.2006, a.a.O.) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.9.2005 -1 LB 39/04 -) davon aus, dass die Kläger im Falle einer Ausreise in die Türkei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung wegen ihrer yezidischen Religionszugehörigkeit ausgesetzt sein werden.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht {Urt. v. 29.9.2005, a.a.O.) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (…Urt. v. 14.2.2006, a.a.O.) haben - wie bereits erwähnt - unter Änderung ihrer bisherigen Rechtsprechung mittlerweile eine Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei verneint.

    Die vom Yezidischen Forum insoweit geltend gemachten religiösen Beeinträchtigungen beruhen jedoch nicht auf staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Eingriffen, sondern sind lediglich die tatsächliche Folge der vergleichsweise geringen Zahl von in der Türkei lebenden Yeziden (…so zu Recht OVG NRW, Urt. v. 4.2.2006, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29.9.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Wie der Senat im Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993-11 L 513/89 - (S. 16 f.) dargelegt hat, befinden sich die traditioneilen Siedlungsgebiete der Yeziden in der Türkei vor allem in den südöstlichen Provinzen Mardin (insbesondere in den Kreisen Midyat, Idil, Nusaybin), Batman (insbesondere in den Kreisen Batman und Besiri) und Sanli Urfa (Stadt und Kreis Viransehir).

    Der erkennende Senat hat für das hier maßgebliche Verhältnis von (strenggläubigen bzw. fundamentalistischen) Moslems zu Yeziden im Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (a.a.O., S. 18) Folgendes ausgeführt:.

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (a.a.O., S. 17 UA) unter Auswertung der seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Auskünfte des Auswärtigen Amtes haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urt. v. 22.1.1985 - 9 C 52.83 -, InfAusIR 1985, 147 = DVBI. 1985, 577; Beschl. v. 31.7.1985 - 9 B 71.85 -, InfAusIR 1986, 74 = NJW 1986, 3221) allgemein einen hohen Beweiswert.

    Allerdings sind die Tatsachengerichte ausnahmsweise zu näherer Prüfung einer Auskunft des Auswärtigen Amtes verpflichtet, wenn durch ganz bestimmte Anhaltspunkte belegte Zweifel an der Zuverlässigkeit der in der Auskunft verwerteten Informationen erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.2006 -1 B 24.06 - Beschl. v. 31.7.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Auskünfte des Auswärtigen Amtes haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 22.1.1985 - 9 C 52.83 -, InfAusIR 1985, 147 = DVBI. 1985, 577; Beschl. v. 31.7.1985 - 9 B 71.85 -, InfAusIR 1986, 74 = NJW 1986, 3221) allgemein einen hohen Beweiswert.

    Dies ist indes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u. a. mit Rücksicht auf den Informantenschutz grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1985, a.a.O.;… Schenk, a.a.O., vor § 74 Rn. 96 ff.).

  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Dass diese Anforderungen auch für die Fälle besonders kleiner Gruppen gelten, hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 5. Januar 2007 -1 B 59.06 - zu der hier interessierenden Gruppe der Yeziden in der Türkei ausdrücklich noch einmal betont.

    Während das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht stattgegeben und die Sache zurückverwiesen hat, weil dieses einem Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis zu Unrecht nicht nachgegangen sei (Beschl. v. 24.5.2006 -1 B 128.05 -), hat es die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen (Beschl. v. 5.1.2007 -1 B 59.06 -), so dass jenes rechtskräftig geworden ist.

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06

    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Allerdings ist der Schutzbereich der Religionsfreiheit durch Art. 10 Abs. 1 b der Richtlinie 2004/83/EG des Rats vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (sog. Qualifikationsrichtlinie) auf die öffentliche Glaubensbetätigung erweitert worden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 26.3.2007 - 3 A 30/07 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 -, juris;… Marx, a.a.O., § 1 Rn. 206).

    Um die Glaubensausübung im öffentlichen Bereich geht es aber bei den Yeziden gerade nicht (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 19.3.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - A 2 S 1150/04

    Zur Frage politischer Verfolgung von Jeziden im Irak wegen ihrer …

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05

    Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden …

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • OVG Niedersachsen, 24.09.1998 - 11 L 6819/96

    Zugehörigkeit zur yezidischen Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

  • OVG Saarland, 26.03.2007 - 3 A 30/07

    Qualifikationsrichtlinie; yezidischer Religionsritus

  • BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 24.06

    Verfahrensverstoß auf Grund der oberflächlichen und detailarmen Würdigung der …

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 11 LB 256/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Christ; Christentum; Gruppenverfolgung; …

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2000 - 11 L 1730/00
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender; …

    Rn. 66 (1) Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit rechtskräftigem Urteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - (bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 23.4.2008 - 10 B 156/07 -) - gleich lautende Ausführungen finden sich in dem ebenfalls rechtskräftigen Urteil vom selben Tag in der Sache 11 LB 324/03 - zu der Frage der Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei Folgendes ausgeführt:.

    Über jenes Berufungsverfahren (11 LB 324/03) hat der Senat heute ebenfalls entschieden.

    im Verfahren 1 A 389/02 (Berufungsverfahren 11 LB 324/03) in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 ausführlich aufgrund eines Fragenkatalogs angehört (vgl. die Niederschrift v. 30.4.2003 mit Anhang).

    Rn. 139 Soweit die Kläger sinngemäß geltend machen, politische Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit könne nicht nur vom Staat, sondern nach Art. 6 der Qualifikationsrichtlinie auch von sog. nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, hat der Senat in den o. a. Urteilen diesen Gesichtspunkt berücksichtigt (vgl. jeweils UA Bl. 12), ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass der türkische Staat in zureichendem Maße bereit ist, Schutz zu gewähren (11 LB 332/03, UA S. 21, u. 11 LB 324/03, UA S. 20).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der …

    Über jenes Berufungsverfahren (11 LB 324/03) hat der Senat heute ebenfalls entschieden.

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat Baris im Verfahren 1 A 389/02 (Berufungsverfahren 11 LB 324/03) in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 ausführlich aufgrund eines Fragenkatalogs angehört (vgl. die Niederschrift v. 30.4.2003 mit Anhang).

  • VG Osnabrück, 01.10.2007 - 5 A 164/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung …

    Über jenes Berufungsverfahren (11 LB 324/03) hat der Senat heute ebenfalls entschieden.

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat Baris im Verfahren 1 A 389/02 (Berufungsverfahren 11 LB 324/03) in der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2003 ausführlich aufgrund eines Fragenkatalogs angehört (vgl. die Niederschrift v. 30.4.2003 mit Anhang).

  • BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08

    Verstoß gegen § 138 Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Unklarheit, …

    Denn der angefochtene Beschluss verweist in den Gründen ausdrücklich auf zwei Urteile des gleichen Senats vom 17. Juli 2007 (11 LB 324/03 und 11 LB 332/03), und zwar wegen der dort getroffenen Feststellungen zur Verfolgungsgefahr für Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit.

    In beiden Verfahren begründet das Oberverwaltungsgericht im Einzelnen, warum nach seiner Überzeugung Yeziden in der Türkei bei ihrer Religionsausübung nicht unzumutbar behindert werden und ihr religiöses Existenzminimum - auch im Hinblick auf ihre religiöse Betreuung durch nur noch wenige Sheiks - nicht verletzt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 17. Juli 2007 - 11 LB 324/03 - juris S. 46 f. und 11 LB 332/03 - juris Rn. 94-97).

  • VG Hannover, 19.12.2007 - 1 A 3097/06

    Asyl; Asylanerkennung; Asylberechtigter; Asylberechtigung; Asylbewerber; …

    Die von den Klägern mit der Erhebung der Klagen gestellten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 18.10.2007 ab, weil es unter Berücksichtigung der beiden Urteile des 11. Senats des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 und 11 LB 324/03 - seit dem Jahre 2003 keine mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit mehr gebe.

    Zu der gleichen Beurteilung über eine nicht mehr bestehende mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei kommt der 11. Senat des Nds. OVG in zwei Urteilen vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris (nicht rechtskräftig; Az. des BVerwG: 10 B 156/07) zu dem Urteil der Kammer vom 18.03.2003 - 1 A 75/02 - und - 11 LB 324/03 - (n.v., rechtskräftig) zu dem Urteil der Kammer vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 -.

  • VG Hannover, 19.12.2007 - 1 A 2781/07
    Die von den Klägern mit der Erhebung der Klagen gestellten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 18.10.2007 ab, weil es unter Berücksichtigung der beiden Urteile des 11. Senats des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 und 11 LB 324/03 - seit dem Jahre 2003 keine mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit mehr gebe.

    Zu der gleichen Beurteilung über eine nicht mehr bestehende mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei gelangt der 11. Senat des Nds. OVG in zwei Urteilen vom 17.07.2007 -11 LB 332/03 -, juris (nicht rechtskräftig; Az. des BVerwG: 10 B 156/07) zu dem Urteil der erkennenden Kammer vom 18.03.2003 -1 A 75/02 - und -11 LB 324/03 - (n.v., rechtskräftig) zu dem Urteil der Kammer vom 30.04.2003 -1 A 389/02 -.

  • BVerwG, 20.08.2008 - 10 B 6.08
    Die religiösen Rituale der Yeziden dürften nicht vor den Augen Ungläubiger praktiziert werden (Urteil des Berufungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 11 LB 324/03 - UA S. 46; auf dieses Urteil wird in der Berufungsentscheidung Bezug genommen).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2007 - 11 LB 117/05
    In Anwendung dieses Maßstabes und unter Auswertung des zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterials geht der Senat in dem nach § 77 Abs. 1 AsylVfG maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung davon aus, dass zurückkehrenden türkischen Staatsangehörigen yezidischer Glaubenszugehörigkeit im Fall einer Ausreise in die Türkei nicht (mehr) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine mittelbare staatliche Gruppenverfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit droht (Urt. v. 17.7.2007 -11 LB 324/03 -, der Kläger jenes Verfahrens kam ebenfalls aus dem Dorf bei Viransehir, Kreis . Damit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 14.2.2006 -15 A 2119/02 - die Beschwerde dagegen ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 5.1.2007 -1 B 59.06 - zurückgewiesen worden) und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (Beschl. v. 22.8.2007 - 4 LA 40/07 -, Asylmagazin 2007 Nr. 10 S. 19).
  • VG Oldenburg, 02.10.2008 - 5 A 3155/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung von Yeziden; Widerruf; Yeziden; …

    Soweit die Kläger sinngemäß geltend machen, politische Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit könne nicht nur vom Staat, sondern nach Art. 6 der Qualifikationsrichtlinie auch von sog. nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, hat der Senat in den o. a. Urteilen diesen Gesichtspunkt berücksichtigt (vgl. jeweils UA Bl. 12), ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass der türkische Staat in zureichendem Maße bereit ist, Schutz zu gewähren (vgl. 11 LB 332/03 UA S. 21, und 11 LB 324/03 UA S. 20).
  • VG Hannover, 16.09.2008 - 1 A 1578/06

    Türkei, Widerruf, Jesiden, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, …

    Zu der gleichen Beurteilung über eine nicht mehr bestehende mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei kommt der 11. Senat des Nds. OVG in zwei Urteilen vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -, juris (rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BVerwG mit Beschluss vom 23.04.2008 -10 B 156/07 -) zu dem Urteil der Kammer vom 18.03.2003 - 1 A 75/02 - und - 11 LB 324/03 - (n.v., rechtskräftig) zu dem Urteil der Kammer vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 -.
  • VG Hannover, 11.03.2019 - 13 A 4090/17

    Frist; Gruppenverfolgung; Jeside; Putsch; Straftäter; Türkei; Widerruf; Yezide

  • VG Oldenburg, 08.01.2009 - 5 A 1639/08

    Türkei; der Widerruf der Asylanerkennung ist rechtmäßig; die tatsächlichen …

  • VG Oldenburg, 08.09.2005 - 5 B 3632/05

    Ernstliche Zweifel, offensichtlich unbegründet, Türkei, Jesiden, Mittelbare …

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