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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16389
OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22 (https://dejure.org/2024,16389)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2024 - 11 LB 341/22 (https://dejure.org/2024,16389)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2024 - 11 LB 341/22 (https://dejure.org/2024,16389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NHundG § 7 Abs. 1
    Feststellung der Gefährlichkeit einer Hündin (Rasse: Presa Canario); Absehen von der Regel der Gefährlichkeitsfeststellung nach einem Beißvorfall durch die Annahme eines Ausnahmefalles in Form des sogenannten "eindeutig artgerechten Abwehrverhaltens"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Gefährlichkeit einer Hündin (Rasse: Presa Canario); Absehen von der Regel der Gefährlichkeitsfeststellung nach einem Beißvorfall durch die Annahme eines Ausnahmefalles in Form des sogenannten "eindeutig artgerechten Abwehrverhaltens"

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfung der Annahme eines Ausnahmefalls von der Regel der Gefährlichkeitsfeststellung nach einem Beißvorfall durch "eindeutig artgerechtes Abwehrverhaltens"

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    b) In der Rechtsprechung des Senats ist ferner anerkannt, dass Ausnahmen von diesem Grundsatz einer besonderen Begründung bedürfen (Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - juris Rn. 7, 9 u. v. 26.8.2019 - 11 ME 250/19 - V.n.b.).

    Damit bedarf - wie erwähnt - nicht diese Annahme, sondern bedürfen Ausnahmen von diesem Grundsatz besonderer Begründung (Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - juris Rn. 7 u. v. 26.8.2019 - 11 ME 250/19 - V.n.b.).

    Dem ist nicht auf der Tatbestandsseite, d.h. durch höhere Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit, sondern auf der Rechtsfolgenseite, d.h. bei den in § 14 NHundG geregelten Einschränkungen für das Führen eines gefährlichen Hundes, Rechnung zu tragen (Senatsbeschl. v.18.1.2012 - 11 ME 423/11 - juris Rn. 8 …und Beschl. v.12.5.2005 - 11 ME 92/05 - juris Rn. 15).

    Eine entsprechende Darlegung beziehungsweise Dokumentation kann bei eindeutig in die Sphäre einer Partei fallenden Umständen - trotz des bestehenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - zwanglos im Sinne einer Mitwirkungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwVfG verlangt werden (…vgl. zu angenommener Darlegungslast trotz Amtsermittlungsgrundsatz: BVerwG, Urt. v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15 sowie OVG NW, Urt. v. 24.10.2022 - 11 A 4916/18 - juris Rn. 50 m.w.N.), zumal gerade die Ausnahme von dem durch den Biss ausgelösten Gefahrenverdacht einer besonderen Begründung bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 11 LA 250/14

    Artgerechtes Abwehrverhalten; gesteigerte Aggressivität; Aggressivität; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der Verdacht einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG grundsätzlich bereits dann angenommen werden kann, wenn der betroffene Hund einen Menschen gebissen oder ein anderes Tier nicht nur ganz geringfügig verletzt hat (st. Senatsrechtsprechung, s. etwa Senatsbeschl. v. 3.7.2023 - 11 LA 110/23 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 5, jew. m.w.N.).

    In diesem Rahmen obliegt es der zuständigen Behörde, die gesamten Umstände des Vorfalles aufzuklären und hierbei sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 6).

    Der Wesenstest gemäß § 13 NHundG ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 NHundG der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes zeitlich nachgelagert und stellt eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten des bereits als gefährlich eingestuften Hundes dar, ist mithin nicht bereits Gegenstand der näheren Überprüfung des Sachverhalts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG, die zu der Feststellung der Gefährlichkeit führen kann (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2018 - 3 M 252/18

    Feststellung der Gefährlichkeit mehrerer Hunde; artgerechtes Verteidigungs- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Da es sich insoweit um Ausnahmefälle von dem oben beschriebenen Grundsatz handelt, sind diese nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen (vgl. dazu auch OVG SA, Beschl. v. 3.7.2018 - 3 M 252/18 - juris Rn. 10, v. 9.7.2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 14 u. v. 23.3.2023 - 3 L 109/22.Z - juris Rn. 16, m.w.N.).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt dieses für das dortige Landesrecht anders sieht (vgl. OVG SA, Beschl. v. 3.7.2018 - 3 M 252/18 - juris Rn. 9), beruht diese Auslegung allein auf den zum Landesrecht angeführten Gesetzesbegründungen.

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 11 LA 172/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    In diesem Rahmen obliegt es der zuständigen Behörde, die gesamten Umstände des Vorfalles aufzuklären und hierbei sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 6).

    Der Wesenstest gemäß § 13 NHundG ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 NHundG der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes zeitlich nachgelagert und stellt eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten des bereits als gefährlich eingestuften Hundes dar, ist mithin nicht bereits Gegenstand der näheren Überprüfung des Sachverhalts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG, die zu der Feststellung der Gefährlichkeit führen kann (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 6).

  • VG Oldenburg, 20.09.2013 - 7 B 5951/13

    Beißen; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Raum für Ermessenserwägungen und damit eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eröffnet die Regelung mithin - entgegen der anderslautenden Auffassung der Klägerin - nicht (…vgl. dazu Saipa, in: Saipa u.a., Kommentar NPOG/NHundG, Stand: 29.11.2022, § 7 NHundG Rn. 4; VG Oldenburg, Beschl. v. 20.9.2013 - 7 B 5951/13 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Eine entsprechende Darlegung beziehungsweise Dokumentation kann bei eindeutig in die Sphäre einer Partei fallenden Umständen - trotz des bestehenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - zwanglos im Sinne einer Mitwirkungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwVfG verlangt werden (vgl. zu angenommener Darlegungslast trotz Amtsermittlungsgrundsatz: BVerwG, Urt. v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris Rn. 15 sowie OVG NW, Urt. v. 24.10.2022 - 11 A 4916/18 - juris Rn. 50 m.w.N.), zumal gerade die Ausnahme von dem durch den Biss ausgelösten Gefahrenverdacht einer besonderen Begründung bedarf (…vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Soweit - wie hier - Amtstierärzte hinsichtlich der zu beurteilenden Fragen über eine besondere Expertise verfügen, ist ihnen eine vorrangige Beurteilungskompetenz zuzugestehen (…für die Beurteilung des Verhaltens von Hunden im Hinblick auf §§ 15 Abs. 2, 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG etwa: OVG BB, Beschl. v. 16.12.2011 - OVG 5 S 8.11. - juris Rn. 4;… vgl. im Übrigen auch etwa OVG RP, Beschl. v. 9.2.2023 - 7 B 11142/22.OVG - juris Rn. 8 f.;… zu §§ 15 Abs. 2, 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG selbst: BVerwG, Beschl. v. 2.4.2014 - 3 B 62/13 - juris Rn. 10; NdsOVG, Urt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 39;… OVG SH, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 - juris Rn. 11;… OVG BB, Beschl. v. 17.6.2013 - OVG 5 S 27.12 - juris Rn. 4;… BayVGH, Urt. v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146 - juris Rn. 29;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Kommentar, 4. Aufl. 2023, § 15 Rn. 5 ff. u. § 16 a Rn. 46).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Die ausnahmsweise Zubilligung eines Beurteilungsspielraums bedarf mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG einer besonderen Rechtfertigung (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 28.6.1983 - 2 BvR 539/80 - juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Die diesbezügliche Rechtsanwendung der Behörden unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Nachprüfung (…vgl. zum NHundG als Spezialgesetz der Gefahrenabwehr im Landesrecht einerseits: Saipa, in: Saipa u.a., Kommentar NPOG/NHundG, Kommentar zum Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden, Stand: 29.11.2022, § 1 Rn. 4 und zur vollen gerichtlichen Überprüfung im Bereich des Gefahrenabwehrrechts andererseits etwa: BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46; Senatsurt. v. 10.10.2019 - 11 LB 108/18 - juris Rn. 34;… Ullrich, in: Möstl/Weiner, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, Stand 1.11.2023, § 2 Rn. 60, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
    Die diesbezügliche Rechtsanwendung der Behörden unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. zum NHundG als Spezialgesetz der Gefahrenabwehr im Landesrecht einerseits: Saipa, in: Saipa u.a., Kommentar NPOG/NHundG, Kommentar zum Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden, Stand: 29.11.2022, § 1 Rn. 4 und zur vollen gerichtlichen Überprüfung im Bereich des Gefahrenabwehrrechts andererseits etwa: BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46;… Senatsurt. v. 10.10.2019 - 11 LB 108/18 - juris Rn. 34;… Ullrich, in: Möstl/Weiner, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, Stand 1.11.2023, § 2 Rn. 60, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2023 - 7 B 11142/22

    Einstufung als gefährlicher Hund; Kreuzung von einem American Bully und einem Old …

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von …

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09

    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes …

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2021 - 4 MB 39/21

    Tierschutzwidrige Haltung von Rindern

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2022 - 11 A 4916/18

    Widerruf eines Einbeziehungsbescheids an den Sohne einer Empfängerin eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2020 - 3 M 46/20

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Bissigkeit; Abwehrverhalten

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 11 LA 110/22

    Gefährlichkeit eines Hundes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiederaufgreifen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2011 - 5 S 8.11

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellung des Boxer-Mischlings "Paul" bei Vorliegen von …

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2025 - 11 ME 433/24

    Amtsermittlung; Beißversuch; Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; …

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der Verdacht einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG grundsätzlich bereits dann angenommen werden kann, wenn der betreffende Hund einen Menschen gebissen oder ein anderes Tier nicht nur ganz geringfügig verletzt hat (st. Senatsrechtsprechung, s. etwa Senatsurt. v. 27.5.2024 - 11 LB 341/22 - juris Rn. 33;… Senatsbeschl. v. 3.7.2023 - 11 LA 110/23 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 5, jew. m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob hinsichtlich eines Hundes der Verdacht einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit angenommen werden kann, ist allein der Vorfall bzw. sind allein die betreffenden Vorfälle in den Blick zu nehmen, die zu dem Hinweis gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG geführt haben (vgl. Senatsurt. v. 27.5.2024 - 11 LB 341/22 - juris Rn. 39).

    Sämtliche - wenn auch fachkundig erfolgten - Bewertungen von dem Verhalten des zu überprüfenden Hundes, welches dieser Hund vor oder nach dem gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG zu prüfenden Vorfall gezeigt hat, sind außer Betracht zu lassen (vgl. Senatsurt. v. 27.5.2024 - 11 LB 341/22 - juris Rn. 39 f.).

  • VG Bremen, 04.07.2025 - 5 V 1312/25

    Tierschutzrechtliche Anordnung - Fortnahmeanordnung, ; Haltungs- und …

    Bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind oder das Tier eine Verhaltensstörung aufweist, kommt dem beamteten Tierarzt eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (…OVG SH, Beschl. v. 22.04.2025 - 4 MB 13/25 -, juris Rn. 10; NdsOVG, Urt. v. 27.05.2024 - 11 LB 341/22 -, juris Rn. 49 m.w.N. zur Rspr.).
  • VG Halle, 08.10.2025 - 1 A 585/22

    Gefahrhunderechts

    Diese Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Gefährlichkeitsfeststellung ist nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 - juris, Rn. 9 , vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris, Rn. 13 …und vom 23. März 2023 - 3 L 109/22.Z - juris, Rn. 16 ; OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. Mai 2024 - 11 LB 341/22 - juris, Rn. 37).
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