Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen - 1 B 1144/98
- OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
An der Beibehaltung dieser Rechtsprechung ist der Senat nicht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1997 (- 1 C 25.96 -, NVwZ-RR 1997, 751) gehindert; denn in jenem Urteil definiert das Bundesverwaltungsgericht nur, wie der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a VwVfG zu bestimmen ist und inwieweit der Haftort u.U. als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts anzusehen ist. - OVG Niedersachsen, 24.08.1995 - 11 L 1047/95
Niedersachsen; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Ausweisung eines inhaftierten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Danach ist bei bezirksübergreifenden Gefahren - wie sie durch einen ausländischen Straftäter nach der Haftentlassung drohen können - auch die Wohnsitzbehörde örtlich zuständig (vgl. Urt. d. Sen. v. 24.8.1995 - 11 L 1047/95 -, NdsVBl 1996, 40). - EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in den Fällen Moustaquim (EuGRZ 1993, 552 = InfAuslR 1991, 149) und Beldjoudi (EuGRZ 1993, 556 = InfAuslR 1993, 86) führen zu keinem anderen Ergebnis.
- BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Auf den völkerrechtlich vereinbarten speziellen Ausweisungsschutz nach Art. 3 Abs. 3 ENA kann sich der Antragsteller ungeachtet der Frage, ob ihm das mehrfache kurzfristige Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis in den zurückliegenden Jahren entgegengehalten werden kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.8.1993, InfAuslR 1994, 98) nicht berufen, da - selbst wenn man von einem mehr als zehn Jahre ordnungsgemäßen Aufenthalt in der Bundesrepublik ausgeht - die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 ENA vorliegen; denn der Verstoß des Antragstellers gegen die öffentliche Ordnung ist als besonders schwerwiegend im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA anzusehen. - BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Diese Auffassung entsprach auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 12.6.1979, NJW 1979, 2486). - BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Ein solcher Ausnahmefall muß durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sein, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994, InfAuslR 1995, 6).
- VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98
Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen; …
Den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dagegen nicht entnehmen, dass zur Bestimmung der Zuständigkeit der Ausländerbehörde auch im Bereich der Gefahrenabwehr ausschließlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt und nicht - entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben - (auch) auf die Zuständigkeitsbestimmungen innerhalb der landesrechtlichen Gefahrenabwehrgesetze abzustellen ist (ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 05.10.1998, - 11 M 4532/98, NdsRpfl 1999, 89).Die Frage, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen sind (…st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = NVwZ 1999, 303 ff; Beschl. v. 15.01.1997 - BVerwG 1 B 256.96 - und v. 27.06.1997 - BVerwG 1 B 123.97 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12 und 15, jew. m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 05.10.1998, - 11 M 4532/98 -, aaO.).
- VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 436/05
Asylantrag; Asylbewerber; Aufenthaltsgenehmigung; Ausländer; Ausländerbehörde; …
Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts - der die Kammer folgt - beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit bei einer Ausweisung als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach der gegenüber § 3 VwVfG spezielleren Regelung des § 100 Nds. SOG (vgl. etwa Beschlüsse vom 05.10.1998 - 11 M 4532/98 - und 24.08.1995 - 11 L 1047/95 -). - VG Oldenburg, 15.11.2005 - 11 A 1421/05
Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Befristung der Wirkungen der …
Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit bei einer Ausweisung als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach der gegenüber § 3 VwVfG spezielleren Regelung des § 100 Nds. SOG (vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Oktober 1998 - 11 M 4532/98 - und 24. August 1995 - 11 L 1047/95 -). - VG Göttingen, 22.05.2000 - 3 B 3171/00
Verpflichtung zur vorläufigen befristeten Duldung; Verpflichtung einer Behörde zu …
Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde bei der hier in Rede stehenden Erteilung von Duldungen, also bei Maßnahmen, die sich - anders als etwa Ausweisungen straffällig gewordener Ausländer - nicht als klassische Gefahrenabwehr darstellen, findet nach niedersächsischem Landesrecht § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a VwVfG Anwendung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.10.1998 - 11 M 4532/98 -, Nds. Rpfl. 1999, 89). - VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03
Ausweisung eines polnischen Staatsangehörigen wegen Schwarzarbeit.
Die örtliche Zuständigkeit für eine Ausweisung kann sich deshalb aus § 100 Abs. 1 Satz 2 NGefAG ergeben (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 5.10.1998 - 11 M 4532/98 -, Nds. Rechtspflege 1999, 89).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".