Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausweisung und Abschiebungsanordnung wegen Drogendelikten, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 47 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 47 Abs 1 Nr 2 AuslG; § 48 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 48 Abs 1 S 2 AuslG; § 3 EUNiederlAbk; § 8 MRK; Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80; Art 6 EWGAssRBes 1/80; Art 7 Abs 1 EWGAssRBes 1/80
Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Drogendelikt; Drogentherapie; Generalprävention; Nazli-Urteil EuGH v. 20.2.2000; schwerwiegende Gründe; Spezialprävention - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Ausweisung und Abschiebungsanordnung wegen Drogendelikten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 22.12.2000 - 3 B 63/00
- OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 12.06.1980 - 1/80
Salmon
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Der EuGH hat nämlich in jenem Urteil entschieden, dass Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der ein unmittelbar durch diesen Beschluss gewährtes Recht inne habe, entgegenstehe, wenn diese Maßnahme aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügt werde, ohne dass das persönliche Verhalten des Betroffenen konkret Anlass zu der Annahme gebe, dass er weitere schwere Straftaten begehen werde, die die öffentliche Ordnung im Aufnahme-Mitgliedsstaat stören könnten.Zwar lag diesem Urteil ein Sachverhalt zugrunde, in dem sich der betreffende Ausländer auf ein ihm nach Art. 6 ARB 1/80 zustehendes Recht berufen hatte, während dem Antragsteller, der nicht in die Arbeitswelt im Bundesgebiet eingegliedert ist, vorliegend lediglich ein Recht nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 zusteht.
Das Verbot generalpräventiver Ausweisung dürfte jedoch auch hinsichtlich der durch Art. 7 ARB 1/80 begünstigten Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer zu beachten sein (vgl. insoweit die Anmerkung von Becker/Glupe zu dem o. a. Urt. d. EuGH - InfAuslR 2000, 165, 166).
Bereits oben wurde jedoch dargelegt, dass im Falle des Antragstellers nach wie vor von einer strafrechtlichen Wiederholungsgefahr auszugehen ist, so dass die Ausweisung (auch) aus Gründen der Spezialprävention geboten ist und insoweit mit Art. 14 ARB 1/80 in Einklang steht.
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.9.1998 (InfAuslR 1999, S. 54) ist ebenfalls nicht gegeben. - EuGH, 10.02.2000 - C-340/97
EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
aa) Allerdings weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass ausgehend von dem Urteil des EuGH vom 20.2.2000 (RS C 340/97 (Nazli) - InfAuslR 2000, 161) eine nur generalpräventiv begründete Ausweisung im Falle des Antragstellers wohl nicht zulässig wäre.
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Diese Vorschrift betrifft Fälle schwerer und besonders schwerer Kriminalität, für die grundsätzlich ein generelles generalpräventives Bedürfnis bejaht wird, über die strafrechtliche Sanktion hinaus andere Ausländer von der Begehung gleichartiger Straftaten abzuhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 11). - BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Diese Gründe sind jedoch identisch mit den schwerwiegenden Gründen im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG (vgl. BVerwG v. 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296), die hier - wie bereits oben ausgeführt - vorliegen. - BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Weil zudem die Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 2.6.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307), besteht nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 18 B 101/00
Ausländerrecht: Atypische Fallgestaltung bei Ist-Ausweisung nach Drogenstraftat
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG v. 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54; OVG NW, Beschl. v. 17.2.2000 - 18 B 101/2000 - juris;… OVG NW, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 - Hailbonner, AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 19 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Öffentliche Sicherheit; Motivation der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG v. 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54; OVG NW, Beschl. v. 17.2.2000 - 18 B 101/2000 - juris; OVG NW, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 - Hailbonner, AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 19 f.). - BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt der vollen Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. z.B. BVerwG v. 1.9.1994, InfAuslR 1995, 6). - BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG v. 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54; OVG NW, Beschl. v. 17.2.2000 - 18 B 101/2000 - juris;… OVG NW, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 - Hailbonner, AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 19 f.).
- OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04
Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe; …
Bezüglich der Generalprävention sind besondere Umstände erforderlich, die ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.2.2001 - 11 MA 415/01 -; OVG Münster, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393, 394, VGH Mannheim, Beschl. v. 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175, 176; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2002 - 3 Bs 127/02 -, NordÖR 2003, 131 (Leitsatz), hier zitiert nach juris). - VG Stade, 12.08.2003 - 4 A 2051/02
Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen Ausländers
Hinsichtlich der Generalprävention liegt ein Ausnahmefall vor, wenn besondere Umstände ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Beschl. v. 6.2. 2001 - 11 MA 415/01 - m. w. N.).
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