Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versammlungsverbot
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e. Versammlung als strafbares Kennzeichen gem. 86a StGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 86 Abs. 2
Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e. Versammlung als strafbares Kennzeichen gem. 86a StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Lied der Hitlerjugend darf auch im Rahmen einer Versammlung nicht öffentlich gesungen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e. Versammlung als strafbares Kennzeichen gem. 86a StGB
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Lied der Hitlerjugend darf auch im Rahmen einer Versammlung nicht öffentlich gesungen werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lied der Hitlerjugend darf auch im Rahmen einer Versammlung nicht öffentlich gesungen werden - Vortrag des Liedes verstößt gegen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 24.04.2012 - 5 B 63/12
- OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 648
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 27.10.1998 - 5St RR 185/98
Kennzeichen mit Symbolgehalt für die SA als verfassungswidriger Organisation
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Der letztgenannten, u. a. vom Bayrischen Obersten Landesgericht in einer vom Antragsteller zitierten Entscheidung vertretenen Ansicht (Beschl. v. 27.10.1988 - 5 St RR 185/98 -, juris) hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 (- 3 StR 495/01 -, NJW 2002, 3186) ausdrücklich nicht angeschlossen, sondern klargestellt, dass es "auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens" (in der allgemeinen Bevölkerung) "als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation nicht ankommt". - BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Der letztgenannten, u. a. vom Bayrischen Obersten Landesgericht in einer vom Antragsteller zitierten Entscheidung vertretenen Ansicht (Beschl. v. 27.10.1988 - 5 St RR 185/98 -, juris) hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 (- 3 StR 495/01 -, NJW 2002, 3186) ausdrücklich nicht angeschlossen, sondern klargestellt, dass es "auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens" (in der allgemeinen Bevölkerung) "als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation nicht ankommt". - BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvQ 1/02
Ablehnung einer eA, das Verbot einer unter dem Motto "Ruhm und Ehre der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Denn jedenfalls spricht zur Zeit Überwiegendes für die Strafbarkeit des Liedes und damit gegen seine öffentliche Verbreitung als zentrales Thema einer öffentlichen Versammlung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.1.2002 - 1 BvQ 1/02 -, juris), zumal die nach der Antragsschrift beabsichtigte Klärung der Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht möglich ist, eine Kundgebung mit dem genannten Inhalt nicht an einen bestimmten Ort oder Zeitpunkt gebunden ist, also auch später noch nachgeholt werden und die politische Diskussion um die Reichweite und Rechtfertigung des § 86a StGB grundsätzlich, wenn auch ggf. nicht so plakativ auch ohne öffentliche Verbreitung von mutmaßlich strafbaren Texten bzw. Liedern geführt werden kann.
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Das entsprechende strafbewehrte "kommunikative Tabu" (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 13, sowie der vorhergehende Beschl. v. 1.6.2006 - 1 BvR 150/03 -, juris, Rn. 18) gilt auch für den Inhalt von Versammlungen. - BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Dass damit auch Lieder zu verbotenen Kennzeichen gehören können, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 18.5.2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris) und wird auch vom Antragsteller nicht bestritten. - OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Ebenso ist in der bereits von der Antragsgegnerin angeführten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle zur Strafbarkeit des Liedes "Es zittern die morschen Knochen" vom 3. Juli 1990 (- 3 Ss 88/90 -, NJW 1991, 1497) anerkannt, dass ein i. S. d. § 86a StGB verbotenes Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation sich auch ohne formalen Akt allein durch Übung, d.h. durch sinnbildliche propagandistische Verwendung bilden kann. - OLG Karlsruhe, 28.12.2011 - 3 (4) Ss 682/11
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung der vorrangig zur Auslegung des Strafgesetzbuches berufenen ordentlichen Gerichte sowie der in das Verfahren eingeführten sprachwissenschaftlichen und zeithistorischen Gutachten zu dem umstrittenen Lied bestehen aber unter Berücksichtigung der geringen dem Senat zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stehenden Zeit keine Bedenken gegen die Richtigkeit der - u. a. vom Verwaltungsgericht, aber auch den bereits von der Antragsgegnerin zitierten ordentlichen Gerichten (…AG Säckingen, Urt. v. 31.8.2011 - 12 Cs 13 Js 4110/11 Hw-; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2011 - 3 (4) Ss 682/11- AK 279/11) vorgenommenen - Einordnung des Liedes als nach § 86a StGB strafbar. - AG Säckingen, 31.08.2011 - 12 Cs 13 Js 4110/11
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung der vorrangig zur Auslegung des Strafgesetzbuches berufenen ordentlichen Gerichte sowie der in das Verfahren eingeführten sprachwissenschaftlichen und zeithistorischen Gutachten zu dem umstrittenen Lied bestehen aber unter Berücksichtigung der geringen dem Senat zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stehenden Zeit keine Bedenken gegen die Richtigkeit der - u. a. vom Verwaltungsgericht, aber auch den bereits von der Antragsgegnerin zitierten ordentlichen Gerichten (AG Säckingen, Urt. v. 31.8.2011 - 12 Cs 13 Js 4110/11 Hw-; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2011 - 3 (4) Ss 682/11- AK 279/11) vorgenommenen - Einordnung des Liedes als nach § 86a StGB strafbar.
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Dessen Verwendung stand im Mittelpunkt eines vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigten Verbots einer Versammlung der JN (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 11 ME 113/12 -, juris).