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| OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 11 N 10.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Einrede der Verjährung rückständiger Rundfunkgebühren
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3 Abs 1 S 1 Halbs 2 RdFunkGeb1991Vtr BB
Einrede der Verjährung rückständiger Rundfunkgebühren; unzulässige Rechtsausübung; Vereitelung der Zustellung verjährungsunterbrechender Gebührenbescheide durch Unterlassen der Mitteilung der jeweils aktuellen Wohnanschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 05.02.2013 - 3 K 1195/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 11 N 10.13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2010 - 11 M 60.08
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 11 N 10.13
Daher ist die - zu Recht auf den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2010 (OVG 11 M 60.08) gestützte - Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Einrede der Verjährung sei rechtsmissbräuchlich und dem Kläger daher nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, rechtlich nicht zu beanstanden.
- VG München, 12.05.2015 - M 6b S 15.1116
Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung rückständiger …
Rn. 37 Folgt man der vorgenannten Auffassung nicht, ist dem Antragsgegner jedenfalls darin zuzustimmen, dass die Geltendmachung der Verjährung der Rundfunkgebührenforderungen als unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB zu werten ist, nachdem der Antragsteller seine postalische Erreichbarkeit vorliegend zumindest fahrlässig und damit sogar schuldhaft vereitelt hat, indem er seiner Verpflichtung zur Anzeige des Wohnungswechsels gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1, 2. HS RGebStV in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung nicht nachkam (s. hierzu auch OVG BB, B.v. 19.6.2013 - OVG 11 N 10.13 - juris). - VG Schleswig, 15.10.2018 - 4 A 164/16
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
2 RGebStV erwachsenden Verpflichtung unterlassen hat, der Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel mitzuteilen, und diese aufgrund der Pflichtverletzung außer Stande gewesen ist, die Rundfunkgebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (…OVG Lüneburg, Beschl. v 21.04.2008 - 4 ME 122/08, Rn. 10 juris; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2013 - OVG 11 N 10.13, Rn. 4 juris;… VGH München, Beschl. v. 06.12.2017 - 7 ZB 17.756, Rn. 8 juris;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.12.2016 - 6 C 49/15, BVerwGE 156, 358-392, Rn. 89).
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