Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17a Abs 1 S 1 StrRehaG, § 17a Abs 2 S 2 StrRehaG, Art 3 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 VwGO
Opferrente nach § 17a StrRehaG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 17a Abs 1 S 1 StrRehaG, § 17a Abs 2 S 2 StrRehaG, Art 3 Abs 1 GG
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Opferrente; besondere Beeinträchtigung in der wirtschaftlichen Lage; Bedürftigkeit; Einkommensgrenze; Privilegierung von Renten wegen Alters; verminderter Erwerbsfähigkeit; Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder ... - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
StrRehaG § 17 a Abs. 1 Satz 1, § 17 a Abs. 2 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Opferrente; besondere Beeinträchtigung in der wirtschaftlichen Lage; Einkommensgrenze; Privilegierung von Renten; keine willkürliche Ungleichbehandlung; sachliche Differenzierungskriterien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.05.2009 - 9 K 118.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Dem Umfang des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums entspricht die Kontrolldichte bei der verfassungsrechtlichen Prüfung: Kommt als Maßstab lediglich das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07 -, NVwZ-RR 2009, 985, zitiert nach juris, dort Rz. 38 ff., m. w. N). - BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Urt. v. 20.04.2004 - 1 BvR 905/00 -, BVerfGE 110, 274, zitiert nach juris, dort Rz. 56). - BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, BVerfGE 102, 254, zitiert nach Juris, dort insbes. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328). - VG Darmstadt, 15.01.2010 - 5 K 1405/09
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Erwerbseinkommen im Rahmen des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Die Zielsetzung, lebensältere Haftopfer bei pauschalierender Betrachtung mit Blick auf ihr persönliches Lebensschicksal günstiger zu stellen als lebensjüngere, lässt eine offenkundig unsachliche Differenzierung, die Willkürzüge aufweist, nicht erkennen (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urteil vom 15. Januar 2010 - 5 K 1405/09.DA (3) -, bei juris, Rz. 17 ff.).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2014 - 4 OA 58/14
Gegenstandswert bei Klagen auf Gewährung einer besonderen Zuwendung nach § 17a …
Es ist daher sachgerecht, in diesem Falle einer wiederkehrenden Leistung, die den vor den Sozialgerichten geltend zu machenden Rentenleistungen ähnelt, den Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung der §§ 52 Abs. 1, 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (n. F.) auf den dreifachen Jahresbetrag der geforderten Leistung festzusetzen (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.9.2012 - 5 A 417/09 - m.w.N.; a. A., aber ohne Begründung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2011 - OVG 11 N 24.09 -). - OVG Sachsen, 27.09.2012 - 5 A 417/09
Gegenstandswert, Opferpension, Haftopfer, Gerichtskostenfreiheit
Denn die besondere Zuwendung für Haftopfer ist eine soziale Ausgleichsleistung (§ 16 StrRehaG), die angesichts der hohen Einkommensfreigrenzen (§ 17a Abs. 2 und 3 StrRehaG) rentenähnlich als sog. "Opferpension" (BT-Drs. 16/4167 S. 3) ausgestaltet und deshalb eher einer vor den Sozialgerichten geltend zu machenden Rentenleistung als einer sozial- oder jugendhilferechtlichen Bedarfsleistung vergleichbar ist (…so überzeugend VG Bayreuth, Beschl. v. 26. April 2011 - B 5 K 09.481 -, juris Rn. 20;… ebenso OLG LSA, Beschl. v. 27. Februar 2012 - 2 Ws (Reh) 308/11 -, juris Rn. 22; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. November 2011 - OVG 11 N 24.09 -, juris Rn. 8 = ZOV 2011, 272 f.). - VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653
Klage auf die sogen. Opferrente für Haftopfer des SED-Regimes; der Anspruch ist …
Im Rahmen der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG darf nicht darauf abgestellt werden, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2011 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Az. OVG 11 N 24.09; juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2012 - 5 A 417/09
Erheben von Gerichtskosten im Verwaltungsstreitverfahren über Leistungen nach § …
Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. November 2011 - OVG 11 N 24.09 -, juris Rn. 8 = ZOV 2011, 272 f.).
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