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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40806
OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14 (https://dejure.org/2015,40806)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2015 - 11 N 27.14 (https://dejure.org/2015,40806)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 11 N 27.14 (https://dejure.org/2015,40806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nachzug zum sorgeberechtigten Vater; Pflicht zur Anhörung der Kinder bei der Sorgerechtsentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 32 AufenthG
    Türkei; Familiennachzug; Sorgerecht; Ausländische Gerichtsentscheidung; verfahrensrechtlicher ordre public; Verstoß; keine Anhörung (Alter: 11 Jahre, 11 Monate/7 Jahre 11 Monate); besondere Härte/veränderte Lebensumstände (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 6 N 48.14

    Nachzug afghanischer Kinder - zum alleinigen Sorgerecht des Vaters

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Eine Sorgerechtsentscheidung, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das den ordre public verletzt, kann nur dann ausnahmsweise anerkannt werden, wenn die Nichtanerkennung das Kindeswohl gefährdet (BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 -, juris, Rn. 21 ff; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2014 - 6 N 48.14 -, juris Rn. 4).

    Auch geht die Regelung in § 32 Abs. 3 AufenthG von einem tatsächlich bestehenden und nicht von einem gleichsam fingierten gemeinsamen Sorgerecht aus (vgl. Beschluss des 6. Senats vom 26. August 2014 - OVG 6 N 48.14 -, juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12

    Anhörungsrüge wegen fehlender Prüfung der faktischen und einfach zu …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Denn maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012, - 4 C 11.12. -, juris Rn. 12).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Höchstaltersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (…BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10; vom 29. November 2012 - 4 C 11.12 -, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Dies würde voraussetzen, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wurde und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Höchstaltersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10;… vom 29. November 2012 - 4 C 11.12 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Dies würde voraussetzen, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wurde und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3 zu § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 14.11

    Familiennachzug: Anwendung der Neufassung des § 32 Abs. 3 AufenthG 2004 auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    Rn. 5 Ob zwischenzeitlich eingetretene begünstigende Rechtsänderungen Anwendung auch auf noch nicht rechtskräftig beschiedene Altfälle finden, in denen der Antragsteller die jeweils maßgebliche Altersgrenze bereits vor Inkrafttreten der geänderten Regelung vollendet hatte (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 B 14.11 -, zum Nachzug bei gemeinsamem Sorgerecht nach § 32 Abs. 3 AufenthG n.F., juris, Rn. 18), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14

    Kindesnachzug zwecks Betreuung hier wohnender Eltern; Anforderungen am Bestehen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
    In der Sache ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass sich eine im Rahmen des § 32 Abs. 4 AufenthG zu beachtende besondere Härte aus einer wesentlichen Veränderung der Lebensumstände, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglichten, ergeben muss und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zuzumuten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 09. Februar 2015 - OVG 11 N 3.14 - zitiert nach juris, Rn. 7 m. w. N. aus Rspr. und Lit.).
  • VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19

    Erteilung von Visa zum Familiennachzug

    Eine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift setzt insbesondere eine wesentliche Veränderung der Lebensumstände voraus, die das bisherige Verbleiben des Kindes im Heimat- oder Drittland ermöglichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 11 N 27.14 -, juris, Rn. 10).
  • VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15

    Nachzug zum mitsorgeberechtigten Elternteil gemeinsam mit anderem Elternteil

    Rn. 45 Es kann offen bleiben, ob sich die Klägerin überhaupt noch auf § 32 Abs. 4 AufenthG berufen kann, nachdem sie im Mai diesen Jahres volljährig geworden ist (offen gelassen auch von BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012, a.a.O., 429, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 -, juris Rn. 10;… ablehnend wohl Dienelt, in: Bergmann/ders., a.a.O., § 32 AufenthG Rn. 66, wonach ein volljähriges Kind eine Nachzugserlaubnis nur zur Vermeidung eines sonst entstehenden außergewöhnlichen Härte nach § 36 Abs. 2 AufenthG erhalten könne).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17

    Kindernachzug; Übertragung des Sorgerechts; Verstoß gegen verfahrensrechtlichen …

    Gerade wenn mit der Sorgerechtsentscheidung zugleich in das Leben einschneidende Entscheidungen wie das Verlassen der Heimat und der Umzug zum weniger vertrauten Vater in ein fremdes Land verbunden sind, und auch dann, wenn die Eltern übereinstimmend diese Entscheidung wegen verbesserter Ausbildungsmöglichkeiten oder materieller Lebensumstände als im Interesse des Kindes liegend ansehen, bedarf es der Feststellung der aus Sicht des Kindes selbst in die Entscheidung einzustellenden Gesichtspunkte und Interessen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 -, Rn. 6, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 B 11.13 -, n.v., zur Anhörung eines siebenjährigen Kindes).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2019 - 11 N 3.17

    Kindesnachzug zum Vater; türkische Sorgerechtsübertragung; verfahrensrechtlicher …

    - OVG 11 N 30.17 -, juris Rz. 4, und vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 -, juris, Rz. 6) - ausgeführt, dass sich bei der Anerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen ein Verstoß gegen den ordre public aus dem der anzuerkennenden Entscheidung vorangegangenen Verfahren, also der Art und Weise ihres Zustandekommens, ergeben könne.
  • VG Berlin, 02.08.2023 - 12 K 23.22
    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Mutter bei ihrer früheren Entscheidung, den Kläger nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris, Rn. 31, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 - juris, Rn. 10).
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