Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 4 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 AufenthG 2004, § 159 Abs 2 FamFG, § 6 Abs 4 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 AufenthG 2004
Übertragung des Sorgerechts im Rahmen des Kindernachzugs; Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public; fehlende persönliche Anhörung der Kinder - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 6 Abs 4 AufenthG, § 32 Abs 1 AufenthG, § 159 Abs 2 FamFG
Kindernachzug; Übertragung des Sorgerechts; Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public; fehlende persönliche Anhörung der Kinder; Kindesalter 10 und 14 Jahre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.02.2017 - 2 K 514.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15
Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17
Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls, so dass in allen Verfahren betreffend das Sorgerecht regelmäßig eine Anhörung auch des unter 14 Jahre alten Kindes erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 -, Rn. 44, juris). - BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15
Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17
Wegen fehlender Äußerungsfähigkeit wird nur bei sehr jungen Kindern oder bei aufgrund besonderer Umstände erheblich eingeschränkter Fähigkeit des Kindes, sich zu seinem Willen und seinen Beziehungen zu äußern, auf die Anhörung verzichtet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Oktober 2016 - XII ZB 280/15 -, Rn. 46, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 6 N 48.14
Nachzug afghanischer Kinder - zum alleinigen Sorgerecht des Vaters
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17
Eine Sorgerechtsentscheidung, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das den ordre public verletzt, kann nur dann ausnahmsweise anerkannt werden, wenn die Nichtanerkennung das Kindeswohl gefährdet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 -, juris, Rn. 21 ff; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2014 - 6 N 48.14 -, juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
Nachzug zum sorgeberechtigten Vater; Pflicht zur Anhörung der Kinder bei der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 N 30.17
Gerade wenn mit der Sorgerechtsentscheidung zugleich in das Leben einschneidende Entscheidungen wie das Verlassen der Heimat und der Umzug zum weniger vertrauten Vater in ein fremdes Land verbunden sind, und auch dann, wenn die Eltern übereinstimmend diese Entscheidung wegen verbesserter Ausbildungsmöglichkeiten oder materieller Lebensumstände als im Interesse des Kindes liegend ansehen, bedarf es der Feststellung der aus Sicht des Kindes selbst in die Entscheidung einzustellenden Gesichtspunkte und Interessen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 -, Rn. 6, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 B 11.13 -, n.v., zur Anhörung eines siebenjährigen Kindes).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 11 B 5.16
Visum für Kindernachzug - Sorgerechtsübertragung durch türkisches Gericht - …
Wegen fehlender Äußerungsfähigkeit wird nur bei sehr jungen Kindern oder bei aufgrund besonderer Umstände erheblich eingeschränkter Fähigkeit des Kindes, sich zu seinem Willen und seinen Beziehungen zu äußern, auf die Anhörung verzichtet werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2017 - OVG 11 N 30.17 -, Rn. 7, juris, unter Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 05. Oktober 2016 - XII ZB 280/15 -, Rn. 46, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2019 - 11 N 3.17
Kindesnachzug zum Vater; türkische Sorgerechtsübertragung; verfahrensrechtlicher …
- OVG 11 N 30.17 -, juris Rz. 4, und vom 2. Dezember 2015 - OVG 11 N 27.14 -, juris, Rz. 6) - ausgeführt, dass sich bei der Anerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen ein Verstoß gegen den ordre public aus dem der anzuerkennenden Entscheidung vorangegangenen Verfahren, also der Art und Weise ihres Zustandekommens, ergeben könne.
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