Rechtsprechung
| LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung gegen einen Herausgabeanspruch bei Bestehen eines Treuhandverhältnisses; Aufrechnung gegen Forderungen aus einem Fakturierungsvertrag und Inkassovertrag; Vorliegen positiver Kenntnis im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99
Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners; …
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Rn. 52 Entsprechend heißt es bei BGH ZIP 2003, 488 f, 492 in einer noch zu einer Anfechtung nach der Konkursordnung ergangenen Entscheidung: " Für die Kenntnis der Zahlungseinstellung genügt es vielmehr, wenn der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass jener wesentliche Teile seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum etwa des nächsten Monats nicht wird tilgen können.". - BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93
Nichtigkeit verbundener Geschäfte
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Diese Beschränkung des Aufrechnungsrechts kann sich aus dem Inhalt eines Auftrages oder eines Treuhandverhältnisses, aus den von der aufrechnenden Partei übernommenen Vertragspflichten ergeben, BGHZ 14, 342 f.; BGHZ 16, 124 f..; BGHZ 71, 380 f.; BGHZ 95, 109 f.; BGH NJW 1994, 2885. - BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77
Aufrechnung im Vergleichsverfahren
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Diese Beschränkung des Aufrechnungsrechts kann sich aus dem Inhalt eines Auftrages oder eines Treuhandverhältnisses, aus den von der aufrechnenden Partei übernommenen Vertragspflichten ergeben, BGHZ 14, 342 f.; BGHZ 16, 124 f..; BGHZ 71, 380 f.; BGHZ 95, 109 f.; BGH NJW 1994, 2885.
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Diese Beschränkung des Aufrechnungsrechts kann sich aus dem Inhalt eines Auftrages oder eines Treuhandverhältnisses, aus den von der aufrechnenden Partei übernommenen Vertragspflichten ergeben, BGHZ 14, 342 f.; BGHZ 16, 124 f..; BGHZ 71, 380 f.; BGHZ 95, 109 f.; BGH NJW 1994, 2885. - BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96
Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr …
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Hat seine Gegenforderung ihren Grund in dem Treuhandverhältnis selbst oder in dem Auftrag und den damit verbundenen Aufwendungen, wird die Aufrechnungsmöglichkeit anerkannt, vergl. BGH NJW-RR 1999, 1192 f.; BGHNJW 1993, 2041 f. - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 278/96
Begriff der nahestehenden Person
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Der Bundesgerichtshof, ZIP 1998, 247 f hat für einen Rechtsanwalt und Steuerberater des Schuldners die Qualifizierung als "nahstehende Person" verneint. - BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Diese Beschränkung des Aufrechnungsrechts kann sich aus dem Inhalt eines Auftrages oder eines Treuhandverhältnisses, aus den von der aufrechnenden Partei übernommenen Vertragspflichten ergeben, BGHZ 14, 342 f.; BGHZ 16, 124 f..; BGHZ 71, 380 f.; BGHZ 95, 109 f.; BGH NJW 1994, 2885. - OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der …
Auszug aus LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Rn. 51 Positive Kenntnis im Sinn von § 130 Abs. 2 InsO bedeutet, so OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f., "für sicher gehaltenes Wissen".
- BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung
b) das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003 - 11 O 151/01 -,. - OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage in der Insolvenz des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, der Schlussurteile des Senats vom 9. Juni 2004 und vom 16. Mai 2007 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - und vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.Rn. 36 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003, Az: 11 O 151/01, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen,.
Rn. 61 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003 - 11 O 151/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit über die Berufung nicht bereits durch den vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgehobenen Teil des Beschlusses des Senats vom 3. März 2004 und nicht bereits durch den vom Bundesgerichtshof nicht aufgehobenen Teil des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 entschieden worden ist.
- OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.Rn. 36 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003, Az: 11 O 151/01, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen,.
Rn. 60 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003 - 11 O 151/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit über die Berufung nicht bereits durch den vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgehobenen Teil des Beschlusses des Senats vom 3. März 2004 und nicht bereits durch den vom Bundesgerichtshof nicht aufgehobenen Teil des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 entschieden worden ist.
- OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren
Die Berufung der Beklagten vom 22. Juli 2003 gegen das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 17.516.283,96 EUR verurteilt worden ist. - OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04
Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung; …
Rn. 33 Die Akten 11 O 151/01 LG Bonn = 2 U 118/03 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - LG Köln, 01.09.2004 - 91 O 252/02
Leistung von Zahlungen zwecks Erfüllung eines Interconnectionsvertrags; …
Die Kammer schließt sich vollinhaltlich den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgericht Köln in dem Teil-Beschluß vom 3.3.2004 (2 U 118/03) an, der in dem zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens geführten weiteren Rechtsstreit (LG Bonn 11 O 151/01) ergangen ist und insoweit den Sachverhalt betrifft, der auch Gegenstand des hiesigen Rechtsstreits ist.
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