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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 29.08.2007 - 11 O 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30255
LG Wiesbaden, 29.08.2007 - 11 O 33/07 (https://dejure.org/2007,30255)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.08.2007 - 11 O 33/07 (https://dejure.org/2007,30255)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. August 2007 - 11 O 33/07 (https://dejure.org/2007,30255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 286 BGB
    Die Frage der Fälligkeit der besicherten Hauptforderung ist zu trennen von der Frage des Verzugs des Bürgen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Frage der Fälligkeit der besicherten Hauptforderung ist zu trennen von der Frage des Verzugs des Bürgen.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kommt der Bürge mit der Zahlung in Verzug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kommt der Bürge mit der Zahlung in Verzug? (IBR 2007, 1348)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit …

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.08.2007 - 11 O 33/07
    Vielmehr muss der Bürgschaftsgläubiger wie im Verhältnis zum Hauptschuldner gegenüber dem Bürgen das Entstehen und die Fälligkeit der Verbindlichkeit, also die Voraussetzungen der Bürgenhaftung dartun und beweisen (BGH NJW 88, 906; NJW 95, 2161; WM 99, 1499).
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97

    Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten …

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.08.2007 - 11 O 33/07
    Vielmehr muss der Bürgschaftsgläubiger wie im Verhältnis zum Hauptschuldner gegenüber dem Bürgen das Entstehen und die Fälligkeit der Verbindlichkeit, also die Voraussetzungen der Bürgenhaftung dartun und beweisen (BGH NJW 88, 906; NJW 95, 2161; WM 99, 1499).
  • BGH, 10.12.1987 - IX ZR 269/86

    Darlegungs- und Beweislast des Bürgen für Leistungen des Hauptschuldners

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.08.2007 - 11 O 33/07
    Vielmehr muss der Bürgschaftsgläubiger wie im Verhältnis zum Hauptschuldner gegenüber dem Bürgen das Entstehen und die Fälligkeit der Verbindlichkeit, also die Voraussetzungen der Bürgenhaftung dartun und beweisen (BGH NJW 88, 906; NJW 95, 2161; WM 99, 1499).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 5 U 83/09

    Anforderungen an die Zurückweisung der Vollmacht i.S. von § 174 BGB

    Rn. 35 Der Senat hält es grundsätzlich für möglich, im Einzelfall anzunehmen, dass der Verzugseintritt nach § 286 IV BGB mangels Verschulden ausgeschlossen ist, solange der Bürge keine, zur Forderungsprüfung ausreichende Unterlagen erhält (…vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 18.12.2008, 10 U 118/08 ibr-online S. 6; LG Wiesbaden Urt. v. 29.08.2007, 11 O 33/07, ibr-online S. 3).
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