Rechtsprechung
| LG Münster, 17.02.2012 - 011 O 37/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314; BGB § 323 Abs. 1
Feststellung des Fortbestandes einer vertraglichen Vereinbarung über Holzlieferungen; Rücktritt von einem Holzlieferungsvertrag mit Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in Form eines Landesbetriebes; Verletzung von Abnahmepflichten bei der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung des Fortbestandes einer vertraglichen Vereinbarung über Holzlieferungen; Rücktritt von einem Holzlieferungsvertrag mit Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in Form eines Landesbetriebes; Verletzung von Abnahmepflichten bei der ...
Verfahrensgang
- LG Münster, 17.02.2012 - 011 O 37/11
- OLG Hamm, 03.12.2012 - 2 U 52/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
Auszug aus LG Münster, 17.02.2012 - 11 O 37/11
Die Gefahr der rechtlichen Unsicherheit ist für die Klägerin gegenwärtig, weil das beklagte Land Holzlieferungen unter Verweis auf die ihrer Ansicht nach wirksamen Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärungen verweigert (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1495 ff).
- EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …
Mit Urteil vom 17. Februar 2012 stellte das Landgericht Münster fest, dass die streitigen Verträge weiterhin fortbestünden. - OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 U 131/18
Holzlieferverträge verstoßen gegen europäisches Beihilferecht
Mit Urteil vom 17.02.2012 hat das Landgericht Münster (11 O 37/11) festgestellt, dass die Vereinbarung vom 20.02.2007 sowie der Rahmenkaufvertrag vom 17.04.2007 fortbestünden.Rn. 145 Der Annahme der Nichtigkeit steht im Ausgangspunkt nicht entgegen, dass in dem Vorprozess das Urteil des Landgerichts Münster vom 17.02.2012 (11 O 37/11), durch das das Fortbestehen der zwischen beiden geschlossenen Lieferverträge festgestellt worden ist, nach Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes durch den Senat mit Urteil vom 03.12.2012 (2 U 52/12) rechtskräftig geworden ist.
- LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
Nichtigkeit von Verträgen über den Ankauf von Holz aufgrund Verstoßes gegen ein …
Der Vertrag sei auch nicht aus sonstigen Gründen unwirksam, nichtig oder vorzeitig beendet (LG Münster, Urteil vom 17.02.2012, 11 O 37/11, juris). - LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
Außerachtlassung eines zivilrechtlichen Feststellungsurteils bei einem …
Rn. 40 In dem Zivilrechtsstreit Landgericht Münster, Az. 11 O 37/11, ist mit Urteil vom 17.02.2012 festgestellt worden, dass die zwischen den Parteien am 20.02.2007 geschlossene Vereinbarung nebst Rahmenkaufvertrag vom 17.04.2007 weiterhin fortbestehen.
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