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Rechtsprechung
   BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1502
BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79 (https://dejure.org/1980,1502)
BSG, Entscheidung vom 10.06.1980 - 11 RA 110/79 (https://dejure.org/1980,1502)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 11 RA 110/79 (https://dejure.org/1980,1502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ausschluß des Anspruchs auf Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber dem Rentenversicherungsträger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rehabilitationsanspruch - Eigentumsgarantie - Rentenversicherungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 6/79

    Ausschluß der Beamten von Rehabilitationsleistungen und GG

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
    Der Ausschluß von Versicherten mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ist nicht verfassungswidrig, wie der Senat mit Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 6/79 - im Anschluß an eine Entscheidung des 1. Senats vom 12. Dezember 1979 - 1 RA 5/79 - bereits ausgeführt hat.

    Gegen den von der Klägerin als verletzte Vorschrift des Grundgesetzes weiterhin angeführten Art. 14 Abs. 1 GG verstößt § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG schon deshalb nicht, weil die Verpflichtung des Versicherungsträgers, bei einer Kannleistung der medizinischen Rehabilitation das Ermessen pflichtgemäß auszuüben, auf der Seite des Versicherten keine dem Eigentum vergleichbare Rechtsposition begründet, wie der Senat im Urteil vom 31. Januar 1980 (aaO) im Anschluß an die Entscheidung des 1. Senats bereits ausgeführt hat.

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
    Insbesondere erscheint der Ermessensspielraum der Rentenversicherungsträger eingeschränkt, wenn der Betreute, sofern er nicht Versicherter im Sinne des § 13 AVG wäre, einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation gegen die Bundesanstalt für Arbeit hätte (vgl hierzu SozR 2200 § 1236 Nr. 15).
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RK 13/79

    Entwicklung von Ermessensleistungen zu Pflichtleistungen

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
    Dem steht nicht entgegen, daß der 8. Senat den Rehabilitationsanspruch einem Rentenanspruch als Zugriffsobjekt des Sozialhilfeträgers in Anwendung des § 1536 Reichsversicherungsordnung ( RVO ) gleichgeachtet hat, da die Kannvorschrift des § 1236 RVO iVm dem Gleichheitsgrundsatz und den Ermessensrichtlinien, die sich die Rentenversicherungsträger selbst gegeben haben, unter Berücksichtigung der zuvor geschilderten Entwicklung "weitgehend zu einer Mußvorschrift erstarkt" sei (BSG Urteil vom 28. Februar 1980 - 8a RK 13/79 -).
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RA 5/79

    Ausschluß der Beamten und beamtengleich versorgten Bediensteten aus dem Kreise …

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
    Der Ausschluß von Versicherten mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ist nicht verfassungswidrig, wie der Senat mit Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 6/79 - im Anschluß an eine Entscheidung des 1. Senats vom 12. Dezember 1979 - 1 RA 5/79 - bereits ausgeführt hat.
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 26/79

    Versicherter - Rentenversicherungsträger - berufliche Rehabilitation - Förderung …

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
    Ob in Fällen, in denen der Versicherungsträger (rechtsirrig) die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ermessensausübung verneint und sein Ermessen deswegen nicht ausgeübt hat, die gerichtliche Prüfung auf die im Rechtsstreit vorgebrachten Ermessensgründe zu beschränken ist (so das angeführte Urteil des 8. Senats), oder ob auch in derartigen Fällen dem Versicherungsträger die Gelegenheit zur Ausübung seines Ermessens zu geben ist (so Urteil des Senats vom 31. Januar 1980 SozR 2200 § 1236 Nr. 24), ist hier ohne Bedeutung.
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 32/77

    Zusätzliche Leistungen - Einstellung der Gewährung - Vertrauensschutz - …

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79
    Der Senat hat zwar einen derartigen Vertrauensschutz auch bei Ermessensleistungen in den Fällen unechter Rückwirkung in Betracht gezogen, wenn der Versicherte im Vertrauen auf eine Ermessensleistung bestimmte Aufwendungen getätigt hatte und danach die Ermessensleistung in Wegfall gekommen war; insoweit hat der Senat Übergangsregelungen für bereits tatsächlich getätigte Aufwendungen als erforderlich angesehen (vgl BSG SozR 2200 § 1305 Nr. 2).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Medizinische Rehabilitation

    in den Verfahren I. zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 13 Abs. 1 a Satz 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes 1. Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Sozialgerichts Marburg vom 29. Januar 1980 (S-2/An - 23/78) - 1 BvL 8/80 -, 2. Aussetzungs- und Vorlagebschluß des Sozialgerichts Braunschweig vom 11. Juni 1981 (S 9 An - 61/79) - 1 BvL 16/81 - II. über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn B... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Eßer, Dreizehnmorgenweg 36, Bonn 2 - gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Dezember 1979 - l RA 5/79 - und die vorangegangene Entscheidung - 1 BvR 257/80 -, 2. der Frau B... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Josef Hingerl und Joachim Randzio, Obermarkt 8, Wolfratshausen - gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Juni 1980 - 11 RA 110/79 -, b) das Urteil des Sozialgerichts München vom 16. Mai 1979 - S 16/An 1100/78 - 1 BvR 890/80 -, 3. des Herrn K... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Kurt Heim, Hanns-Günther Wagner und Egon Jörg Schäfer, Kutzbachstraße 15, Trier - gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 27. Oktober 1981 - S 2 A 15/81 - 1 BvR 1357/81 - .
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder …

    Demgegenüber hat der 11. Senat des BSG (BSGE 50, 149, 150 f. = SozR 2200 § 1236 Nr. 26 S. 52 f) unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1979 (…BSG SozR a.a.O. Nr. 21 S. 45 f.) ausgeführt, zwar scheine in Zukunft die Entwicklung im Rehabilitationsrecht auf eine Erstarkung der Ermessensleistungen zum Rechtsanspruch hinauszulaufen, jedoch solle es gegenwärtig zumindest vorerst für den Bereich der Rentenversicherung bei der schwächeren Form der Ermessensleistung bleiben.
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 54/89

    Zuständigkeit für eine berufsfördernde Rehabilitationsleistung bei …

    Schon daraus, aber auch deswegen, weil sich Satz 3 uneingeschränkt auf alle Ziffern des Satzes 1 des § 13 Abs. 1 a AVG bezieht, ergibt sich, daß der Ausschluß nicht nur "latent Versicherte" erfaßt, sondern auch Personen, die noch laufend Beiträge aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung entrichten (vgl insbesondere BSGE 55, 232 ff.= SozR 2200 § 1236 Nr. 41 mit eingehender Schilderung der Entstehungsgeschichte der Norm, ferner SozR aaO. Nr. 21, BSGE 50, 149 = SozR aaO. Nr. 26, BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 6/79).
  • BVerfG - 1 BvR 890/80 (anhängig)
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Juni 1980 - 11 RA 110/79 -.
  • LSG Hessen, 27.06.1989 - L 12 An 1054/87
    Das Bundessozialgericht hat sich in seinen Urteilen durchgängig lediglich mit der Frage des Ausschlusses bei einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme beschäftigt (BSG Urteile vom 12. Dezember 1979 - 1 RA 5/79; 31. Januar 1980 - 11 RA 6/79; 10. Juni 1980 - 11 RA 110/79; 11. August 1983 - 1 RA 5/83, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 5/83

    Gewährung medizinischer Leistungen

    In einem weiteren Urteil vom 10. Juni 1980 (BSGE 50, 149 = SozR 2200 § 1236 Nr 26 S 52f.) hat derselbe Senat auch unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung des Art 14 Abs 1 GG und des Rechtsstaatsprinzips § 13 Abs 1a Satz 3 AVG erneut für verfassungsgemäß angesehen.
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