Rechtsprechung
| BSG, 08.03.1972 - 11 RA 190/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitslosigkeitszeiten - Selbsthilfeversuch - Scheitern selbständiger Tätigkeit - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 34, 93
Wird zitiert von ... (17)
- BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R
Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
Vor allem kommt es darauf an, ob der Versicherte nach den Gesamtumständen noch dem aktiven Erwerbsleben zuzurechnen ist, also ob auch während des Lückenzeitraumes ein hinreichender innerer Zusammenhang dazu besteht (vgl BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1250 Nr. 18;… SozR 2200 § 1259 Nr. 99;… BSGE 70, 111, 114 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 11).Hierbei spricht es zugunsten des Versicherten, wenn die Lücke unverschuldet, durch von ihm nicht zu vertretende Umstände (…vgl BSGE 37, 10, 17 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72) oder durch ein sozialadäquates, von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (vgl BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).
Diese knüpfen zB an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (…vgl BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO;… BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94), ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO;… BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8), versicherungsrechtlich relevante Zeiten, insbesondere des Leistungsbezuges (…vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72), oder an Ausfalltatbestände an, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können (…vgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO;… BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO;… BSGE 52, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).
Bei der Frage des Vertretenmüssens der entstandenen Lücke kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (…vgl BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (vgl BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (…vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) Berücksichtigung finden.
Da es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer wird, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit herzustellen (…vgl dazu allgemein BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO), liegt es nahe, die vom BSG für sog Selbsthilfeversuche gezogene Sechs-Monats-Grenze (vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) auch in diesem Zusammenhang zur Anwendung zu bringen.
- BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - …
Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen den Selbsthilfeversuch durch das Eingehen einer nicht versicherten Beschäftigung oder das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit als "Brückenzeit" gewertet, wenn darin das Bemühen um die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO;… BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).Den - etwa sechs Monate dauernden - Versuch eines Arbeitslosen, sich seinen Lebensunterhalt durch Übernahme einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen, hat das BSG in seinen Urteilen vom 8.3.1972 (11 RA 190/71 - BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und 16.11.1972 (…11 RA 168/72 - SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) als unschädlichen Überbrückungstatbestand gewertet und ausgeführt: Erfahrungsgemäß sei ein derartiger Selbsthilfeversuch nicht selten zum Scheitern verurteilt, weil zunächst einmal alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit fehlten.
Denn Zeiten einer selbständigen Tätigkeit werden im Arbeitsförderungsrecht - je nach Fallkonstellation - durchaus unterschiedlich behandelt: So bewirkt eine selbständige Tätigkeit direkt im Anschluss an das Ende einer Beschäftigung (…so die Fallgestaltung bei BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) den Verlust des auf der Beschäftigung beruhenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld bereits nach einem Jahr, weil dann in der Rahmenfrist von zwei Jahren nicht mehr mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis liegen (§§ 123, 124 SGB III); hingegen führt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus (so die Fallgestaltung bei BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) erst dann zu einem Erlöschen des Anspruchs, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind (§ 147 Abs. 2 SGB III).
Zwar kommt es bei der Frage des Vertreten-Müssens einer entstandenen Lücke auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (…BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (…BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 8 R 5/06
Rentenversicherung
Rn. 26 Dies kann aus dem oben dargestellten Sinn und Zweck sowie Schutzgedanken für den Versicherten nur dann bejaht werden, wenn die Lücke unverschuldet, dass heißt durch nicht zu vertretende Umstände des Versicherten oder durch ein sozialadäquates, von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (vgl. BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 3-2600 R 58 Nr. 7).Die Rechtsprechung hat hierzu verschiedene Fallgruppen entwickelt, für die ein Überbrückungstatbestand angenommen worden ist (…vgl. BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO und BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu 1259 RVO und BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94); insbesondere ist auch als Überbrückungstatbestand ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben anerkannt (…vgl. BSGE
;…">1259%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 8) Der Versuch, über eine Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit abzuwenden, stellt ein solches Bemühen um Wiedereingliederung i.S. eines Überbrückungstatbestandes dar, denn die folgende Arbeitslosigkeit ist nur die Fortsetzung der diesem Selbsthilfeversuch vorangegangenen Arbeitslosigkeit; der Anschluss an die vor ihr ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung ist für die spätere Arbeitslosigkeit gewahrt (vgl. Bundessozialgericht (BSG) 5. Senat, Urteil vom 30.01.1969 Az.: 5 RKn 133/65 und 11. Senat Urteil vom 08.03.1972 Az.: 11 RA 190/71). Das BSG hatte sich aber nicht damit auseinanderzusetzen, ob auch ein längerer Zeitraum noch eine solche Anknüpfungsmöglichkeit beinhalten kann, denn der Versuch des dortigen Kläger dauerte nur sechs Monate (vgl. BSGE 34, 93 SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO).
- BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit
Unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz (…vgl. Urteil vom 7. Oktober 1982, BSGE 54, 125, 127 = SozR 1255 Nr. 16 S. 31;… Urteil des SG Duisburg vom 6. Januar 1994, SGb 1994, S. 673 mit Anm. Buschmann, SGb 1994, S. 632 f;… Paulus, DAngVers 1995, S. 400, 402; sa BSGE 34, 93) ist der vorliegende Auslandsaufenthalt allerdings nicht mit den Selbsthilfefällen vergleichbar.Als Folge seines mithin angemessenen Verhaltens die anschließende Zeit nachgewiesener Arbeitslosigkeit nicht (mehr) anzurechnen, erschiene demnach auch als offensichtlich unbilliges Ergebnis (vgl. Urteil vom 8. März 1972, BSGE 34, 93, 95).
- LSG Bayern, 24.09.2024 - L 14 R 197/24
Versicherungspflichtige Beschäftigung, Anrechnungszeiten, …
Rn. 39 Bei der Beurteilung kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an, wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93) und der Sozialadäquanz (…BSG SozR 3 - 2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.Rn. 48 Hinzu kommt, dass soweit der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unterbrechung" nicht nur eine zeitliche Dimension, sondern auch einen kausalen Bezug aufweist, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits das o.g. (zusätzliche) Tatbestandsmerkmal der "Überbrückungszeit" entwickelt worden ist, welches der weiteren Ausfüllung des Begriffs der Unterbrechung dient und Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93) und der Sozialadäquanz (…BSG SozR 3 - 2600 § 58 Nr. 7) berücksichtigt.
- BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - …
In dieser Weise sind auch Sachverhalte beurteilt worden (BSG 34, 93;… SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), bei denen ein Arbeitnehmer nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes erfolglos versucht hatte, durch nichtversicherungspflichtige selbständige Tätigkeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wobei er für diese Zeit der "Selbsthilfe" also bewußt einen Beitragsausfall in der Rentenversicherung in Kauf nehmen mußte. - LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 3268/12 Es kommt daher bei der Beurteilung allein auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an, wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSG, Urteil vom 08.03.1972, 11 RA 190/71, Juris) und der Sozialadäquanz (BSG, Urteil vom 13.08.1996, 8 RKn 30/95, Juris) zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich ist bei einem Arbeits- oder Beschäftigungslosen längstens innerhalb von sechs Monaten zu überblicken, ob ein Selbsthilfeversuch zur Überwindung der Beschäftigungslosigkeit Erfolg verspricht oder zum Scheitern verurteilt ist (BSG, Urteil vom 08.03.1972, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 8 RA 18/01
Anspruch auf Anerkennung von auf die Rentenversicherung anzurechnenden Zeiten …
Dies kann angenommen werden, wenn die Lücke unverschuldet, d.h. nicht durch vom Versicherten zu vertretende Umstände (vgl. BSGE 37, 10, 17), oder durch ein sozialadäquates, von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (Vgl. BSGE 34, 93, 95 und BSG 13. Senat, Urteil vom 01.02.2001, Az B 13 RJ 37/00 R).Rn. 43 Zwar kann der Versuch einer Abwendung von Arbeitslosigkeit durch den Versuch einer Existenzgründung als Selbstständiger grundsätzlich als ein sozialadäquates Verhalten angesehen werden (vgl. BSG 11. Senat, Urteil vom 08.03.1972, Az: 11 RA 190/71).
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 22 R 743/10
Gesetzliche Rentenversicherung - Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten in …
- BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78
Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit
29, 120, 122 = SozR Nr. 22 zu 5 1259 RVG; BSGE 31, 1, 12 = SozR Nr. 29 zu & 1259 RVG; BSG SozR Nr. 39 zu & 1259 RVG; BSGE 34, 93, 94 = SozR Nr. 44 zu @ 1259 RVG; BSG SozR Nr. 50 zu 9 1259 RVG; BSG SozR 2200 9 1259 Nr. 48 S 125). - BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80
Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer …
- BSG, 15.03.1988 - 11a RA 4/87
Versicherungszeit - Europäischer Mitgliedsstaat - Rentenversicherung - …
- BSG, 10.08.1989 - 4 RA 96/88
- BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 23/81
Arbeitslosigkeit; Unterbrechung der Beschäftigung; Anpassungsgeld; Bergbau; …
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 9 R 2296/17
- BSG, 27.06.1973 - 12 RJ 372/72
- LSG Bayern, 22.03.1979 - L 13/An 8/79
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