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Rechtsprechung
   BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2331
BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75 (https://dejure.org/1976,2331)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1976 - 11 RA 30/75 (https://dejure.org/1976,2331)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1976 - 11 RA 30/75 (https://dejure.org/1976,2331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheleute - Scheidung - Unterhaltsvereinbarung - Unterhalt - Veränderung der Verhältnisse - Materielle Rechtslage - Rechtskraft

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 160
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.1963 - GS 5/61

    Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt …

    Auszug aus BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75
    Allerdings hat der Große Senat (GS) des BSG in seinem Beschluß vom 27. Juni 1965 (BSG20, 1 [5] ausgesprochen, daß auch ein vollstreckbarer Titel ein "sonstiger Grund" i. S. von 5 42 Satz 1 AVG sein könne. Hierbei ist jedoch nur ein weiterer "sonstiger Grund" aufgezeigt, der neben die im materiellen Recht wurzelnde Verpflichtung tritt. Es handelt sich dann um eine meist zusätzliche, jedenfalls aber um eine besondere prozessuale Rechtsposition, aus der sich eine Haftung des Versicherten ergab, so daß sie unter dem Gesichtspunkt der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrenten eine Grundlage für einen Anspruch aus 5 42 Satz 1 AVG bilden kann. Ihre Anerkennung. rechtfertigt nicht eine restriktive Auslegung dieser Vorschrift im übrigen. Gerade die vom GS angestellte Erwägung, der Gesetzgeber habe den Begriff des "sonstigen Grundes" nicht auf bestimmte Rechtspositionen beschränken wollen (BSG 20, 1 ZTÄ47) schließt es aus, den aus pro? zessualen Gründen nicht realisierten materiell-rechtlichen Ansprüchen die Eignung abzusprechen, einen Rentenanspruch aus 5 42 Satz 1 AVG zu begründen.

    Dabei kann nicht unbeachtet bleiben, daß der Unterhaltstitel einen "sonstigen Grund" dann nicht mehr darstellt, wenn der Versicherte "zur Zeit seines Todes" die Wirkungen des Titels nach den Vorschriften der 55 525, 767 ZPO und damit letztlich aus sachlich-rechtlichen Gründen hätte beseitigen können (BSG 20, 1 Af647).

  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75
    nur den gesetzlich geschuldeten nachehelichen Unterhalt der Höhe nach näher bestimmt hat (vgl. RGZ 464, 65 597; BGHZ 31, 210 12427; BSG 54, 192 13957) oder ob er inhaltlich mehr oder minder unabhängig von den Vorschriften der 55 58 ff EheG eine selbständige Leistungspflicht begründen sollte - wie das AG Obermoschel hier angenommen hat - steht nämlich fest, daß der Versicherte nach materiellem Recht zur Unterhaltsgewährung verpflichtet war, so ist es ohne Belang, ob diese Verpflichtung auf dem EheG oder auf sonstigen Gründen beruhte.
  • BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61

    Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen …

    Auszug aus BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75
    Das LSG hat jedoch zu Unrecht das Vorliegen eines 25 v.H. des notwendigen Mindestbedarfs der Beigeladenen erreichenden Unterhaltsanspruchs (vgl. BSG 22, 44;… SozR Nr. 5 zu 2200 5 1265 RVG) mit der Begründung verneint, daß der Unterhaltsanspruch durch das Urteil des LG Kaiserslautern auf einen geringeren Betrag begrenzt worden sei, und daß die Beigeladene die Möglichkeit, durch Klage nach 5 525 ZPO eine Verurteilung des Versicherten zu einer den Mindestbedarf überschreitenden Unterhaltszahlung zu erreichen, nicht genutzt habe.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung …

    Hingegen kommt es nicht darauf an, ob eine Zahlung erzwungen werden konnte oder ob ein Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend gemacht worden ist (vgl BSG vom 9.2.1984, 11 RA 84/82, juris RdNr 15; vom 5.2.1976, 11 RA 30/75, BSGE 41, 160, 162; vom 27.6.1963, GS 5/61, BSGE 20, 1, 5).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R

    Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher …

    Dagegen ist es für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs iS von § 243 SGB VI unerheblich, ob der Anspruch auch hätte durchgesetzt werden können (…vgl BSG Beschluss des Großen Senats vom 27. Juni 1963 - GS 5/61 - BSGE 20, 1, 3 = SozR Nr. 17 zu § 1265 RVO sowie Urteil vom 5. Februar 1976 - 11 RA 30/75 - BSGE 41, 160, 162 = SozR 2200 § 1265 Nr. 14, S 41 f ).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 85/95

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gewährung einer Geschiedenenwitwenrente - …

    Die Klägerin könne sich auch nicht auf die Entscheidung in SozR 2200 § 1265 Nr. 14 berufen, weil es dort um einen Sachverhalt gegangen sei, der allein nach dem EheG der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen gewesen sei, das keine dem DDR-Recht entsprechenden Regelungen enthalte.

    Das Urteil des BSG, auf das sich die Klägerin beruft (SozR 2200 § 1265 Nr. 14), betraf einen Fall, bei dem sich die Unterhaltsgewährung allein nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland richtete.

  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 87/80

    Unterhaltsanspruch; Berechnung des Unterhalts; Mindestbedarf; Unterkunftskosten

    Ein Unterhaltsanspruch nach dem EheG kann damit auch dann gegeben sein, wenn er aus einem sonstigen Grunde wie insbesondere aufgrund eines Unterhaltstitels nicht oder nicht in Höhe von 25 v.H. des notwendigen Mindestbedarfs bestanden hat (vgl. BSGE 41, 160, 162 f = SozR 2200 § 1265 Nr. 14 S. 41 f;… BSGE 52, 83, 84 = SozR 2200 § 1265 Nr. 56 S. 187).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 48/80

    Hinterbliebenenrente - Scheidung - Unterhalt

    Insoweit hat das LSG zu Recht geprüft, ob die Klägerin - ungeachtet des 1963 ergangenen Unterhaltsurteils - zur Zeit des Todes nach der materiellen Rechtslage aufgrund des § 58 Abs. 1 EheG a.F. gegen den Versicherten einen Unterhaltsanspruch in ausreichender Höhe hatte (BSGE 41, 160).
  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 22/96

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenversorgung bei der …

    Dies gilt in beide Richtungen: Ebenso wie die frühere Ehefrau, die einen Titel für einen rechtserheblichen Unterhalt gegen den Versicherten in Händen hält, sich einen hypothetischen Erfolg einer Abänderungsklage im Todeszeitpunkt entgegenhalten lassen muß, gilt zu ihren Gunsten, daß die zivilrechtliche Anpassung durch betragsmäßige Erhöhung eines unzureichenden Unterhaltstitels zu fingieren wäre, auch wenn sie selbst eine solche Klage nicht erhoben hat (vgl BSG vom 5. Februar 1976, BSGE 41, 160, 163 = SozR 2200 § 1265 Nr. 14 S 40, 42 f).
  • BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78

    Unterhaltsverpflichtung - Scheidungsfolgenrecht - DDR

    Denn der Versicherte hatte in erster Linie dann im Sinne von § 1265 Satz 1 RVO Unterhalt zu leisten, wenn er nach materiellem Recht zum Unterhalt verpflichtet war; ob und mit welchem Erfolg der Anspruch gerichtlich geltend gemacht worden ist, tritt demgegenüber zurück (BSG 41, 160, 162 = SozR 2200 § 1265 Nr. 14).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 60/83

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente - Kürzung der Witwenrente - Rücknahme des …

    Hieraus folgt, daß der gesetzliche Unterhaltsanspruch durch eine nach § 72 EheG aF zulässige Vereinbarung ausgeschlossen worden ist und daß lediglich der vertraglich vereinbarte Unterhalt geschuldet sein sollte (vgl dazu SozR 2200 § 1265 Nr. 14).
  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 3/78

    Unterhaltsverzicht

    Mit der dargelegten Rechtsansicht setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die materielle Rechtslage - nicht das Bestehen oder Nichtbestehen von Schuldtiteln - maßgebend für den Anspruch der geschiedenen Frau nach § 1265 RVO ist (…z.B. SozR Nr. 65 zu § 1265 RVO; SozR 2200 § 1265 Nr. 14, 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2003 - L 2 RI 306/99

    Zuerkennung einer Geschiedenen-Witwenrente; Zahlung erst mit Ablauf des …

    Maßgeblich dabei ist allein die materielle Rechtslage; eine Bindung an ergangene unterhaltsrechtliche Entscheidungen der Zivilgerichte besteht nicht (BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 38/96 - Urteil vom 5. Februar 1976 - 11 RA 30/75 - SozR 2200 § 1265 Nr. 14).
  • BSG, 23.02.1994 - 8 RKn 8/93

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente - Vorliegen einer Pflicht des Versicherten …

  • BSG, 14.07.1982 - 5a/5 RKn 12/80

    Angemessener Unterhalt; Geschiedene Ehefrau; Notwendiger Lebensunterhalt

  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 17/83

    Ausländischer Unterhaltsanspruch - Sonstige Gründe - Tod des Versicherten - …

  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 84/82
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 3606/13
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 63/77

    Geschiedene Frau - Unterhaltsanspruch - Aufgabe der Erwerbstätigkeit - …

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