Rechtsprechung
| BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt - Schwerbehinderter - Altersruhegeld
- Techniker Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 22.09.1982 - S 8 A 281/81
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.04.1983 - L 5 A 82/82
- BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (15)
- BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Zur Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht es gesicherter Rechtsprechung des BSG, daß weder dessen Rechtsstellung als Organ der Gemeinde mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter noch die Bezeichnung der einen Verdienstausfall ausgleichenden Vergütung als Aufwandsentschädigung von vornherein die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses ausschließen (…Urteile des 12. Senats vom 27. März 1980 in SozR 2200 § 165 Nr. 44 und vom 23. September 1980 BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12; im Ergebnis schon Urteil des 3. Senats vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - Breithaupt 1969, 823).Bürgermeister wurden als abhängig Beschäftigte angesehen, wenn sie in diesem Amt über Repräsentationsaufgaben hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen ausüben; das kann nur für das jeweils betroffene Bundesland beurteilt werden, da in den Kommunalverfassungen der einzelnen Länder die Rechtsstellung der (ehrenamtlichen) Bürgermeister unterschiedlich ausgestaltet ist (BSGE 50, 231, 232).
Soweit der Bürgermeister nach der Kommunalverfassung als Vorsitzender des Gemeinderats Repräsentationsaufgaben wahrnimmt, ohne daß ihm zugleich die Funktion als Verwaltungsspitze zukommt, wie dies z.B. nach der niedersächsischen Gemeindeordnung oder nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung der Fall ist, wurde ein Beschäftigungsverhältnis bzw. ein steuerrechtliches Dienstverhältnis verneint (vgl. BSGE 50, 231, 232; BFHE 84, 361); wenn er jedoch als Hauptgemeindebeamter Leiter der Gemeindeverwaltung ist, wie dies nach der saarländischen Kommunalverfassung (BSG Breithaupt 1969, 823), nach der bayerischen Kommunalverfassung (BSGE 50, 231; BFHE 101, 389) und wohl auch in Schleswig-Holstein der Fall war (…BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44, der Rechtsstreit wurde zur Klärung der Verhältnisse in einer amtsangehörigen Gemeinde zurückverwiesen), wurde ein Beschäftigungsverhältnis angenommen.
Zur Verwaltungstätigkeit gehört entgegen der Ansicht des LSG auch die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 Nr. 3 GemO dem Ortsbürgermeister obliegende Außenvertretung der Gemeinde einschließlich der Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen, wie bereits der 12. Senat im Urteil vom 23. September 1980 (BSGE 50, 231, 232) entschieden hat.
- BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81
Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen; …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Dabei sind die Begriffe "Entgelt" und "Beschäftigung gegen Entgelt" i.S. der in § 7 SGB IV definierten Beschäftigung und des in § 14 SGB IV definierten Arbeitsentgelts zu verstehen, obgleich diese Begriffe schon in § 25 Abs. 4 in der vor dem Inkrafttreten des SGB IV zum 1. Juli 1977 geltenden Fassung gebraucht wurden (so schon der 1. Senat des Bundessozialgerichts - BSG - im Urteil vom 27. April 1982, BSGE 53, 242, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36).Soweit das LSG hierzu Vorschriften der GemO Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 angewandt hat, ist der Senat hieran gebunden, da diese nach § 162 SGG kein revisibles Recht ist; der Senat ist jedoch nicht daran gehindert, weitere Vorschriften der GemO anzuwenden, da das BSG den Inhalt nicht revisibler Vorschriften erstmalig feststellen darf (BSGE 53, 242, 245 f).
Soweit der 1. Senat im Urteil vom 27. April 1982 (BSGE 53, 242 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36) für ein ehrenamtliches Mitglied eines Gemeinderats in Bayern ein Beschäftigungsverhältnis verneint hat, entspricht dies der angeführten Rechtsprechung, der der Senat nach eigener Prüfung folgt, zumal die Revision keine neuen, bisher noch nicht berücksichtigten Argumente vorgetragen hat.
Der 1. Senat meint in der angeführten Entscheidung vom 27. April 1982 abschließend, das Ergebnis, daß die den ehrenamtlichen Mitgliedern eines Gemeinderats in Bayern gewährte Aufwandsentschädigung dem Anspruch auf flexibles Altersruhegeld unschädlich sei, befriedige; der Gesetzgeber habe mit der Regelung über das flexible Altersruhegeld in § 1248 Abs. 1 und 4 RVO keinen wirtschaftlichen Zwang auf Versicherte ausüben wollen, kommunale Ehrenämter nicht zu übernehmen oder niederzulegen (BSGE 53, 242, 247).
- BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Schließlich hat das LSG es zutreffend als Indiz für eine abhängige Tätigkeit angesehen, daß Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 m.w.N.; vgl. auch BAGE 19, 324, 330; 25, 505, 511 und BFHE 117, 550, 552).
- BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57
Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften
- BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Schließlich hat das LSG es zutreffend als Indiz für eine abhängige Tätigkeit angesehen, daß Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind (…BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 m.w.N.; vgl. auch BAGE 19, 324, 330; 25, 505, 511 und BFHE 117, 550, 552). - BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76
Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Diese Weisungsgebundenheit ist sogar dort noch vorhanden, wo sie sich - bei hochqualifizierten Mitarbeitern - "zur funktionsgerechten dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß verfeinert" (vgl. z.B. BSGE 16, 289, 294; 36, 262, 263; 47, 201, 204). - BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Schließlich hat das LSG es zutreffend als Indiz für eine abhängige Tätigkeit angesehen, daß Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind (…BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 m.w.N.; vgl. auch BAGE 19, 324, 330; 25, 505, 511 und BFHE 117, 550, 552). - BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72
Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Diese Weisungsgebundenheit ist sogar dort noch vorhanden, wo sie sich - bei hochqualifizierten Mitarbeitern - "zur funktionsgerechten dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß verfeinert" (vgl. z.B. BSGE 16, 289, 294; 36, 262, 263; 47, 201, 204). - BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68
Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Soweit der Bürgermeister nach der Kommunalverfassung als Vorsitzender des Gemeinderats Repräsentationsaufgaben wahrnimmt, ohne daß ihm zugleich die Funktion als Verwaltungsspitze zukommt, wie dies z.B. nach der niedersächsischen Gemeindeordnung oder nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung der Fall ist, wurde ein Beschäftigungsverhältnis bzw. ein steuerrechtliches Dienstverhältnis verneint (vgl. BSGE 50, 231, 232; BFHE 84, 361); wenn er jedoch als Hauptgemeindebeamter Leiter der Gemeindeverwaltung ist, wie dies nach der saarländischen Kommunalverfassung (BSG Breithaupt 1969, 823), nach der bayerischen Kommunalverfassung (BSGE 50, 231; BFHE 101, 389) und wohl auch in Schleswig-Holstein der Fall war (…BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44, der Rechtsstreit wurde zur Klärung der Verhältnisse in einer amtsangehörigen Gemeinde zurückverwiesen), wurde ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. - BFH, 04.12.1975 - IV R 180/72
Nebenberufliche Lehrtätigkeit ist nichtselbständig, wenn ein Arbeitsverhältnis …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83
Schließlich hat das LSG es zutreffend als Indiz für eine abhängige Tätigkeit angesehen, daß Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind (…BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 m.w.N.; vgl. auch BAGE 19, 324, 330; 25, 505, 511 und BFHE 117, 550, 552). - BFH, 04.05.1972 - IV R 35/69
Dozent an einer Ingenieurschule übt nichtselbständige Tätigkeit aus
- BFH, 03.12.1965 - VI 27/64 U
Aufwandsentschädigungsleistungen an einen Bürgermeister
- BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 127/76
Berufung - Rente für abgelaufene Zeiträume - Zulässigkeit - Bewilligung der Rente …
- BSG, 21.01.1969 - 3 RK 81/67
- BSG, 15.11.1973 - 11 RA 244/72
- BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R
Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer …
Es ist für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters einer verbandsangehörigen Ortsgemeinde, dem nach der Kommunalverfassung und den entsprechenden weiteren landesrechtlichen Bestimmungen in seiner Funktion als Verwaltungsspitze wesentliche Verwaltungsaufgaben oblagen, bejaht worden, auch wenn die Durchführung der Verwaltungsaufgaben der Verbandsgemeinde übertragen war (vgl Urteil des BSG vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 103 f). - BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R
Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung
Insofern besteht kein Anhalt für die Annahme, daß unter dem für einen "Anspruch auf eine Rente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres" schädlichen "Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit" in § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB VI etwas anderes verstanden werden könnte als diejenigen Bezüge, die iS des § 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) "Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung" oder iS von § 15 SGB IV "Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit" sind; die dortigen Begriffsbestimmungen sind demgemäß auch bei der Anwendung des § 34 Abs. 2 SGB VI zugrunde zu legen (…vgl so bereits zu § 25 Abs. 4 AVG: Urteile des Senats vom 18. Januar 1990 - 4 RA 17/89 - BSGE 66, 150, 152 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1 S 3 …und vom 31. Mai 1989 - 4 RA 22/88 - BSGE 65, 113, 116 f = SozR 2200 § 1248 Nr. 48 S 124 f sowie zu § 1248 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung : BSGE 73, 77, 79 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 S 35;… BSGE 53, 242, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 S 85; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 102).Der Begriff der Beschäftigung in § 34 Abs. 2 SGB VI ist iS der in § 7 SGB IV definierten Beschäftigung zu verstehen (…vgl Urteile des Senats vom 18. Januar 1990 - 4 RA 17/89 - BSGE 66, 150, 152 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1 S 3 …und vom 31. Mai 1989 - 4 RA 22/88 - BSGE 65, 113, 116 = SozR 2200 § 1248 Nr. 48 S 125; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 102).
Das Weisungsrecht kann jedoch, vornehmlich bei Diensten höherer Art, eingeschränkt und "zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß" verfeinert sein (…BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 11 S 59;… BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 27; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 102; jeweils mwN).
Das BSG kann den Inhalt dieser nicht revisiblen Vorschriften jedoch dann feststellen, wenn es zur Klärung von Vorfragen revisibler Vorschriften, hier des § 34 Abs. 2 SGB VI, erforderlich ist und entsprechende Feststellungen der Vorinstanzen, die für das Revisionsgericht bindend wären (§ 163 SGG), fehlen (…Urteil des Senats vom 18. Januar 1990 - 4 RA 17/89 - BSGE 66, 150, 155 f = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1 S 7;… BSGE 78, 34, 37 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 27;… BSGE 53, 252, 245 f = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 S 87; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 102; jeweils mwN).
- BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95
Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter
Das Weisungsrecht kann jedoch, vornehmlich bei Diensten höherer Art, eingeschränkt und "zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß" verfeinert sein (vgl. BSGE 47, 201, 204 = SozR 2200 § 165 Nr. 32, BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41, beide m.w.N.).Dies ist in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamtes in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (vgl. BSGE 50, 231, 232 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12 und BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41).
Das BSG kann den Inhalt dieser nicht revisiblen Vorschriften feststellen, weil es zur Klärung von Vorfragen revisibler Vorschriften, hier des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG, erforderlich ist und entsprechende Feststellungen der Vorinstanzen, die für das Revisionsgericht bindend wären (§ 163 SGG), fehlen (vgl. BSGE 53, 242, 245 f = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 und BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41).
Dieser Rechtsprechung haben sich der 11. und der 8. Senat des BSG in ihren Entscheidungen zum Leistungsrecht der Rentenversicherung angeschlossen (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 und BSG USK 8894 = Kompaß 1988, 446).
- BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit …
Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV stehen ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie dabei (auch) dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl zum ehrenamtlich Beigeordneten einer Gemeinde mit eigenem Geschäftsbereich: BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26, zum kommunalen Ehrenbeamten <Ortsvorsteher> BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 11 S 60, zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister: BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 103 f, zum ehrenamtlichen Bürgermeister: BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15). - BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88
Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges …
Denn sie sei nicht "sozialrechtlich relevant", d.h. "denkbar sozialversicherungspflichtig" (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - BSGE 53, 242 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 und BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41). - BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R
Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten
Die dortigen Begriffsbestimmungen sind demgemäß auch bei der Anwendung des § 34 Abs. 2 SGB VI zugrunde zu legen (…so bereits zu § 1248 Abs. 4 RVO: Senatsurteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 ff, 79 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 S 35;… BSG Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 72/81 - BSGE 53, 242 ff, 243 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 S 85 und vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 102;… zu § 25 Abs. 4 AVG vgl BSG Urteile vom 18. Januar 1990 - 4 RA 17/89 - BSGE 66, 150 ff, 52 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1 S 3 …und vom 31. Mai 1989 - 4 RA 22/88 - BSGE 65, 113 ff, 116 f = SozR 2200 § 1248 Nr. 48 S 124 f). - BSG, 25.02.2006 - B 12 KR 12/05 R Es ist für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters einer verbandsangehörigen Ortsgemeinde, dem nach der Kommunalverfassung und den entsprechenden weiteren landesrechtlichen Bestimmungen in seiner Funktion als Verwaltungsspitze wesentliche Verwaltungsaufgaben oblagen, bejaht worden, auch wenn die Durchführung der Verwaltungsaufgaben der Verbandsgemeinde übertragen war (vgl Urteil des BSG vom 13. Juni 1984 11 RA 34/83 - SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 103 f).
- LSG Sachsen, 23.02.2005 - L 1 KR 38/02
Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer …
Das BSG habe im Falle eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer verbandsangehörigen Gemeinde in Rheinland-Pfalz (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41), deren kommunale Vorschriften denen der sächsischen Gesetze entsprächen, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bejaht.Soweit der Bürgermeister nach der Kommunalverfassung als Vorsitzender des Gemeinderats Repräsentationsaufgaben wahrnehme, ohne dass ihm zugleich die Funktion als Verwaltungsspitze zukomme, liege ein Beschäftigungsverhältnis nicht vor (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41).
- FG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 K 127/13
Ehrenamtlicher Bürgermeister in Schleswig-Holstein als eigenes Organ der Gemeinde …
Es sei für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters einer verbandsangehörigen Ortsgemeinde, dem nach der Kommunalverfassung und den entsprechenden weiteren landesrechtlichen Bestimmungen in seiner Funktion als Verwaltungsspitze wesentliche Verwaltungsaufgaben oblagen, bejaht worden, auch wenn die Durchführung der Verwaltungsaufgaben der Verbandsgemeinde übertragen gewesen sei (vgl. Urteil des BSG vom 13. Juni 1984 - 11 RA 34/83 - SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 103 f). - BSG, 18.01.1990 - 4 RA 17/89
Aufwandsentschädigung eines Ehrenbeamten - Hinzuverdienstgrenze - …
So hat der 11. Senat des BSG (SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 104 bis 106) nur dem Teil der Aufwandsentschädigung Entgeltqualität abgesprochen, der "wirklichen Aufwand" ausgleicht.Andererseits hat die Durchsicht der weiteren, vom Landessozialgericht (LSG) nicht angesprochenen Vorschriften des Aufwandsentschädigungsgesetz (AufwEntG) und der GemO, deren Inhalt das BSG erstmalig feststellen darf (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 102 mwN), keinen Anhaltspunkt gegeben, das Land habe die Grenzen seiner Gesetzgebungsmacht überschritten.
- BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 2/87
Voraussetzungen des Anspruchs auf das flexible Knappschafts-Ruhegeld - …
- LSG Hessen, 17.12.2007 - L 1 KR 92/06
Beitragspflicht eines ehrenamtlich tätigen kommunalen Funktionsträgers
- LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 86/06
Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Beigeordneten in einer …
- BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
Beitragspflicht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Entschädigung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2007 - L 1 R 611/05
- LSG Bayern, 14.10.2008 - L 5 KR 6/07
- LSG Hessen, 28.07.2005 - L 8/14 KR 331/04
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit der …
- LSG Hessen, 17.12.2007 - L 1 KR 88/06
Sozialversicherungspflichtigkeit der Aufwandsentschädigung des Mitgliedes eines …
- LSG Bayern, 14.02.2006 - L 5 KR 132/04
Rechtmäßigkeit von Beitragsnachforderungen wegen der Beschäftigung von …
- LSG Rheinland-Pfalz, 09.02.1995 - L 5 K 16/94
Aufwandsentschädigung; Ehrenbeamter; Gemeinde; Rentner; Beigeordnete; …
- BSG, 30.10.1990 - 4 RK 1/89
- SG Würzburg, 29.12.2006 - S 2 R 103/03
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - L 5 K 20/98
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