Rechtsprechung
| BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsentgelt - Sozialversicherung - Haushaltsstrukturgesetz - Bruttobezüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 20.06.1978 - S 13 An 84/77
- BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 119/75
Entgelt - Arbeitseinkommen - Vermögenswirksame Leistung
Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Die tariflich zustehende vermögenswirksame Leistung nach dem VermBG 3 ist Entgelt bzw Arbeitsentgelt iS der Sozialversicherung; sie rechnet zu den Bruttobezügen aus dem Ausbildungsverhältnis gemäß AVG § 39 Abs. 3 S 4 (= RVO § 1262 Abs. 3 S 4) idF des Haushaltsstrukturgesetzes (Fortführung und Weiterentwicklung von BSG 20.01.1976 5 RJ 119/75 = SozR 2200 § 1248 Nr. 9).Daß die vom Arbeitgeber auf tarifvertraglicher Grundlage gezahlten vermögenswirksamen Leistungen nach dem 3. VermBG Teil des Entgelts (oder Arbeitseinkommens) gemäß § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst b der Reichsversicherungsordnung -RVO- (= § 25 Abs. 4 Satz 1 Buchst b AVG) sind, haben der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) und auch der erkennende Senat schon entschieden (SozR 2200 § 1248 Nr. 9;… Urteil vom 31. Januar 1979 - 11 RA 30/78 -, insoweit in SozR 2200 § 1301 Nr. 9 nicht veröffentlicht).
Welchem Zweck die vermögenswirksame Leistung dient und wann der Arbeitnehmer bzw Auszubildende über sie verfügen kann, kann dann nicht von Bedeutung sein (vgl. SozR 2200 § 1248 Nr. 9).
- BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
Zur zeitlichen Anwendbarkeit der Vorschriften des AFuU
Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Am Erlaß des angefochtenen Bescheides, die Zahlung des Kinderzuschusses gemäß § 39 Abs. 7 AVG zum Ende des Monats Juni 1976 einzustellen, war die Beklagte deshalb weder durch das neue Gesetz selbst noch durch die Bindungswirkung (§ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) des ursprünglichen Bewilligungsbescheides gehindert, denn der Wegfall von Anspruchsvoraussetzungen als Folge gesetzlicher Änderungen ist grundsätzlich zu beachten (SozR 4460 § 24 Nr. 2; 4100 § 151 Nr. 3; § 44 Nr. 19; Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. März 1980 - 11 RLw 3/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 19.03.1980 - 11 RLw 3/79
Höhe des Anspruchs für Verheiratete - Landabgaberente - Anspruch auf Altersgeld
Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Am Erlaß des angefochtenen Bescheides, die Zahlung des Kinderzuschusses gemäß § 39 Abs. 7 AVG zum Ende des Monats Juni 1976 einzustellen, war die Beklagte deshalb weder durch das neue Gesetz selbst noch durch die Bindungswirkung (§ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) des ursprünglichen Bewilligungsbescheides gehindert, denn der Wegfall von Anspruchsvoraussetzungen als Folge gesetzlicher Änderungen ist grundsätzlich zu beachten (…SozR 4460 § 24 Nr. 2; 4100 § 151 Nr. 3; § 44 Nr. 19; Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. März 1980 - 11 RLw 3/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 31.01.1979 - 11 RA 30/78
Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Daß die vom Arbeitgeber auf tarifvertraglicher Grundlage gezahlten vermögenswirksamen Leistungen nach dem 3. VermBG Teil des Entgelts (oder Arbeitseinkommens) gemäß § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst b der Reichsversicherungsordnung -RVO- (= § 25 Abs. 4 Satz 1 Buchst b AVG) sind, haben der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) und auch der erkennende Senat schon entschieden (…SozR 2200 § 1248 Nr. 9; Urteil vom 31. Januar 1979 - 11 RA 30/78 -, insoweit in SozR 2200 § 1301 Nr. 9 nicht veröffentlicht).
- BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen
Eine abweichende Regelung könnte insoweit nur der Gesetzgeber selbst treffen (BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 13). - BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 37/84
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Pfändungsfreigrenze - …
Der Senat setzt sieh damit nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung, derzufolge die tariflich zustehende vermögenswirksame Leistung Teil des Entgelts (Arbeitsentgelts) ist bzw zu den Bruttobezügen aus dem Ausbildungsverhältnis gehört, so daß diese Leistungen zusammen mit den weiteren Bezügen sowohl den Anspruch auf Altersruhegeld als auch den Anspruch auf Kinderzuschuß zu Fall bringen können (…BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 9; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 13 und Nr. 19); denn die Vorschriften des § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst b RVO und § 39 Abs. 3 Satz 4 AVG, zu denen diese Rechtsprechung ergangen ist, stellen allein auf das Entgelt oder das Arbeitseinkommen bzw die Bruttobezüge aus dem Ausbildungsverhältnis ab, ohne zweckgebundene Leistungen auszuschließen. - LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99 Auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes wurden die "Bruttobezüge" nie als Nettobezüge verstanden, sondern vielmehr als Bruttoentgelt im sozialversicherungsrechtlichen (und nicht im steuerrechtlichen) Sinne (BSG vom 10.06.1980 - 11 RA 76/79 …und vom 18.02.1981 - 1 RA 113/79 in SozR 2200 § 1262 Nrn.13 und 19 zu § 39 Abs. 3 Satz 4 AVG mit Hinweis auf BSG-Urteile zu § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO: "Steuerliche Abzüge sind unzweifelhaft Teil der Bruttobezüge";… Vgl. ferner BSG vom 24.09.1986 - 10 RKg 6/85 in SozR 5870 § 2 Nr. 46 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zum BKGG;… BSG vom 24.09.1986 - 10 RKG 9/85 in SozR 5870 § 2 Nr. 47 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zu BKGG, RVO und AVG: nur die vom Ausbildungsbetrieb einem Auszubildenden geleistete Fahrgelderstattung für tatsächlich entstandene Fahrtkosten soll nicht zu den Bruttobezügen gehören;… BSG vom 22.11.1988 - 10 RKg 21/87 in SozR 5870 § 2 Nr. 59: Bruttobezüge sind solche im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV hierzu soll auch das vom Ausbildungsbetrieb ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Fahrtkosten gezahlte Wegegeld gehören;… BSG vom 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 in SozR 3-5870 § 2 Nr. 17: Zu den Bruttobezügen aus Sprachausbildung gehören auch Sachbezüge wie Wohnvorteile und Taschengeld aus au-pair-Tätigkeit, die Bruttobezüge im Sinne des Kindergeldrechts können weiter gefasst sein als das sozialversicherungspflichtige Entgelt;… BSG vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 27/95 in SozR 3-5870 § 2 Nr. 38: Maßgebend bei Ausbildungsvergütungen ist das Bruttoeinkommen ohne Rücksicht auf individuell anfallende Ausbildungskosten).
- BSG, 18.02.1981 - 1 RA 113/79
Auszubildender - Anspruch auf vermögenswirksame Leistung - Ausbildungsverhältnis
Die einem Auszubildenden tariflich zustehende vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers gehört zu den Bruttobezügen aus dem Ausbildungsverhältnis iS AVG § 39 Abs. 3 S 4 (= RVO § 1262 Abs. 3 S 4) - Anschluß an BSG 10.06.1980 11 RA 76/79 = SozR 2200 § 1262 Nr. 13 -. - BSG, 27.11.1986 - 5a RKn 26/85
Voraussetzungen für eine Gewährung von Waisenrente - Ausschluss der …
Auszugehen ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) davon, daß zu den Bruttobezügen aus dem Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 67 Abs. 2 Satz 1 RKG neben den Barbezügen auch die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz idF vom 30. September 1982 (BGBl I S 1369) gehören (SozR 2200 § 1262 Nr. 13 und 19 sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BSG vom 24. September 1986 - 10 RKg 9/85 -).
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