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Rechtsprechung
   BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,408
BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79 (https://dejure.org/1980,408)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 11 RA 8/79 (https://dejure.org/1980,408)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 11 RA 8/79 (https://dejure.org/1980,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 263
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 9/79 - (zur Veröffentlichung bestimmt) dargelegt hat, erlaubt 5 75 Abs. 5 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) nicht jede mögliche Rechtsverfolgung gegen einen Beigeladenen; der Verurteilung eines Beigeladenen nach 5 75 Abs. 5 AVG darf ein inhaltlich anderer Anspruch als der gegen den Beklagten erhobene nur dann zugrunde gelegt werden, wenn sich die Ansprüche gegen den Beklagten und gegen den Beigeladenen gegenseitig ausschließen.
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77

    Der Rentenversicherungsträger muß bestrebt sein, die berufliche Eingliederung …

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79
    Zu Recht hat ferner der 1° Senat des Bundessozialgerichts -BSG- in BSGE 46, 198 darauf hingewiesen" daß der Versicherungsträger überhaupt bestrebt sein muß" die berufliche Eingliederung der Versicherten in möglichst kurzer Zeit zu erreichen;diesen Grundsatz sieht er in @ 1ha Abs. 3 Satz 2 AVG konkretisiert, Auch diese Erwägung steht der Meinung der Klägerin und des LSG entgegen" Zutreffend hat die Rechtsprechung des BSG'sich somit schon in früheren Entscheidungen, allerdings nicht für Fälle der vorliegenden Art und mehr beiläufig9 für die hier vertretene Auffassung ausgesprechen (BSGE A69 198, 201;… SozR 2200 @ 1236 Nr. 15).
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …

    Aus den Urteilen des BSG vom 31.1.1980 (11 RA 8/79 - BSGE 49, 263, 267 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10) und vom 6.9.2017 (…B 13 R 20/14 R - SozR 4-3250 § 48 Nr. 1) folgt nichts anderes (hierzu c).

    Nicht maßgeblich sind aber Tätigkeiten, die nur verhältnismäßig kurze Zeit verrichtet (…BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 20/14 R - SozR 4-3250 § 48 Nr. 1 RdNr 41; zu § 14a Abs. 2 S 2 AVG: BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 - BSGE 49, 263, 267 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10 S 18 - Juris RdNr 20) oder nicht versicherungspflichtig ausgeübt worden sind (…vgl BSG Urteil vom 29.2.1968 - 4 RJ 423/66 - BSGE 28, 18 = SozR Nr. 4 zu § 1236 RVO, Juris RdNr 15).

    Rn. 32 c) Einer Anknüpfung an die zuletzt vor der Antragstellung von der Klägerin versicherungspflichtig ausgeübte Tätigkeit einer Physiotherapeutin stehen auch die Urteile des BSG vom 31.1.1980 (11 RA 8/79 - BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10) und vom 6.9.2017 (…B 13 R 20/14 R - BSGE 124, 98 = SozR 4-3250 § 48 Nr. 1) nicht entgegen.

    Im Streit über die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Ausbildung hat der 11. Senat ausgeführt, mit der nach § 14a Abs. 2 S 2 AVG (= § 1237a Abs. 2 S 2 RVO) bei der Auswahl einer berufsfördernden Maßnahme angemessen zu berücksichtigenden bisherigen Tätigkeit sei nicht die letzte Tätigkeit und nicht überhaupt nur eine bisherige Tätigkeit gemeint; vielmehr seien die beruflichen Tätigkeiten in den letzten Jahren, wenn auch nicht aus allzu lange zurückliegender Zeit, in die Betrachtung einzubeziehen (BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 - BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10, Juris RdNr 20).

    Jedoch könnten im Anschluss an das og Urteil des 11. Senats vom 31.1.1980 (11 RA 8/79 - BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10) in die Betrachtung, soweit erforderlich, auch alle weiteren beruflichen Tätigkeiten in den letzten Jahren einbezogen werden, sofern sie nicht in allzu lange zurückliegender Zeit ausgeübt worden seien (…BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 20/14 R - BSGE 124, 98 = SozR 4-3250 § 48 Nr. 1 RdNr 41).

    Rn. 34 Den Ausführungen in den Urteilen vom 31.1.1980 und 6.9.2017 (11 RA 8/79 - BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10 bzw B 13 R 20/14 R - BSGE 124, 98 = SozR 4-3250 § 48 Nr. 1) steht nicht entgegen, dass der Senat vorliegend bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung der streitigen Teilhabeleistung, insbesondere der Frage, ob die Erwerbsfähigkeit der Klägerin iS von § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI erheblich gefährdet oder gemindert ist, an die zuletzt von ihr versicherungspflichtig ausgeübte Tätigkeit als Physiotherapeutin anknüpft.

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - …

    Eine berufliche Tätigkeit, die länger als sechs Jahre zurückliegt, kann regelmäßig nicht mehr Grundlage für die Ermittlung des tariflichen Arbeitsentgelts sein (Weiterführung von BSG vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 = BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10).

    Hiernach ist sowohl bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung, nämlich ob die Erwerbsfähigkeit bedroht oder beeinträchtigt ist, als auch bei der Auswahl einer konkreten Leistung grundsätzlich von dem zuletzt innegehabten Arbeitsplatz auszugehen (…Luik in juris-PK SGB IX, 2. Aufl 2015, § 33 RdNr 85; Götze in Hauck/Noftz, SGB IX, K § 33 RdNr 9 - Stand der Einzelkommentierung November 2015; Hohmann in Wiegand <Hrsg>, SGB IX Teil 1, § 33 RdNr 96 - Stand der Einzelkommentierung März 2007; Wendt in Gemeinschaftskommentar zum SGB IX, § 33 RdNr 16, 87 - Stand der Einzelkommentierung Dezember 2014;… Vogt in Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 4. Aufl 2015, § 33 RdNr 29;… Bieritz-Harder in Lachwitz/Schellhorn/Welti, SGB IX, 3. Aufl 2010, § 33 RdNr 10, 42;… Knittel, SGB IX, 10. Aufl 2017, § 33 RdNr 109 f; s auch Kater in Kasseler Kommentar, § 10 SGB VI RdNr 3a, 3b - Stand Einzelkommentierung März 2017). In die Betrachtung können jedoch, soweit erforderlich, auch alle weiteren beruflichen Tätigkeiten in den letzten Jahren einbezogen werden, sofern sie nicht in allzu lange zurückliegender Zeit ausgeübt wurden (so zu § 14a Abs. 2 S 2 AVG: BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 - BSGE 49, 263, 267 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10 S 18 - Juris RdNr 20).

    Das gilt unabhängig davon, ob der Kläger diese Beschäftigung - was das LSG nicht ausdrücklich festgestellt hat, wofür aber manches spricht - aus denselben gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, deren Auswirkungen auf seine Erwerbsfähigkeit auch zur Bewilligung der weiteren Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Mai 2011 geführt haben (zu solchen Fallgestaltungen s auch BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 - BSGE 49, 263, 267 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10 S 19;… BSG Urteil vom 15.3.1988 - 4/11a RA 18/87 - SozR 2200 § 1241 Nr. 32 S 112).

    Bislang nicht näher konkretisiert ist allerdings, welche Zeitspanne "in den letzten Jahren, wenn auch nicht aus allzu lange zurückliegender Zeit" umfassen kann (vgl BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 8/79 - BSGE 49, 263, 267 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10 S 18, Juris RdNr 20; s auch Götze in Hauck/Noftz, SGB IX, K § 33 RdNr 9, Stand Einzelkommentierung November 2015;… Bieritz-Harder in Lachwitz/Schellhorn/Welti, SGB IX, 3. Aufl 2010, § 33 RdNr 10;… Knittel, SGB IX, 10. Aufl 2017, § 33 RdNr 110).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R

    Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung - …

    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) maßgebend sind (BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10;… BSGE 52, 123, 125 = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 54 mwN).
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