Rechtsprechung
| BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ruhestandsbeamter - Aberkennung des Ruhegehalts - Nachversicherung
Verfahrensgang
- SG Köln, 09.05.1979 - S 5 An 263/77
- BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59
Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst - …
Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80
Art. 2 5 4 Abs. 2 AnVNG schreibt die Nachholung von Nachversicherungen vor, die nach früherem Recht wegen besonderer Hinderungsgründe ausgeschlossen waren, aber der gewandelten Auffassung des Gesetzgebers zufolge nachträglich noch ermöglicht werden sollten (BSGE 11, 278, 28h: 17, 203 f)° Hier jedoch war nicht eine an sich durchzuführende Nachversicherung unterblieben, weil ihr ein Hindernis entgegengestanden hatte, sondern es fehlte bereits an einem Tatbestand, der die Grundlage für eine Nachversicherung hätte bilden können; das vor März 1957 geltende Recht kannte, wie bereits hervorgehoben (vgl insbesondere RVA AN 1938, 53), einen Nachversicherungsfall iS des jetzigen @9 Abs & AVGnicht.Nachversicherung durchzuführen ist, auch bei aktiven Beamten auf das z.Zt. des Ausscheidens geltende Recht ankommt, und " daß Art. 2 5 4 Abs. 2 AnVNGdiesen Grundsatz nur für bestimmte Ausnahmefälle durchbricht (Vgl BSGE 11, 278, 284 f).
Eine Auslegung im Sinne der Auffassung des LSG ist ferner nicht unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG geboter" Auch bei Änderungen des Nachversicherungsrechts muß dem Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes das Recht zustehen, zur Rechtssicherheit und Vermeidung übermäßiger Belastungen Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 11, 278, 287; 43, 200, 202).An einer unzulässigen Differenzierung zwischen aktiven Beamten und Ruhestandsbeamten, wie sie das LSG im Auge zu haben scheint, fehlt es aber schon weil ausgeführt auch.
- BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76
Verfassungsmäßigkeit - Entrichtung von Nachversicherungsbeiträge - Beschränkung
Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80
Eine Auslegung im Sinne der Auffassung des LSG ist ferner nicht unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG geboter" Auch bei Änderungen des Nachversicherungsrechts muß dem Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes das Recht zustehen, zur Rechtssicherheit und Vermeidung übermäßiger Belastungen Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 11, 278, 287; 43, 200, 202).An einer unzulässigen Differenzierung zwischen aktiven Beamten und Ruhestandsbeamten, wie sie das LSG im Auge zu haben scheint, fehlt es aber schon weil ausgeführt auch. - BSG, 18.05.1966 - 11 RA 249/64
Geistliche Genossenschaft - Versicherung der Mitglieder - …
Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80
Die Nachversicherung nach 5 9 AVG ist, wie sich aus Art. 2 5 & AnVNG ergibt, nur durchzuführen, wenn der sog Nachversicherungsfall, als der hier nur der Verlust des Versorgungsanspruchs in Betracht kommt, nach dem 28. Februar 1957 eingetreten ist (BSGE 25, 24, 25)° Art. 2 @ 4 AnVNGhat zwar die Geltung des 5 9 AVG für gewisse Fälle auch auf die Zeit vor März 1957 ausgedehnt; Fälle der vorliegenden Art werden dadurch aber nicht erfaßt° Art. 2 5 4 Abs. 1 AnVNGgreift ausschließlich beim Ausscheiden aus der versicherungsfreien Beschäftigung nach dem 28° Februar 1957 ein; ein solcher Fall liegt nicht vor.
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1210/01
Nachversicherung eines zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten …
Die zu Grunde liegende Annahme, das für die Anwendung der Nachversicherungsmöglichkeit maßgebliche Ereignis sei der Eintritt des Nachversicherungsfalls, entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 1, 219 ; 25, 24 ; 43, 200 ; Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. März 1981 - 11 RA 8/80 -,…">1232%20RVO%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1232 RVO Nr. 10;… Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. März 1992 - 4 RA 25/91 -, ;…">1232%20RVO%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 1232 RVO Nr. 3), sondern kann sich darüber hinaus auch auf die Regelung in § 233 SGB VI stützen. - BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
Anspruch auf Nachversicherung beziehungsweise Vormerkung dieses Zeitraums als …
Entsprechend dem Grundsatz, daß neue gesetzliche Regelungen erst für Zeiten von ihrem Inkrafttreten an wirksam werden, bedeutet dies, daß die Nachversicherung nur durchgeführt werden kann, wenn der Nachversicherungsfall des Ausscheidens aus der Gemeinschaft nach dem 28. Februar 1957 eingetreten ist (…BSGE 25, 24, 25 = SozR a.a.O.; BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 10;… Hegemann, a.a.O., S. 291 f;… Boecker, a.a.O., S. 74).
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