Rechtsprechung
| BSG, 19.09.1979 - 11 RA 92/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Luftwaffenhelfer-Dienst - Ersatzzeit - Vormerkung - Ausfallzeit - Schulausbildung - Anrechnungsfähigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 49, 44
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67
Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten - …
Auszug aus BSG, 19.09.1979 - 11 RA 92/78
Im' Vormerkungsverfahren" Jedoch um das es sieh hier handelte ist [noch nicht über die spätere Anrechnung der geltendgemachten "Zeiten' zu entscheiden° Das hat der Sen'at bereits früher zur Vormerkung von Ausfallzeiten dargelegt (BSGE 31 226 230); dasselbe gilt jedenfalls heute nach der Erweiterung desä 28 Abs. 2 Satz 2 AVG um den Buchstaben c auch für die Ersatzzeiten; im einen wi'e im anderen Falle läßt siCh die Anrechenbarkeit erst nach-Eintritt des Versicherungsfalles beurteilenu Daraus Fölgerung dem Kläger die streitige ist aber die zu ziehen9 daß.
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
Über die "Anrechenbarkeit und die Bewertung dieser Zeiten" kann erst bei Eintritt des Leistungsfalles, bei der Berechnung der Rente, entschieden werden (…vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 50; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44;… BSGE 56, 151, 153 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82). - BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95
Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von …
Im Vormerkungsverfahren darf sie nur darüber befinden, ob der behauptete Anrechnungszeittatbestand im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nach seinen derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt ist, während über die Anrechenbarkeit (und Bewertung) dieses Tatbestandes einer rentenrechtlichen Zeit erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werden darf (§ 149 Abs. 5 Satz 2 SGG; ständige Rechtsprechung, stellvertretend: BSGE 42, 159, 160;… BSGE 31, 226, 230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S. 119;… BSGE 56, 151, 152 f.= SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S. 225 ff;… BSG SozR § 1259 Nr. 109 S. 294;… SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S. 6; Urteil vom 18. April 1996). - BSG, 24.10.1996 - 4 RA 52/95
Zeit zwischen Fachschulstudium und versicherungspflichtigem Ausbildungs-Praktikum …
Ob und in welchem Umfang diese Zeit sodann jeweils bei der Berechnung der Rente Berücksichtigung findet, kann erst bei Eintritt des Leistungsfalles entschieden werden (vgl. BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119; BSGE 56, 151, 153 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225[xxxxx].
- BSG, 18.04.1996 - 4 RA 18/94
Anspruch auf Vormerkung von Anrechnungszeiten - Vorab mögliche Klärung des …
Ob und in welchem Umfang diese Zeit sodann jeweils bei der Berechnung der Rente Berücksichtigung findet, kann erst bei Eintritt des Leistungsfalles entschieden werden (vgl BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119;… BSGE 56, 151, 153 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225).Damit wird zugleich deutlich, daß eine Zeit sowohl als Anrechnungs- als auch grundsätzlich als Beitragszeit oder als eine andere rentenversicherungsrechtlich relevante Zeit vorgemerkt werden kann (vgl hierzu entsprechend BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119).
- BSG, 19.12.1995 - 4 RA 84/94
Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen einer abgeschlossenen Hochschulausbildung …
Mit der Vormerkung (Anerkennung, Feststellung) eines Anrechnungstatbestandes wird dementsprechend noch keine Entscheidung über die spätere Anrechenbarkeit und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten getroffen (…vgl BSG, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; Entscheidungen des Senats vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 - S 5 = SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 - S 5 = SozSich 1991, 31 ; BSGE 49, 44/46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119; BSGE 42, 159/160;… 31, 226/230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO). - BSG, 09.02.1984 - 11 RA 6/83
Vormerkung einer Ausfallzeit - Ausfallzeittatbestand - Ausbildung - …
Bei einem solchen Vormerkungsstreit ist lediglich zu prüfen, ob der behauptete Ausfallzeittatbestand nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt ist (BSGE 31, 226, 230; 42, 159; 49, 44, 46); die Anrechenbarkeit der Zeit kann erst bei Eintritt des Versicherungsfalles abschließend beurteilt werden. - SG Berlin, 23.10.2007 - S 6 R 2124/06
Vormerkung rentenrechtlich relevanter Tatsachen - Ausbildungsanrechnungszeit - …
Über die "Anrechenbarkeit und die Bewertung dieser Zeiten" kann erst bei Eintritt des Leistungsfalles, bei der Berechnung der Rente, entschieden werden (…vgl. BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 50; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44;… BSGE 56, 151, 153 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82). - BSG, 24.10.1996 - 4 RA 14/96
Feststellung der Rechtspflicht zur Anerkennung von Anrechnungszeiten und …
Im Vormerkungsverfahren darf sie nur darüber befinden, ob - wie oben angeführt - der behauptete Anrechnungszeittatbestand im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nach seinen derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt ist, während über die Anrechenbarkeit (und Bewertung) dieses Tatbestandes einer rentenrechtlichen Zeit erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werden darf (§ 149 Abs. 5 Satz 2 SGG; ständige Rechtsprechung, stellvertretend: BSGE 42, 159, 160;… BSGE 31, 226, 230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119;… BSGE 56, 151, 152 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225 ff;… BSG SozR § 1259 Nr. 109 S 294;… SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 6; Urteil vom 18. April 1996). - LSG Berlin, 29.07.2004 - L 8 RA 18/01
Zulässigkeit einer verbindlichen Feststellung von länger als sechs Kalenderjahren …
Es spricht vieles dafür, dass der Bescheid vom 11. April 1995 schon deshalb rechtswidrig ist, weil die Beklagte vor Eintritt eines Leistungsfalles (in einer der Versicherungssparten der gesetzlichen Rentenversicherung) nur darüber befinden darf, ob der behauptete Tatbestand nach seinen derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt ist (also eine gleichgestellte Beitragszeit nach §§ 55, 248 Abs. 3 SGB VI in den streitigen Zeiträumen vorliegt), während über die Bewertung dieses Tatbestandes (hier also insbesondere der Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten nach §§ 70, 256a SGB VI) erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werden darf (§ 149 Abs. 5 Satz 2 [jetzt Satz 3] SGB VI; ständige Rechtsprechung, stellvertretend: BSGE 42, 159, 160; BSGE 31, 226, 230; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S. 119;… BSGE 56, 151, 152 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S. 225 ff;… BSG SozR § 1259 Nr. 109 S. 294;… SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S. 6). - BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 17/90
Berechnung der Höchstdauer bei Hochschulausbildung im Rahmen eines …
Daraus folgt, daß die versicherungsrechtliche "stärkere" Zeit die schwächere lediglich dann verdrängen kann, wenn die stärkere Zeit dem Versicherten auch durch Anrechnung zugute kommt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 44). - LSG Sachsen, 12.12.1997 - L 5 An 201/96
- BSG, 11.12.1969 - GS 1/69
- LSG Sachsen, 16.04.1997 - L 5 An 99/96
Beitrittsgebiet; DDR; Studium; Hochschule; Universität; Ausbildung; Anrechnung; …
- LSG Sachsen, 17.10.1997 - L 5 An 71/97
Anerkennung des Zeitraums nach Ablegung der Abschlussprüfung als …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 R 723/07
- BSG, 14.07.1978 - 8 RU 2/78
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