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| BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 129/89 |
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- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81
Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 129/89
Bei der Auslegung des Härtebegriffs ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (7. Senat: BSGE 54, 14, 21; InfAuslR 1988, 181; 11. Senat: Urteil vom 26.9.1989 - 11 RAr 51/88) der (Ausnahme-)Zweck des § 2 AEVO zugrunde zu legen, der darin besteht, den grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Vorrang deutscher (und ihnen gleichgestellter ausländischer) Arbeitnehmer nur aus besonderen sozialen Gründen zurücktreten zu lassen.Vielmehr müssen darüber hinausgehende nachteilige Umstände vorliegen, die so schwer wiegen, daß sie im Einzelfall eine unbeschränkte Arbeitsmöglichkeit des Ausländers und damit ein Abweichen vom Deutschen-Vorrang gebieten (BSGE 54, 14, 22).
Das BSG hat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Anspruch auf Erteilung einer besonderen Arbeitserlaubnis bejaht, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Ehepartner oder seiner Familie in der Bundesrepublik Deutschland lebt und besondere Verhältnisse oder deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen dazu führen, daß die Familieneinheit angemessen nur hier verwirklicht werden kann (…BSG SozR 4100 § 19 Nr. 6; BSGE 54, 14, 24; Urteil des 11. Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 51/88 - LSG Bremen InfAuslR 1984, 174, 176 f).
- BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88
Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen …
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 129/89
Unter Zugrundelegung dieser Kriterien hat der 7. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1989 (- 7 RAr 114/88 -, BSGE 65, 126 ff) das Vorliegen einer Härte iS des § 2 Abs. 6 AEVO für die Fälle bejaht, in denen der Ausländer aufgrund des Erlasses des Berliner Innensenators vom 1. Oktober 1987 aufenthaltsrechtlich auf unabsehbare Zeit in Berlin verbleiben kann.Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß in naher Zukunft aufgrund des Bürgerkrieges im Libanon eine Abschiebung erfolglos gebliebener Asylbewerber ohnehin nicht möglich ist (vgl § 14 Abs. 1 Ausländergesetz) und Flüchtlingsfamilien aus humanitären Gründen ein rechtlich abgesichertes Bleiberecht erhalten sollten (BSGE 65, 126, 129).
- BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 51/88
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 129/89
Bei der Auslegung des Härtebegriffs ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (7. Senat: BSGE 54, 14, 21; InfAuslR 1988, 181; 11. Senat: Urteil vom 26.9.1989 - 11 RAr 51/88) der (Ausnahme-)Zweck des § 2 AEVO zugrunde zu legen, der darin besteht, den grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Vorrang deutscher (und ihnen gleichgestellter ausländischer) Arbeitnehmer nur aus besonderen sozialen Gründen zurücktreten zu lassen.Das BSG hat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Anspruch auf Erteilung einer besonderen Arbeitserlaubnis bejaht, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Ehepartner oder seiner Familie in der Bundesrepublik Deutschland lebt und besondere Verhältnisse oder deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen dazu führen, daß die Familieneinheit angemessen nur hier verwirklicht werden kann (…BSG SozR 4100 § 19 Nr. 6; BSGE 54, 14, 24; Urteil des 11. Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 51/88 - LSG Bremen InfAuslR 1984, 174, 176 f).
- LSG Berlin, 17.08.2001 - L 4 AL 16/00
D (A), Palästinenser, Staatenlose, Libanon, Arbeitserlaubnis, Duldung, …
Bei dieser Abwägung sind vor allem die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Werteordnung zu beachten (…vgl. BSG, Urteile vom 8. Juni 1989 [7 RAr 114/88,;…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, S. 79] und vom 17. Oktober 1990 [11 RAr 129/89, BSG-Intern Nr. 19644, Abdruck S. 5], jeweils in Zusammenhang mit in Berlin aufhältlichen staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon; Urteil des Senats vom 30. Juli 1999, L 4 AL 126/99, Abdruck S. 9). Der Senat lässt sich für diese Wertung zum einen von dem Grundsatz leiten, dass der generelle Ausschluss jeder Möglichkeit, sich und seiner Familie selbstverantwortlich eine Lebensgrundlage zu schaffen, dem Schutz der Menschenwürde ( Art. 1 Abs. 1 GG ) widersprechen würde (so BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990, 11 RAr 129/89, BSG-Intern Nr. 19644, Abdruck S. 6); mit dem Schutz der Menschenwürde stünde es nicht in Einklang, persönliche Umstände länger als erforderlich zu verfestigen, die die Gefahr sozialer Missstände in sich bergen (so BSG…, Urteil vom 8. Juni 1989, 7 RAr 114/88 ,
;…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, S. 82). - LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als …
Insoweit kann an die Wertung, die den Fallgruppen des § 286 SGB III und des § 2 Abs. 5 - 5 ArGV zugrunde liegt, angeknüpft werden (…vgl. Senatsurteile vom 10. August 1999 und 12. September 2000 a.a.O.; zum früheren Rechtszustand ferner BSGE 54, 14, 22; 65, 126, 128; BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 129/89 - DBlR 3739, AFG/§ 19). - SG Aachen, 14.05.2003 - S 15 AL 177/02
Außergerichtliche Kosten, Kosten des Verfahrens, billiges Ermessen, …
Bei dieser Abwägung sind vor allem die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Werteordnung zu beachten (…BSG SozR 4100 § 19 Nr. 22 und BSG, Urteil vom 17.10.1990 - 11 RAr 129/89).
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