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| BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 33/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 21/78
Äußerungsberechtigung durch nachträgliche Nebenintervention im Verfahren vor dem …
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 33/89
Das Verfahren zur Vorabentscheidung'des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist jedoch ähnlich wie das Verfahren aufgrund einer Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Sinne des Art. 100 des Grundgesetzes (GG) vom Ausgangsverfahren gelöst (vgl zum Vorlageverfahren BVerfGE 49, 217, 219).Das BVerfG beachtet somit im Vorlageverfahren Prozeßhandlungen im Ausgangsverfahren, die die Vorlage gegenstandslos machen oder sonst das Gericht berechtigen, den Vorlagebeschluß aufzuheben (BVerfGE 49, 217, 219).
- BGH, 21.12.1967 - VII ZR 166/63
Aussetzungs- und Vorlegungsbeschluß (Art. 100 Abs. 1 GG)
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 33/89
Auch zum Verfahren nach der Zivilprozeßordnung ist anerkannt, daß ein Aussetzungs- und Vorlagebeschluß nach Art. 100 GG vom vorlegenden Gericht aufgehoben werden kann, wenn bei ihm Ereignisse eintreten, die eine Entscheidung über die verfassungsrechtliChen Fragen erübrigen, insbesondere ein Prozeßvergleich, die Klagerücknahme und der Verzicht (BGH NJW 1968, 503). - BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60
Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 33/89
Zum Vorlageverfahren haben die Gerichte sich zunächst damit begnügt, dem BVerfG mitzuteilen, daß im Ausgangsverfahren keine Entscheidung mehr zu treffen sei (BVerfGE 13, 165, 166) bzw daß der angefochtene Beschluß wirkungslos geworden sei (BVerfGE 14, 1M0, 142).
- BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 116/01 R
Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - soziale Sicherheit der …
Er ergeht wegen dieses Sachzusammenhangs in der für den Erlass eines Urteils vorgesehenen Besetzung (vgl BSG vom 27. April 1989 - 11 RAr 33/89; BFH vom 5. Mai 1994, BFHE 174, 565, 568).
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