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Rechtsprechung
   BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10203
BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92 (https://dejure.org/1993,10203)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 11 RAr 35/92 (https://dejure.org/1993,10203)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 11 RAr 35/92 (https://dejure.org/1993,10203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren Arbeitsentgelt oder einer günstigeren Leistungsgruppe - Maßgeblichkeit der Lohnsteuerklasse zu Beginn des Kalenderjahres - Rechtsfolge eines Wechsels der Steuerklassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen …

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Steuerklassenwechsel ist jedes Auswechseln der für verheiratete Arbeitnehmer, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, gemäß § 38b Satz 2 Nrn 3 bis 5 EStG 1987 vorgesehenen Steuerklassen (BSGE 61, 45, 49 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).

    Ob der Wechsel der Steuerklassen steuerrechtlich zulässig war, bedarf hierbei keiner Prüfung; denn für § 113 Abs. 2 AFG maßgebend ist allein die Tatsache der Eintragung der Steuerklasse auf den Steuerkarten der Ehegatten, solange diese Bestandskraft besitzt (…vgl Senatsurteil vom 27. September 1989, SozR 4100 § 113 Nr. 11; BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).

    Das aber ist, wie schon erwähnt, der auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte bescheinigte Tag des Eintritts der Steuerklassenänderung, und zwar selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt von keinem Ehegatten dem Lohnsteuerabzug unterliegendes Arbeitsentgelt erzielt wird (BSGE 61, 45 = SozR 4100 § 113 Nr. 5;… SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Hiervon weicht § 113 Abs. 2 Satz 2 AFG ebensowenig ab wie von den steuerrechtlichen begrifflichen Voraussetzungen für den Steuerklassenwechsel (…vgl näher BSGE 52, 227, 232 = SozR 4100 § 113 Nr. 2; BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Ein Wechsel der Steuerklassen ist hiernach nur beachtlich, wenn er zum genannten Zeitpunkt objektiv geboten ist (…vgl Senatsurteil SozR 4100 § 113 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

    Ein Arbeitnehmer soll hinsichtlich der Höhe seines Alg nicht dadurch einen Nachteil erleiden, daß er während des Bezugs einer lohnsteuerfreien Lohnersatzleistung die Steuerklasse im Hinblick auf den Verdienst seines Ehegatten ändert und den tatsächlichen Einkommensverhältnissen anpaßt (BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

    Dieser besteht nämlich nicht nur darin, daß der mißbräuchliche Steuerklassenwechsel unter Ehegatten, die auf solche Weise höhere Lohnersatzleistungen erzielen wollen, verhindert werden soll, sondern er zielt darauf, daß ein Steuerklassenwechsel nur dann berücksichtigt wird, wenn er auch ohne eine eingetretene Arbeitslosigkeit objektiv geboten wäre, dh zu einem für die Ehegatten insgesamt niedrigeren Steuerabzug führen würde (vgl BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 57/88

    Anwendung von § 113 Abs. 2 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Ob der Wechsel der Steuerklassen steuerrechtlich zulässig war, bedarf hierbei keiner Prüfung; denn für § 113 Abs. 2 AFG maßgebend ist allein die Tatsache der Eintragung der Steuerklasse auf den Steuerkarten der Ehegatten, solange diese Bestandskraft besitzt (vgl Senatsurteil vom 27. September 1989, SozR 4100 § 113 Nr. 11;… BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).

    Ein Wechsel der Steuerklassen ist hiernach nur beachtlich, wenn er zum genannten Zeitpunkt objektiv geboten ist (vgl Senatsurteil SozR 4100 § 113 Nr. 11;… BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

    Alg soll sich nämlich in solchen Fällen vornehmlich an der "richtigen" Steuerklasse orientieren (Senatsurteil SozR 4100 § 113 Nr. 11).

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Wie insbesondere den Gesetzesmaterialien zu entnehmen ist, ist der Steuerklassenwechsel objektiv geboten, wenn die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (…BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; vgl Begründung zu § 113 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53 sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981, BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Das aber ist, wie schon erwähnt, der auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte bescheinigte Tag des Eintritts der Steuerklassenänderung, und zwar selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt von keinem Ehegatten dem Lohnsteuerabzug unterliegendes Arbeitsentgelt erzielt wird (…BSGE 61, 45 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Für die Gewährung von Alg heißt dies, daß zum genannten Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen nach § 100 Abs. 1 AFG erfüllt sein müssen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des …

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Wie insbesondere den Gesetzesmaterialien zu entnehmen ist, ist der Steuerklassenwechsel objektiv geboten, wenn die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; vgl Begründung zu § 113 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53 sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981, BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (…BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Wie dieser vorzunehmen ist, ergibt sich aus der Verbindung des Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift mit Satz 3 AFG (vgl dazu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 52/82
    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Unerheblich ist, ob der Kläger sowohl zu Beginn des Jahres 1989 als auch am 1. Februar 1989 als "Selbständiger" keine Lohnsteuerkarte benötigt hat; denn die §§ 111, 113 AFG gehen von der Situation aus, wie sie tatsächlich durch Eintragung auf den Lohnsteuerkarten bescheinigt worden ist (vgl BSG Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 52/82 - DBlR der BA Nr. 2955 AFG § 113).

    Denn damit läßt sich eine Verwaltungsvereinfachung, zugleich aber auch eine der Rechtssicherheit dienende Gleichbehandlung aller Leistungsbezieher in einschlägigen Fällen erreichen (vgl BSG Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 52/82 -, DBlR der BA Nr. 2955 AFG § 113).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Diese sind jedoch als notwendige Begleitumstände von derart typisierenden gesetzlichen Regelungen regelmäßig hinzunehmen, es sei denn, in nicht nur wenigen besonders gelagerten Fällen entstünden deutliche Ungleichheiten iS des Art. 3 Grundgesetz (BVerfGE 63, 119, 128).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 63/88

    Anwendung von § 113 Abs. 2 S. 2 AFG , Beratungspflicht des Arbeitsamtes

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Die Rechtsauffassung des LSG läßt sich aber auch nicht mit den in § 113 Abs. 2 AFG ebenfalls enthaltenen Gedanken der Verwaltungsvereinfachung (vgl Senatsurteil vom 26. September 1989, SozR 4100 § 113 Nr. 10), insbesondere nicht mit den praktischen Bedürfnissen einer Massenverwaltung, wie die BA sie betreibt, vereinbaren.
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92
    Hiervon weicht § 113 Abs. 2 Satz 2 AFG ebensowenig ab wie von den steuerrechtlichen begrifflichen Voraussetzungen für den Steuerklassenwechsel (vgl näher BSGE 52, 227, 232 = SozR 4100 § 113 Nr. 2;… BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 18.12.2013 - L 10 AL 17/13

    Zu den Voraussetzungen eines Steuerklassenwechsels

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 18.03.1982 - 7 RAr 11/81; Urteil vom 21.04.1993 - 11 RAr 35/92 - juris) bieten diese Tabellen zumindest einen verfahrensmäßigen Anhalt für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit eines Lohnsteuerklassenwechsels.

    Rn. 27 Ein anderes Verständnis des Begriffes "Entsprechen" ist insoweit nicht geboten, denn für die Beurteilung, ob ein Lohnsteuerklassenwechsel zwischen Ehegatten beachtlich ist, hat der Gesetzgeber allein das Kriterium des Verhältnisses der Arbeitslöhne beider Ehegatten für maßgeblich erklärt und hiermit die leistungsrechtlich relevanten Abzugsbeträge im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit an die steuerrechtlichen Vorschriften und damit auch an die steuerrechtliche Wirksamkeit von Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten typisierend und pauschalierend angeknüpft (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.1993 aaO).

    Diese sind jedoch als notwendige Begleitumstände von typisierenden gesetzlichen Regelungen hinzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.1993 aaO).

  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93

    Wiedervereinigung - Arbeitslosengeldbemessung - Abgeordnete

    Diese ist jedoch nach der Übergangsvorschrift des § 249c Abs. 11 Satz 1 AFG insoweit nicht maßgebend (vgl Urteil des Senats vom 10. November 1993 - 11 RAr 35/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei …

    Denn die im Rahmen des § 113 Abs. 2 AFG anzuwendenden Maßstäbe müssen einheitlich sein, nicht nur hinsichtlich des Prüfungszeitpunkts (…vgl dazu BSGE 61, 45, 51 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 35/92), sondern auch hinsichtlich der Arbeitslöhne, die zu diesem Stichtag gegenüber zu stellen sind.
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