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Rechtsprechung
   BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,641
BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93 (https://dejure.org/1993,641)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 11 RAr 47/93 (https://dejure.org/1993,641)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 (https://dejure.org/1993,641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 195
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 339/64

    Streitige Rentenentziehung - Rentenentziehungsbescheid - Hilfsbescheid des …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz sich zu Unrecht aus prozessualen Gründen gehindert gesehen hat, eine Sachentscheidung zu treffen, soweit die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 163 SGG) eine Entscheidung in der Sache ermöglichen (BSGE 25, 251, 254 = SozR Nr. 15 zu § 146 SGG;… BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4;… SozR 2200 § 1248 Nr. 39;… SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 402.44 VersG Nr. 2 mwN; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1981, 495, 496).

    Ungeachtet des Umstands, daß das BezirksG die Berufung als unzulässig verworfen hat, hat mithin eine Prüfung in der Sache zu erfolgen, ohne daß es darauf ankommt, ob die zur Sachentscheidung erforderlichen Tatsachen von der Vorinstanz zur Beurteilung der Zulässigkeit der Berufung festgestellt worden sind (vgl BSGE 25, 251, 254 = SozR aaO) oder zur Kennzeichnung des Streitgegenstandes nötig waren (…vgl BSG SozR 1500 § 163 Nr. 1).

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Maßgebend ist hiernach in Fällen vorliegender Art, ob angesichts der "Arbeitslöhne" beider Ehegatten die gewählte Steuerklassenkombination zum geringsten Lohnsteuerabzug führen würde (vgl BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5;… SozR 4100 § 113 Nrn 3 und 7).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92

    Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Das Bemessungsentgelt ist mithin pauschaliert und soll das Bruttoarbeitsentgelt wiedergeben, das der Arbeitslose erzielen würde, wenn er während seines Leistungsbezugs Arbeit hätte (…BSG aaO; vgl ferner das Urteil des Senats in SozR 3-4100 § 111 Nr. 3).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz sich zu Unrecht aus prozessualen Gründen gehindert gesehen hat, eine Sachentscheidung zu treffen, soweit die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 163 SGG) eine Entscheidung in der Sache ermöglichen (…BSGE 25, 251, 254 = SozR Nr. 15 zu § 146 SGG;… BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4;… SozR 2200 § 1248 Nr. 39;… SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 402.44 VersG Nr. 2 mwN; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1981, 495, 496).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Verfassungsrechtlich bedenklich wäre die geltende Regelung nur, wenn der Gesetzgeber bei der grundsätzlich zulässigen Pauschalierung von am Nettolohn ausgerichteten Lohnersatzleistungen (vgl BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6) den Umstand zu berücksichtigen hätte, daß Arbeitnehmer, die keine Kirchensteuer zu zahlen haben, generell bei Arbeitslosigkeit einen höheren Verlust an Nettoarbeitsentgelt erleiden.
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Grenzwert - Vertragsarzt - …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz sich zu Unrecht aus prozessualen Gründen gehindert gesehen hat, eine Sachentscheidung zu treffen, soweit die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 163 SGG) eine Entscheidung in der Sache ermöglichen (…BSGE 25, 251, 254 = SozR Nr. 15 zu § 146 SGG;… BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4;… SozR 2200 § 1248 Nr. 39; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 402.44 VersG Nr. 2 mwN; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1981, 495, 496).
  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Würde sich die Bindung auf Tatsachen beschränken, die für die getroffene Entscheidung tragend waren, könnte das BSG nur in Ausnahmefällen in der Sache selbst entscheiden, wenn die Entscheidungsgründe eine Gesetzesverletzung ergeben; das Gesetz erwartet indes in erster Linie eine abschließende Entscheidung, wie § 170 Abs. 1 S 2 und Abs. 2 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) deutlich machen (vgl BSGE 4, 281, 288).
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Auch für das Alüg, auf das nach § 249e Abs. 3 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Vorschriften über das Alg entsprechend anzuwenden sind, gilt, daß der Anspruch entsteht, wenn erstmals gleichzeitig alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… SozR 4100 § 117 Nr. 19).
  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    An seiner früher vertretenen Auffassung, die Bindung nach § 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beschränke sich auf Tatsachen, auf denen das angefochtene Urteil beruht (BSGE 9, 80, 85 f = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG), hält der Senat daher nicht fest.
  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
    Die Alg-Bemessung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) kennzeichnet sich dadurch, daß das Alg 68 bzw 63 vH des Nettolohns ersetzen soll, den der Arbeitslose während des Leistungsbezugs erzielen würde, hätte er Arbeit (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 43/79

    Sachentscheidung - Nachentrichtung - Berufung - Herstellungsanspruch

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62

    Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausgleichszahlung bei Kenntnis von den …

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 48/82

    Berufung; Altersruhegeld; Verdienstgrenze; Arbeitseinkommen; Bemessung des …

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …

    Der vom Bundessozialgericht entwickelte und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 49, 76 (77 ff.) m.w.N.; 50, 12 (13 f.); 55, 40 (43); 58, 283 (284 f.); 60, 43 (48); 62, 179 (182); 63, 112 (114); 66, 258 (265); 69, 85 (89); 71, 17 (22); 73, 56 (59 f.); 73, 204 (210)) bestätigte verschuldensunabhängige (vgl. BSGE 49, 76 (77) m.w.N.; 73, 56 (59); stRspr) Herstellungsanspruch knüpft zwar an die Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialrechtsverhältnis an (vgl. etwa BSGE 65, 21 (26) [BSG 22.03.1989 - 7 RAr 80/87]; 73, 56 (59) [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92]; 73, 204 (210) [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93]) und soll "als Institut des Verwaltungsrechts eine Lücke im Schadensersatzrecht" schließen (BSGE 55, 261 (263 f.) [BSG 18.08.1983 - 11 RA 60/82]).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 87/93

    Anforderungen an die Bemessung von Altersübergangsgeld (Alüg) - Voraussetzungen …

    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits im Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 - entschieden und folge aus der allgemeinen Verweisung des § 249e Abs. 3 AFG auf die Vorschriften über die Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg).

    Diese Vorschriften bilden mit Art. 30 Abs. 2 EinigVtr ein einheitliches Gesetzgebungswerk (BSGE 73, 195, 200 f [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 4100 § 249e Nr. 3), so daß die konkreten Regelungen zur Höhe des Alüg nicht an dem Grundsatz des Art. 30 Abs. 2 Satz 2 EinigVtr gemessen werden können.

    Der Senat hat diese Regelung bereits in mehreren Entscheidungen als Generalverweisung angesehen, von der in den einzelnen Maßgaben der Vorschrift bestimmte Ausnahmen gemacht werden (BSGE 73, 195, 198 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3;… SozR 3-4100 § 249e Nr. 2; Urteil des Senats vom 15. September 1994 - 11 RAr 97/93 -).

    Der Gesetzgeber ist deswegen nicht gehalten, dem Arbeitslosen durch die Bemessung von Sozialleistungen den bisher erreichten Lebensstandard zu erhalten (…BVerfG aaO mwN; BSGE 73, 195, 202 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

    Danach aber kann nicht beanstandet werden, wenn bestimmte Sonderregelungen im Beitrittsgebiet, die vorübergehend zu niedrigeren gewöhnlichen gesetzlichen Abzügen vom Arbeitsentgelt führen (vgl dazu BSGE 73, 195, 201 f [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3), den Gesetzgeber nicht veranlaßt haben, von dem Grundsatz einheitlicher Leistungssätze für das gesamte Bundesgebiet abzusehen.

    Die Ansicht der Vorinstanzen ist schon im Ansatz verfehlt, weil sie die Systematik der gesetzlichen Regelungen für die Bemessung des Alüg und die Zielsetzung des Gesetzgebers bei Einführung dieser Leistung nicht beachtet (BSGE 73, 195, 198 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

    Den geringeren Anteil von Kirchenmitgliedern an der Erwerbsbevölkerung im Beitrittsgebiet konnte der Gesetzgeber deshalb vernachlässigen, zumal es sich bei dem fiktiven Kirchensteuerabzug in den Leistungstabellen lediglich um ein marginales Element eines Berechnungsfaktors handelt, dessen wirtschaftliche Auswirkungen ebenso über eine geringere Nettolohnersatzquote herbeigeführt werden könnten (BSGE 73, 195, 202 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93

    Gleichbehandlung - Altersübergangsgeld - Kirchensteuer - Arbeitslosengeld

    Sie verweist auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 - (BSGE 73, 195 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

    Der Gesetzgeber ist deswegen nicht gehalten, dem Arbeitslosen durch die Bemessung von Sozialleistungen den bisher erreichten Lebensstandard voll zu erhalten (…BVerfG aaO mwN; vgl BSGE 73, 195, 202 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

    Danach aber kann nicht beanstandet werden, wenn bestimmte Sonderregelungen im Beitrittsgebiet, die vorübergehend zu niedrigeren gewöhnlichen gesetzlichen Abzügen vom Arbeitsentgelt führen (vgl dazu BSGE 73, 195, 201 f = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3), den Gesetzgeber nicht veranlaßt haben, von dem Grundsatz einheitlicher Leistungssätze für das gesamte Bundesgebiet abzusehen.

    Aufgrund des § 249e Abs. 3 AFG finden die vorstehend behandelten Vorschriften der §§ 111 bis 113 AFG (einschließlich der sie ergänzenden Überleitungsvorschriften) auch für das Alüg Anwendung, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 73, 195 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3;… SozR 3-4100 § 249e Nr. 2).

    Den geringeren Anteil von Kirchenmitgliedern an der Erwerbsbevölkerung im Beitrittsgebiet konnte der Gesetzgeber deshalb vernachlässigen, zumal es sich bei dem fiktiven Kirchensteuerabzug in den Leistungstabellen lediglich um ein marginales Element eines Berechnungsfaktors handelt, dessen wirtschaftliche Auswirkungen ebenso über eine geringere Nettolohnersatzquote herbeigeführt werden könnten (BSGE 73, 195, 202 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).

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