Rechtsprechung
| BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfügbarkeit - Student - Praktikum - Ermessen - Rücknahmebescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender Ermessensausübung
Verfahrensgang
- SG Marburg, 27.03.1985 - S 5 Ar 4/85
- BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Gegen die Auslegung zu 1., daß die Frist schon mit Kenntnis der Tatsachen beginne, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsaktes ergibt, hat sich der Große Senat des BVerwG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1984 zu der entsprechenden Fristbestimmung in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ausgesprochen (BVerwGE 70, 356 ff.).Darauf weist das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zu Recht hin (BVerwGE 70, 356, 359).
Die entsprechende Fristvorschrift in § 48 Abs. 4 VwVfG soll nach ihrer amtlichen Begründung nur die Fälle erfassen, in denen die Behörde durch tatsächliche Ereignisse auf die Rechtswidrigkeit eines konkreten Verwaltungsaktes hingewiesen wird, so daß allgemeine Hinweise ohne konkreten Fallbezug - wie z.B. das Bekanntwerden höchstrichterlicher Entscheidungen, die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit einer bestimmten Verwaltungspraxis oder einer bestimmten Parallelentscheidung - die Rücknahmefrist nicht in Lauf setzen (BT-Drucks. 7/910, S. 71; BVerwGE 70, 356, 361 f).
Diesem war die Rechtsfrage vorgelegt, ob § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG auch den Fall erfasse, daß die Behörde nachträglich erkennt, den beim Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt zu haben und deswegen unrichtig entschieden zu haben (BVerwGE 70, 356, 357).
Damit kann offenbleiben, ob beide Vorschriften einer unterschiedlichen Auslegung zugänglich sind (…vgl. hierzu einerseits SozR 1300 § 48 Nr. 47 und andererseits Dörr Komp 1986, 97, 103; Hendler JuS 1985, 947, 950; Buriahnek JA 1985, 518, 519; Frehse ZfS 1988, 225).
- BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
An seiner früheren Entscheidung, daß in diesen Fällen eine erneute Inanspruchnahme drohe, da der erste Aufhebungsbescheid die Frist gewahrt bzw. unterbrochen habe (BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39 und ebenso BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34), hält der Senat nicht mehr fest.Die aufgegebene Rechtsauffassung (BSGE 62, 103, 108) ist zwar in Fortführung einer Entscheidung des 9a-Senats (…SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) entwickelt worden.
Das BSG hat sich dem zur Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB X angeschlossen (BSGE 60, 239, 240 und BSGE 62, 103, 108), auch zur entsprechenden Anwendung der Jahresfrist nach § 48 SGB X (…SozR 1300 § 48 Nr. 47 S 132/133).
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
Verwaltungsakt - Rücknahme
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
An seiner früheren Entscheidung, daß in diesen Fällen eine erneute Inanspruchnahme drohe, da der erste Aufhebungsbescheid die Frist gewahrt bzw. unterbrochen habe (BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39 und ebenso BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34), hält der Senat nicht mehr fest.Soweit es sich um die Rücknahme für die Vergangenheit, und zwar ab Urteilserlaß handelt, hält der erkennende Senat an der Aussage in seinem Urteil vom 4. Februar 1988 (BSGE 63, 37) ebenfalls nicht mehr fest, daß die Wiederholungsgefahr auch nach Ablauf der Jahresfrist eine Aufhebung der Rücknahme wegen fehlender Ermessensausübung in der Regel nur beim Vorliegen der gesetzlichen Ermessensvoraussetzungen erlaube.
- BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88
Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Gleichwohl soll vieles dafür sprechen, daß nach Auffassung des Großen Senats des BVerwG die fristauslösende Entscheidungsreife nach einer gerichtlichen Aufhebung eines fristgemäßen Rücknahme oder Widerrufsbescheides wegen unzureichender Ermessensausübung erst nach Kenntnis der Entscheidungsgründe gegeben sei, weil erst sie der Behörde im Sinne des angeführten Beschlusses "vollständige Kenntnis" über die für die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen verschaffe (BVerwG vom 20. Mai 1988 - 7 B 79/88 - DÖV 1988, 975;… ähnlich BSG SozR 1300 § 48 Nr. 47 S. 133). - BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Die nunmehr allein noch streitigen Praktikantenzeiten bis zum 12. Oktober 1984 lagen bei Erlaß des Aufhebungsbescheides vom 6. Dezember 1984 in der Vergangenheit, fielen also nicht unter § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Es lag auch ein atypischer Fall vor, schon im Hinblick darauf, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die einschlägige Vorschrift des § 118a Abs. 1 AFG als mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig erklärt hat (Beschluß vom 18. November 1986 - 1 BvL 29/83 - SozR 4100 § 118a Nr. 1). - BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87
Versäumung materieller Fristen
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Verjährungsvorschriften sind nämlich auf Ausschlußfristen nur nach Maßgabe des besonderen Charakters der jeweils eingreifenden Ausschlußfrist anwendbar (vgl. zur Anwendung der Wiedereinsetzung nach § 27 Abs. 5 SGB X auf materielle Ausschlußfristen das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des BSG vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 -). - BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85
Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - …
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Das BSG hat sich dem zur Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB X angeschlossen (BSGE 60, 239, 240 und BSGE 62, 103, 108), auch zur entsprechenden Anwendung der Jahresfrist nach § 48 SGB X (…SozR 1300 § 48 Nr. 47 S 132/133). - BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
Student - Arbeitsvermittlung
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Zur Rechtmäßigkeit der Leistungsbewilligung hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - unveröffentlicht) entschieden, daß ein Student der Arbeitsvermittlung i.S. des § 103 AFG - der durch Gesetz vom 14. Dezember 1987 eingefügte § 103a AFG ist auf den streitigen Anspruch bis März 1984 nicht anzuwenden - objektiv nicht zur Verfügung steht, wenn er ein reguläres Hochschulstudium so betreibt, daß dadurch jegliche marktübliche Berufstätigkeit von mehr als kurzzeitigem Umfang ausgeschlossen ist. - BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85
Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau - …
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Soweit der 1. Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 (SozR 1300 § 45 Nr. 32) und der 5. Senat im Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/5b RJ 24/87 - entschieden haben, daß eine Aufhebung wegen fehlerhafter oder fehlender Ermessensausübung grundsätzlich zulässig sei, liegt dem wohl die Auffassung zugrunde, daß der mit der Dauer eines Gerichtsverfahrens regelmäßig verbundene Ablauf der Jahresfrist eine erneute Rücknahme ausschließt. - BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82
Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte
Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Im Urteil des 10. Senats vom 24. März 1983 (SozR 5870 § 2 Nr. 30) betrifft der abschließende Satz, die Beklagte werde nunmehr das ihr eingeräumte Ermessen auszuüben haben, wobei nach dem Sachverhalt bereits zwei Jahre seit Kenntnis der Aufhebungsgründe vergangen waren, nicht die Begründung der Rückverweisung, sondern das nach der Rückverweisung einzuschlagende Verfahren und gehört damit nicht zu den tragenden Erwägungen. - BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84
Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung …
- BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86
Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines …
- BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Fehlende Ermessensentscheidung
- BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 120/87
- BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
- BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
- BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 126/87
- BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die …
Rn. 35 (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (…BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15;… anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23;… BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (…BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19). - BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint es sachgerecht, sowohl hinsichtlich der ausreichenden Gewißheit als auch hinsichtlich Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde abzustellen, es sei denn, es liegt bereits zu einem früheren Zeitpunkt bei objektiver Betrachtung eine sichere Kenntnis der Behörde von allen erforderlichen Tatsachen vor (…vgl. dazu BSGE 74, 20, 26 f. = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42 S. 104 f.). - BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 84/89 Wegen der fehlenden Ermessensausübung ist der Bescheid auch aufzuheben (…vgl Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1988 in SozR 1300 § 45 Nr. 39; Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - in SozR 1300 § 45 Nr. 45 und Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 39/89 -).
- SG Neubrandenburg, 12.11.2015 - S 14 AS 969/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorläufige Bewilligung - Erstattungsanspruch …
Ein solcher Zusatz fehlt in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X. Vielmehr greift die Jahresfrist erkennbar auch bei denjenigen Begünstigten, welche sich die Leistung durch Täuschung oder Drohung erschlichen haben (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 -, SozR 4100 § 103 Nr. 42, Rn. 20). - BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von …
Hierauf hat der erkennende Senat bereits zur Eingrenzung der These, daß die Verfügbarkeit nicht in allen Fällen allein durch den Willen hergestellt werden könne, eine anderweitige Tätigkeit im Falle eines Arbeitsangebots aufzugeben, hingewiesen (SozR 4100 § 103 Nr. 42). - BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
Diese Rechtsprechung ist vom 11. Senat zwischenzeitlich aufgegeben worden (BSG vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 - und - 11 RAr 7/88 -; vgl. auch BSG vom 9. November 1989 - 11 RAr 39/89 -). - LSG Hessen, 28.02.1992 - L 10 Ar 873/90
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit trotz Studiums - Berufsfreiheit
Deshalb sind ohne Rücksicht auf den Umfang ihrer Ausbildung Studierende jedenfalls dann verfügbar, wenn sie ernstlich bereit sind, das Studium zu Gunsten der Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Beschäftigung sofort abzubrechen (vgl. Gagel, AFG, § 103 Anm. 141 f und § 103 a Anm. 31; für kurzfristige, innerhalb eines Studiums liegende Praktikantenzeiten s. BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42).Rn. 26 Vor diesem Hintergrund hat es der 11. Senat des BSG - ohne die Frage zu vertiefen - zu Recht als bedenklich angesehen, in Fällen einer längeren Arbeitslosigkeit jede auf längere Dauer und planvoll gestaltete Tätigkeit während der üblichen Arbeitszeit unabhängig von einem Aufgabewillen auszuschließen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42).
Zutreffend hat er in seinem Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 aber bereits erkennen lassen, daß an den Nachweis eines solchen Aufgabewillens Hohe Anforderungen zu stellen sind.
- BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich
Das war selbst dann der Fall, wenn die Verfahrensfehlerhaftigkeit schon feststand und die Klärung der materiellen Rechtswidrigkeit weitere Tatsachenfeststellungen erforderte (…vgl hierzu BSG SozR Nr. 1 zu § 143 SGG;… BSGE 59, 206, 210 = SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - Die Beiträge 1986, 254 = USK 8675;… BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39;… BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34); BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19). - BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Rückzahlung von Krankengeld an die Krankenkasse; Rücknahme einer …
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß die Frist nicht erst in dem Augenblick beginnt, in dem die Verwaltung davon Kenntnis erhält, daß im konkreten Fall statt einer rechtsgebundenen Entscheidung eine Ermessensentscheidung zu ergehen hat (BSGE 65, 221, 223, 224; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74; 204, 210;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10 und SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - und Urteil vom 24. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).Denn diese Bescheide sind in dem vorangegangenen sozialgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben worden und haben damit rechtlich keinen Einfluß auf den Lauf der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (…vgl. dazu BSGE 65, 211, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19;… BSGE 66, 204, 208 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
Teilrückforderung der zuvor gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; …
Diese zeitliche Begrenzung der Aufhebungsbefugnis für die Vergangenheit dient insbesondere der Rechtssicherheit (vgl. dazu die beiden Urteile des 11. Senats des BSG vom 27. Juli 1989, aaO bzw. zum Aktenzeichen 11 RAr 7/88;… sich dem anschließend auch der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 zum Aktenzeichen 7 RAr 28/88 sowie der 7a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 06. April 2006, aaO). - BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 3/90
Anspruch eines Strafgefangenen, als Freigänger Arbeitslosengeld zu beziehen
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- SG Frankfurt/Main, 23.07.2004 - S 33/32 AL 3090/02
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - …
- LSG Hessen, 11.03.1994 - L 13 J 857/93
Verwaltungsakt - Rücknahme - Beginn der Jahresfrist - Kenntnis - Behörde
- LSG Hessen, 17.10.1990 - L 6 Ar 338/90
Verfügbarkeit während des Praktikums
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91
Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der …
- LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
- BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B
Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme
- SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 48/09
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Aufnahme eines unbezahlten …
- BSG, 08.02.1996 - 13 RK 35/94
Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld - Vorausstzungen für eine …
- LSG Berlin, 31.01.2003 - L 10 AL 47/00
Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides; Beschäftigung als …
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - L 3 AL 872/11
- SG Bremen, 13.01.2011 - S 9 AS 130/09
- SG Detmold, 19.07.2005 - S 20 (2) RA 102/04
Rentenversicherung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".