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Rechtsprechung
   BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2100
BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95 (https://dejure.org/1996,2100)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 11 RAr 95/95 (https://dejure.org/1996,2100)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 11 RAr 95/95 (https://dejure.org/1996,2100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Verwertung von Vermögen - Habilitation - Berufausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung von Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 75
  • NZS 1996, 636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts - meist innerhalb der Wortverbindung "Schul- oder Berufsausbildung" seinen Niederschlag gefunden (…vgl BSGE 43, 44, 45 = SozR 2200 § 1262 Nr. 9; BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN).

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl zusammenfassend BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 sowie BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28).

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN sowie zur Promotion - BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28 und das nicht veröffentlichte BSG-Urteil vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 -).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Promotionsvorbereitung

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl zusammenfassend BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 sowie BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28).

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN sowie zur Promotion - BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28 und das nicht veröffentlichte BSG-Urteil vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 -).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger in der Revisionsbegründung zitierten Literatur (vgl Karpen, DVBl 1975, 404, 406) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Inhalt dieser Fürsorgepflicht gegenüber Habilitierten (vgl BVerwGE 91, 24, 44).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Für die Zeit danach, die hier nicht Prüfungsgegenstand war, hat die Beklagte - worauf das LSG ebenfalls hingewiesen hat - einen Anspruch des Klägers auf Alhi nicht mangels Bedürftigkeit, sondern mangels Erfüllung der einjährigen Vorfrist nach § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b AFG verneint, wobei insbesondere Zeiten des Bezuges von Übg nach § 47 BeamtVG nicht als anspruchsbegründend wirkten (vgl BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14).
  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Wann dies der Fall ist, läßt sich - wie das BSG wiederholt entschieden hat - nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles und unter Beachtung von Sinn und Zweck der Alhi beantworten (vgl zum Grundtatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 1 AlhiV - BSGE 72, 248, 250 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 25.11.1976 - 11 RA 146/75

    Anspruch auf Wiedergewährung eines Kinderzuschusses zum Altersruhegeld - …

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts - meist innerhalb der Wortverbindung "Schul- oder Berufsausbildung" seinen Niederschlag gefunden (vgl BSGE 43, 44, 45 = SozR 2200 § 1262 Nr. 9;… BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN).
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Ausgehend von der sog speziellen Bedürftigkeitsprüfung (vgl dazu BSGE 67, 128, 129 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 1 mwN) hat der Kläger nach den - nicht angegriffenen und daher bindenden (§ 163 SGG) - Feststellungen des LSG im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 9. März 1990 über ein Sparguthaben in Höhe von 24.109,55 DM verfügt.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94

    Anspruch auf Kindergeld für eine im Promotionsstudium befindliche Tochter - …

    Auszug aus BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95
    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN sowie zur Promotion - BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28 und das nicht veröffentlichte BSG-Urteil vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 -).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

    Zu den vermögenswerten Rechten in diesem Sinne zählt auch der Anspruch auf ein Sparguthaben (vgl BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Nach der im angefochtenen Urteil angeführten Rechtsprechung lässt es danach zwar keinen Rechtsfehler erkennen, dass das LSG Geld für eine Habilitation nicht als für eine "Berufsausbildung" bestimmtes Vermögen iS des § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AlhiV mit der Folge der Unzumutbarkeit der Verwertung angesehen hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5).

    Angesichts der von der Revision nicht angegriffenen und daher bindenden (§ 163 SGG) Feststellung, dass die Klägerin auf Grund ihrer schon erworbenen beruflichen Qualifikation und nach den weiteren Umständen des Einzelfalls der Habilitation nicht mehr bedurfte, um sich eine angemessene Lebensgrundlage aufzubauen oder zu sichern, begegnet es zudem keinen Bedenken, dass das LSG auch unter diesem Gesichtspunkt eine Unzumutbarkeit der Vermögensverwertung iS des § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AlhiV verneint hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5).

    Dazu gehört beispielsweise auch das jeweilige Recht an einem Sparguthaben (vgl BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5), was nicht ausschließt, dass dieses abgetreten werden oder Gegenstand treuhänderischer Vereinbarungen sein kann.

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

    Dazu gehört auch der Anspruch auf ein Sparguthaben (BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5), was nicht ausschließt, dass das jeweilige Recht an einem Sparguthaben abgetreten werden oder Gegenstand treuhänderischer Vereinbarungen sein kann.
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Offenbleiben kann das Vorliegen der Voraussetzungen des § 134 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1, 2 und 4 Buchst. a AFG nur, wenn Bedürftigkeit für den umstrittenen Zeitraum (durchgehend) zu verneinen ist (so zB BSG, Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 95/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Unter welchen Voraussetzungen die Zweckbestimmung "Aufbau oder Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage" (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Variante 2 AlhiV) zu bejahen ist, läßt sich - wie meist im Rahmen einer Härteklausel - nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles sowie von Sinn und Zweck der Alhi-Bestimmungen beantworten (ebenso: BSG, Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 95/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Dazu gehört auch der Anspruch auf ein Sparguthaben (BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5), was nicht ausschließt, dass das jeweilige Recht an einem Sparguthaben abgetreten werden oder Gegenstand treuhänderischer Vereinbarungen sein kann.
  • LSG Hessen, 13.06.2005 - L 7/10 AL 1217/02

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Hierzu habe allerdings bereits das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 21. März 1996 (Az.: 11 RAr 95/95) entschieden, dass Vermögen, welches zur Vorbereitung auf die Habilitation gedacht sei, nicht die Voraussetzungen der vorgenannten Schutznorm erfülle.

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, dass Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl. zusammenfassend BSGE 65, 250, 251, BSG, Urteil vom 21. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

    Dazu gehört in der Regel, dass sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihm mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251; BSG, Urteil vom 11. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

  • LSG Hessen, 13.06.2005 - S 1 AL 1869/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen Verschweigens vorhandenen …

    Hierzu habe allerdings bereits das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 21. März 1996 (Az.: 11 RAr 95/95) entschieden, dass Vermögen, welches zur Vorbereitung auf die Habilitation gedacht sei, nicht die Voraussetzungen der vorgenannten Schutznorm erfülle.

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, dass Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl. zusammenfassend BSGE 65, 250, 251, BSG, Urteil vom 21. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

    Dazu gehört in der Regel, dass sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihm mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251; BSG, Urteil vom 11. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 79/99 R

    Keine Berücksichtigung des Habilitationsstipendiums bei Bedürftigkeitsprüfung, …

    Dazu hat der Senat bereits im Zusammenhang mit der Bedürftigkeit als Anspruchsvoraussetzung der Alhi ausgeführt, Merkmal einer Berufsausbildung sei die Anleitung, Belehrung und Unterweisung eines Auszubildenden in einem Ausbildungsverhältnis zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 5 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - L 12 AL 157/98

    Arbeitslosenversicherung

    Dies ist vom Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 95/95 - entschieden worden.
  • LSG Hessen, 24.09.2019 - L 2 R 366/16
    Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG, Urteil vom 21. März 1996, 11 Rar 95/95).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - L 14 AL 94/10

    Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für …

  • LSG Bayern, 29.10.2004 - L 8 AL 196/04

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Ruhen des Anspruchs für …

  • LSG Bayern, 27.02.2003 - L 9 AL 195/00

    Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruches beim Arbeitslosengeld; Vertagung …

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