Rechtsprechung
| BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsförderung; Anwendung der in den neuen Bundesländern geltenden Leistungsbemessungsgrenze
Verfahrensgang
- SG Kassel, 04.11.1992 - S 5 Ar 245/92
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1021
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Das gilt vor allem auch deshalb, weil der Gesetzgeber dabei eine einzigartige Aufgabe, nämlich die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, zu bewältigen hatte und seine Gestaltungsfreiheit insoweit groß sein muß (vgl dazu BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 S 22, 36 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie - zu Art. 12 GG - BVerfGE 85, 360, 377). - BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92
Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Das gilt vor allem auch deshalb, weil der Gesetzgeber dabei eine einzigartige Aufgabe, nämlich die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, zu bewältigen hatte und seine Gestaltungsfreiheit insoweit groß sein muß (vgl dazu BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 S 22, 36 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie - zu Art. 12 GG - BVerfGE 85, 360, 377). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Überdies müssen selbst ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit hingenommen werden, wenn ein außerordentliches Problem zu bewältigen ist (vgl BVerfGE 43, 213, 226; 57, 335, 345; BSG Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93
Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Überdies müssen selbst ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit hingenommen werden, wenn ein außerordentliches Problem zu bewältigen ist (vgl BVerfGE 43, 213, 226; 57, 335, 345; BSG Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73
Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Er handelt nicht bereits dann willkürlich, wenn er unter mehreren möglichen Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, sondern nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt, dh die getroffene Regelung in bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand tatsächlich und/oder rechtlich eindeutig unangemessen ist (vgl hierzu BVerfGE 55, 72, 88 - 90; 71, 255, 271; 81, 156, 205 ff). - BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Geschützt sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) insoweit nur solche Rechtspositionen, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützlich zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und zudem der Existenzsicherung dienen (BVerfGE 69, 272, 300 ff; 76, 220, 235). - BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Geschützt sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) insoweit nur solche Rechtspositionen, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützlich zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und zudem der Existenzsicherung dienen (BVerfGE 69, 272, 300 ff; 76, 220, 235). - BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Er handelt nicht bereits dann willkürlich, wenn er unter mehreren möglichen Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, sondern nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt, dh die getroffene Regelung in bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand tatsächlich und/oder rechtlich eindeutig unangemessen ist (vgl hierzu BVerfGE 55, 72, 88 - 90; 71, 255, 271; 81, 156, 205 ff). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie auch in der Arbeitslosenversicherung zu bewältigen sind, darf der Gesetzgeber indes im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung typisierende Regelungen treffen (vgl zB BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 359 f). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- BSG, 03.11.1993 - 1 RK 39/92
Sprungrevision - Rechtsmittelgegner
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in …
Diese nach Zustellung des Urteils abgegebene Erklärung ist so auszulegen, dass der Beklagte - wie erforderlich - seine Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erklärt hat (…vgl dazu: BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 2 S 3 f; BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 3). - BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 2/09 R
Krankenversicherung - keine Versicherungspflicht bei Anspruch auf Krankenhilfe …
In allen diesen Entscheidungen war die Frage der Prüfungskompetenz nicht entscheidungserheblich, weil jeweils das Vorliegen einer wirksamen Zustimmungserklärung bejaht wurde (vgl BSG, Urteile vom 15.12.1993, 11 RAr 99/92, SozR 3-4100 § 249c Nr. 2, vom 22.4.1998, B 9 SB 7/97 R, SozR 3-1500 § 161 Nr. 13, vom 21.8.2008, B 13 RJ 44/05 R, SozR 4-2600 § 96a Nr. 12, …sowie vom 6.11.2008, B 1 KR 37/07 R, SozR 4-2500 § 44 Nr. 15) . - BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet
Wie bereits durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) geklärt sei, begegne § 249c Abs. 9 AFG grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) entschieden hat, ist § 249c Abs. 9 AFG verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit die Vorschrift bei der Anwendung einer Rechtsverordnung nach § 111 Abs. 2 Satz 1 AFG auf unterschiedliche Leistungsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet und in den alten Bundeständern abstellt.
In der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) kam nach der dortigen Fallgestaltung eine Verletzung der Eigentumsrechte schon deshalb nicht in Frage, weil der betreffende Beschäftigte weder bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift noch danach eine sozialversicherungsrechtliche Position erlangt hatte, die einen entsprechenden Eigentumsschutz begründen konnte.
Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) dargelegt hat, hatte der Kläger während seiner Beschäftigung im Beitrittsgebiet auch nur Beiträge unter Berücksichtigung der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.
- BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R
Kostenübernahme bei notwendiger Ersatz- bzw Verhinderungspflege
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sprungrevision sind erfüllt, obwohl der Kläger mit Schreiben vom 29. Januar 1999 wörtlich nur erklärt hat, daß er "mit der Sprungrevision einverstanden" ist, nicht aber auch der Einlegung der Sprungrevision ausdrücklich zugestimmt hat; die nach Zustellung des vollständigen Urteils (hier am 15. Dezember 1998) und vor Zulassung der Sprungrevision (hier durch Beschluß vom 24. Februar 1999) erklärte Zustimmung zur Zulassung der Sprungrevision ist regelmäßig als Zustimmung auch zur Einlegung der Sprungrevision zu verstehen (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2;… vgl zum Ganzen Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 161 RdNrn 4a, 7). - LSG Brandenburg, 27.07.1998 - L 7 AL 106/97 Er nehme Bezug auf das Urteil des BSG vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -;.
Schon in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 - hat das BSG ausgesprochen, daß Abs. 3 GG nicht verletzt sei, soweit die Vorschrift bei der Anwendung einer Leistungsverordnung nach § 111 Abs. 2 Satz 1 AFG auf unterschiedliche Leistungsbemessungsgrenzen abstelle.
In seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 - hat das BSG die Differenz zwischen der in den Altbundesländern für 1991 geltenden monatlichen Bemessungsgrenze von 6.500 DM zu der in den neuen Bundesländern seit 1. Juli 1991 eingeführten Grenze von 3.400 DM = 3.100 DM monatlich als nicht unverhältnismäßig oder gar willkürlich im Hinblick auf das mit der Regelung verfolgte Ziel angesehen.
- BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - entsandter Arbeitnehmer eines ausländischen …
Eine Diskriminierung liegt auch nicht vor, soweit unter den Voraussetzungen des bei Entsendung von den alten in die neuen Bundesländer entsprechend anwendbaren § 5 SGB IV (vgl BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 8) ein Arbeitnehmer mit Beschäftigungsverhältnis im Westen zeitlich begrenzt im Beitrittsgebiet beschäftigt wird und sich dann nach § 249c Abs. 9 AFG oder § 409 SGB III auf das zuletzt im Westen bestandene Versicherungspflichtverhältnis berufen kann.Denn das Abstellen auf die Leistungsbemessungsgrenze des Gebietes, in dem der Arbeitslose zuletzt vor der Entstehung des Anspruchs in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, beruht darauf, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze des Gebietes der Beschäftigung zu zahlen hatte (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 7;… SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 33 f).
- BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten …
Dies gilt in besonderer Weise bei der Bewältigung einer einzigartigen Aufgabe wie der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht, jeweils mwN; vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; sie erlaubte sogar ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).Die Einfügung des Art. 143 in das GG durch Art. 4 Nr. 5 Abs. 1 EinigVtr, nach dem Recht im Beitrittsgebiet längstens bis 31. Dezember 1992 von Bestimmungen sogar des GG abweichen kann, sofern und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann, unterstreicht diese Auffassung (so auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).
- BSG, 05.11.2014 - B 5 RE 5/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der …
Dabei lässt der Senat die Streifrage offen, ob schon aufgrund des Zulassungsbeschlusses vom 6.2.2013 auch für das Revisionsgericht bindend (§ 161 Abs. 2 S 2 SGG) feststeht, dass die beim SG vorgelegte Zustimmungserklärung der Beklagten der erforderlichen Schriftform genügte (…so BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 2/09 R - Juris RdNr 9 insoweit in SozR 4-2500 § 5 Nr. 10 nicht abgedruckt;… aA BSG Urteile vom 21.8.2008 - B 13 RJ 44/05 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 10…, vom 22.4.1998 - B 9 SB 7/97 R - SozR 3-1500 § 161 Nr. 13 S 30, vom 12.3.1996 - 1 RK 13/95 - Juris RdNr 13 f und vom 15.12.1993 - 11 RAr 99/92 - SozR 3-4100 § 249c Nr. 2;… Fichte in Breitkreuz/Fichte, 2. Aufl 2014, § 161 RdNr 13;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 268;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Aufl 2014, § 161 RdNr 7b). - BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz …
Auch die Literatur verlangt - jedenfalls teilweise -, daß neben der Zulassung eine (wirksame) Zustimmung des Gegners vorliegen muß (vgl zB Bley, Gesamtkommentar, Anm 9b zu § 161 SGG; derselbe in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, RdNrn 8 und 22 zu § 161 SGG; so wohl auch Urteile des BSG vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 = SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 und die - insoweit unveröffentlichte - Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 RK 13/95). - BSG, 12.04.1995 - 14 REg 3/94
Einkommensanrechnung für im Beitrittsgebiet bezogenes Erziehungsgeld
Bis zum 31. Dezember 1992 waren jedenfalls Abweichungen von Bestimmungen des GG aufgrund von Art. 143 Abs. 1 GG zulässig, soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden konnte (vgl BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 mwN).Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, zu denen auch die verwaltungsmäßige Abwicklung des BErzGG gehört, ist der Gesetzgeber im Interesse der Verwaltungsvereinfachung berechtigt, typisierende Regelungen zu treffen (…vgl BVerfGE 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; BVerfGE 84, 348, 359 f), auch wenn dies bei einer Minderzahl von Berechtigten mit Nachteilen verbunden ist (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2).
- BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 23/09 R
Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus …
- BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und …
- BSG, 12.03.1996 - 1 RK 13/95
Sprungrevision - Zustimmung des Revisionsgegners zur Einlegung - Ausschluß der …
- LSG Bayern, 06.09.2007 - L 8 AL 230/05
Festlegung des Streitgegenstandes in einem Berufungsverfahren; Beurteilung von …
- BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 86/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - letzte Beschäftigung im Beitrittsgebiet - …
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