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Rechtsprechung
   BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2767
BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83 (https://dejure.org/1984,2767)
BSG, Entscheidung vom 03.05.1984 - 11 RK 1/83 (https://dejure.org/1984,2767)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 11 RK 1/83 (https://dejure.org/1984,2767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung - Zugehörigkeit zur Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.05.1979 - 11 RLw 7/78

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Jagdpächter - Anbau von Wildfutterpflanzen

    Auszug aus BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83
    Begriff der Landwirtschaft im GAL anders als in der Unfallversicherung auf seinen Kernbereich beschränkt (vgl BSGE 48, 181, 182f).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener …

    In diesem Sinne bestimmt der selbstständige Unternehmer das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, die in dem Unternehmen verrichtete Arbeit muss ihm zugerechnet werden können (…vgl BSG SozR 4-5868 § 1 Nr. 5; SozR 5420 § 2 Nr. 30).
  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - …

    Aus der Existenz waldrechtlicher Pflichten folgt nicht, dass der Adressat dieser Pflichten diesen auch tatsächlich nachkommt (so auch BSG, Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83, juris, Rn. 12).

    Das Bundessozialgericht hat zu Recht daher für das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) entschieden, dass bloße Besitz- und Nutzungsrechte noch nicht die Eigenschaft als land- bzw. forstwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG a. F. begründen können (BSG, Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83, juris, Rn. 13).

    Das KVLG wolle nicht Eigentümer und Besitzer, sondern die in der Land- und Forstwirtschaft selbständig erwerbstätigen Unternehmer gegen Krankheit versichern (BSG, Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83, juris, Rn. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14

    Forst- und landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher …

    Rn. 22 Wegen dieser die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die widerlegbare Vermutung, dass bei bestehendem Nutzungsrecht und forstwirtschaftlichen Flächen, auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten, hier also des Klägers, als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG, Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88, juris;… Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R, SozR 3-2200 § 776 Nr. 5;… Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.; für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 03.05.1984, 11 RK 1/83, SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Auf die Bedeutung der aus den Waldgesetzen der Länder resultierenden rechtlichen Verpflichtung zur Bewirtschaftung für den Waldbesitzer hat das Bundessozialgericht wiederholt hingewiesen (vgl. Urteil vom 03.05.1984 a.a.O.;… Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.;… Beschluss vom 12.06.1989 a.a.O.).

    Inwieweit die Einhaltung dieser waldrechtlichen Bewirtschaftungspflichten auch waldrechtlich gesichert ist, spielt dabei keine Rolle (BSG, Urteil vom 03.05.1984, a.a.O.;… Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; auch zum Nachfolgenden).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung …

    Wegen der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG 3-2200 § 776 Nr. 5; ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30;… zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG Urteil vom 23. September 2004 - B 10 LW 13/02 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… siehe ferner Watermann in: Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, Stand: 1996, § 776 RVO RdNr 6a; Mell in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, 1996, § 70 RdNr 54).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 7/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …

    Unerheblich ist, wie die Einhaltung der Pflichten des Waldbesitzers im Einzelnen waldrechtlich gesichert ist, soweit ein konkreter Gesetzesbefehl - nicht ein bloßer Programmsatz - vorliegt, der ein bestimmtes Verhalten gebietet (…vgl BSG vom 28.9.1999 - B 2 U 40/98 R - SozR 3-2200 § 776 Nr. 5, SozR 3-2700 § 123 Nr. 1; vgl auch BSG vom 3.5.1984 - 11 RK 1/83 - SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Dies gilt beispielsweise, wenn der Wald als Baugelände, zB zur Anlage eines Ferienzentrums oder eines Flugplatzes, zum Liegenlassen als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen oder als sonstiges Versuchs- und Übungsgelände erworben wurde (…vgl BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 43/03 R - BSGE 94, 38 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1 mwN; BSG vom 3.5.1984 - 11 RK 1/83 - SozR 5420 § 2 Nr. 30; zu den Einschränkungen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz vgl aber BSG vom 23.1.2018 - B 2 U 10/16 R)..

    Hierzu gehören ua Tätigkeiten, die der Vorbereitung des Bodens für die Bepflanzung, der Bepflanzung, der Pflege einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, der Kontrolle des Waldzustandes sowie auch allein dem Wachsen aller notwendigen Pflanzen dienen (…vgl BSG vom 28.9.1999 - B 2 U 40/98 R - SozR 3-2200 § 776 Nr. 5, SozR 3-2700 § 123 Nr. 1; vgl auch BSG vom 3.5.1984 - 11 RK 1/83 - SozR 5420 § 2 Nr. 30;… zur Bewirtschaftung eines kahlgeschlagenen Waldgrundstücks BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 29/77 - SozR 2200 § 647 Nr. 5).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer - …

    Angesichts dieser Gegebenheiten hat der 11. Senat des BSG in seinem zur Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte ergangenen Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83 - (SozR 5420 § 2 Nr. 30) ausgeführt, die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" seien in der Forstwirtschaft auf längere Zeiträume zu beziehen.

    Der 11. Senat des BSG hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 3. Mai 1984 - 11 RK 1/83 - (SozR 5420 § 2 Nr. 30) klargestellt, daß es für die Vermutung der Bewirtschaftung keine Rolle spielt, wie die Einhaltung der Pflicht des Waldbesitzers im einzelnen waldrechtlich gesichert ist.

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 13/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Unternehmer - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist landwirtschaftlicher Unternehmer derjenige, der das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens bestimmt; die in dem Unternehmen verrichtete Arbeit muss ihm zugerechnet werden können (vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Ebenso wenig kann aus dem bloßen Besitz- oder Nutzungsrecht an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen auf die Eigenschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer geschlossen werden (vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30;… s weiter nur: BSG SozR 3-5864 § 1 Nr. 3).

    Um den besonderen Verhältnissen in der Forstwirtschaft Rechnung zu tragen, hat der 11. Senat daher bei bestehenden Nutzungsrechten an entsprechend großen forstwirtschaftlichen Flächen, selbst bei fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen, eine forstwirtschaftliche Betätigung und das Fortbestehen forstwirtschaftlicher Unternehmertätigkeit (widerlegbar) vermutet (vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).

  • SG Augsburg, 26.02.2008 - S 5 U 5031/07

    Erfordernis einer Mindestgröße der forstwirtschaftlich genutzten Waldfläche für …

    Das BSG stellte weiter im Urteil vom 03.05.1984, Az.: 11 RK 1/83, zum Rechtsbereich der Krankenversicherung der Landwirte, das aber auch Rückschlüsse für den Rechtsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung zulässt, fest, dass die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auf längere Zeiträume zu beziehen seien.

    Jedenfalls dieser Umstand würde eine tatsächliche Vermutung dahingehend begründen, dass bei bestehenden Nutzungsrechten die forstwirtschaftliche Bearbeitung auch dementsprechend erfolge, selbst wenn sich Bearbeitungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall nicht feststellen lassen würden (vgl. BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30; zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG, Urteil vom 23.09.2004, Az.: B 10 LW 13/02 R).

    Dabei begründet sich die aufgezeigte Vermutung u.a. damit, dass nach den landesrechtlichen Waldgesetzen, auch dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2005 (…GVBl 2005, S. 313), den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Waldgrundstücken Pflichten (vgl. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG: Wiederaufforstungspflicht bei Schadenseintritt, d.h. unabhängig davon, ob der Waldbesitzer den Anlass für die Erforderlichkeit der Wideraufforstung gesetzt hat) im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Waldflächen auferlegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 03.05.1984, Az.: 11 RK 1/83; BayLSG, Urteil vom 23.03.2005; Az.: L 17 U 430/04).

  • SG Augsburg, 14.01.2008 - S 5 U 5059/06

    Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen landwirtschaftlichen …

    Das BSG stellte weiter im Urteil vom 03.05.1984, Az.: 11 RK 1/83, zum Rechtsbereich der Krankenversicherung der Landwirte, das aber auch Rückschlüsse für den Rechtsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung zulässt, fest, dass die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auf längere Zeiträume zu beziehen seien.

    Jedenfalls dieser Umstand würde eine tatsächliche Vermutung dahingehend begründen, dass bei bestehenden Nutzungsrechten die forstwirtschaftliche Bearbeitung auch dementsprechend erfolge, selbst wenn sich Bearbeitungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall nicht feststellen lassen würden (vgl. BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Dabei begründet sich die aufgezeigte Vermutung u.a. damit, dass nach den landesrechtlichen Waldgesetzen, auch dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2005 (…GVBl 2005, S. 313), den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Waldgrundstücken Pflichten (vgl. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG: Wiederaufforstungspflicht bei Schadenseintritt, d.h. unabhängig davon, ob der Waldbesitzer den Anlass für die Erforderlichkeit der Wideraufforstung gesetzt hat) im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Waldflächen auferlegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 03.05.1984, Az.: 11 RK 1/83; BayLSG, Urteil vom 23.03.2005; Az.: L 17 U 430/04).

  • SG Augsburg, 03.08.2007 - S 5 U 5056/06
    Das BSG stellte weiter im Urteil vom 03.05.1984, Az.: 11 RK 1/83, zum Rechtsbereich der Krankenversicherung der Landwirte, das aber auch Rückschlüsse für den Rechtsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung zulässt, fest, dass die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auf längere Zeiträume zu beziehen seien.

    Jedenfalls diese Umstände würden eine tatsächliche Vermutung dahingehend begründen, dass bei bestehenden Nutzungsrechten die forstwirtschaftliche Bearbeitung auch dementsprechend erfolge, selbst wenn sich Bearbeitungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall nicht feststellen lassen würden (vgl. BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30; zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG, Urteil vom 23.09.2004, Az.: B 10 LW 13/02 R).

    Dabei begründet sich die aufgezeigte Vermutung u.a. damit, dass nach den landesrechtlichen Waldgesetzen, auch dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2005 (…GVBl 2005, S. 313), den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Waldgrundstücken Pflichten (vgl. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG: Wiederaufforstungspflicht bei Schadenseintritt, d.h. unabhängig davon, ob der Waldbesitzer den Anlass für die Erforderlichkeit der Wiederaufforstung gesetzt hat) im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Waldflächen auferlegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 03.05.1984, Az.: 11 RK 1/83; BayLSG, Urteil vom 23.03.2005; Az.: L 17 U 430/04).

  • LSG Thüringen, 06.05.2021 - L 2 KR 1548/17

    Krankenversicherung der Landwirte - keine Versicherungspflicht als …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97

    Aufnahme in ein Unternehmensverzeichnis; Beitragspflicht zur landwirtschaftlichen …

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 LW 2/08

    Versicherungspflicht als Landwirt für Betreiber eines …

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 42/03 R

    Festsetzung des Grundbeitrags in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • BSG, 29.09.1997 - 10 BK 1/97

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte; Beschwerde gegen …

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 15/15 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Betriebshilfe - kein Anspruch für notwendige …

  • LSG Hessen, 06.11.1991 - L 3 U 253/87

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - Tragen …

  • BSG, 12.06.1989 - 2 BU 175/88

    Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Kleinstunternehmern in der …

  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 185/11

    Zur Beitragspflicht des Waldbesitzers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in …

  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11

    Zur Beitragspflicht des Waldbesitzers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11

    Prognoseentscheidung der landwirtschaftlichen Alterskasse bei der Befreiung des …

  • LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
  • LSG Bayern, 24.04.2002 - L 16 LW 60/99

    Versicherungspflicht als Landwirt; Garten- und Weinbau, Fischzucht und …

  • LSG Sachsen, 15.05.2013 - L 6 U 3/11

    Beitragspflicht eines Insolvenzverwalters als Waldbesitzer und Jagdbezirksinhaber …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 LW 2/16

    Anspruchsleistung Land- und Forstwirtschaft - Betrieb der Land- und …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2007 - L 1 U 5681/06
  • LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99

    Beitragspflicht zur gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung ; …

  • LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 90/00

    Verpflichtung zur Beitragszahlung in der gesetzlichen landwirtschaftlichen …

  • LSG Bayern, 23.03.2005 - L 17 U 430/04

    Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung für …

  • LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 48/16

    Aufnahme eines Waldgrundstücks als Unternehmen in das Kataster einer …

  • BSG, 27.09.2010 - B 2 U 134/10 B
  • LSG Bayern, 03.03.2005 - L 17 U 216/04

    Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung für …

  • SG Altenburg, 04.07.2013 - S 3 U 4653/10

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtmitgliedschaft - …

  • SG Nürnberg, 28.10.2014 - S 8 U 6008/12
  • LSG Bayern, 09.11.1989 - L 4 KR 46/87

    Unternehmer der Forstwirtschaft; Bauunternehmer; Waldfläche; Existenzgrundlage

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