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| BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehescheidung - Anspruch auf Altersgeld - Unterhaltspflicht - Aufhebungsbescheid - Verwaltungsakt - Altersgeld
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 09.05.1983 - S 11
- BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …
Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
Gegenstand der Prüfung einer zwischen Personengruppen differenzierenden Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des hier als verletzt allein noch gerügten Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nur, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe angeführt werden können (BVerfGE 12, 326, 333; 57, 121, 138). - BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60
Richterbesoldung NRW
Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
Gegenstand der Prüfung einer zwischen Personengruppen differenzierenden Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des hier als verletzt allein noch gerügten Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nur, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe angeführt werden können (BVerfGE 12, 326, 333; 57, 121, 138). - BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte
Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84
Die Altershilfe für Landwirte stellt gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungen eine eigenständige, einer eigenen Sachgesetzlichkeit unterliegende Materie dar (vgl BVerfGE 25, 314, 321 f;… BSG SozR 5850 S N Nr. 5), wie schon das LSG zutreffend ausgeführt hat.
- LSG Hessen, 24.04.2015 - L 9 AS 828/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionierung wegen der fehlenden Bewerbung …
Dies gilt selbst dann, wenn klare gesetzliche Regelungen vorliegen, die den Anspruch entfallen lassen oder sonst beeinflussen (…vgl. dazu: BSG vom 4. Juli 1989 - 9 RVs 3/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 57; BSG vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 - SozR 5850 § 4 Nr. 8). - BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90
Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die …
Vielmehr lag in der Wiederverheiratung eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, welche den Beklagten lediglich zur Aufhebung des Bescheides berechtigen konnte (…vgl. BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 17; SozR 5850 § 4 Nr. 8;… ferner SozR 3-1300 § 32 Nr. 1). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2026 - L 12 P 31/25
Anspruch der Klägerin auf Weitergewährung von Pflegegeld nach dem SGB XI trotz …
Die Anpassung an veränderte Verhältnisse setzt deshalb selbst dann die Korrektur des Verwaltungsaktes voraus, wenn sich das zugrundliegende Gesetz ändert (Merten in Hauck/Noftz SGB X, Stand Dezember 2022, § 48 Rn. 2 mit Verweis u.a. auf BSG, Urteile vom 21.2.1985 -, 11 RLw 1/84; vom 16.11.1995- 4 RK 1/94 - und vom 5.11.1998 - B 11 AL 29/98 R).Hierzu hat das BSG in dem genannten Urteil vom 21.2.1985 (11 RLw 1/84, juris Rn. 12) entsprechend ausdrücklich ausgeführt, dass, auch wenn der in einem Verwaltungsakt festgestellte Anspruch ganz oder teilweise wegfällt, ein Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X zu ergehen hat, soweit nichts anders bestimmt ist.
- BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84
Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes - …
Insoweit ist die Rechtslage anders, als wenn in den üblichen Fällen des Sozialrechts eine Leistung oder ein Recht durch Verwaltungsakt zuerkannt worden ist und nachträglich die gesetzlichen Voraussetzungen fortfallen; dann muß dies die Verwaltung in der Regel durch einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid aussprechen (vgl BSG vom 21.2.1985 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8). - BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 18/03 B
Anspruch auf wiederkehrende Leistungen, Rücknahme von Verwaltungsakten
Das LSG weicht damit nicht, wie von der Klägerin vorgetragen, von den von ihr zitierten Urteilen des BSG vom 4. Juni 1989 (…9 RVs 3/88 - BSGE 65, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 57) und vom 21. Februar 1985 (11 RLw 1/84 - SozR 5850 § 4 Nr. 8) ab, die in der Tat eine Verpflichtung der Verwaltung statuieren, bei Änderung der Rechtslage eine Neufeststellung durch Bescheid gemäß § 48 SGB X vorzunehmen. - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89
Gegenstand einer abgrenzbaren Nebenbestimmung, Entziehung einer …
Damit im Einklang hat der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 21. Februar 1985 (SozR 5850 § 4 Nr. 8) entschieden, daß auch beim Wegfall eines Anspruchs kraft Gesetzes der Bewilligungsbescheid nicht ohne weiteres bedeutungslos wird, sondern nach § 48 SGB X aufgehoben werden muß, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. - VG Berlin, 11.11.1992 - 17 A 100.92
Anfechtungsklage; Forschungsstipendium; Stipendium; Weiterförderung; …
Vielmehr hat nach zutreffender Auffassung des Bundessozialgerichts ein Aufhebungsbescheid zu ergehen, wenn der in einem Verwaltungsakt festgestellte Anspruch kraft Gesetzes wegfällt, es sei denn - was oben jedoch bereits ausgeschlossen wurde -, es ist etwas Abweichendes gesetzlich bestimmt; andernfalls hat der Berechtigte Anspruch auf Weitergewährung der Leistung (vgl. Wiesner in Schroeder-Printzen, SGB X, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 48 unter Hinweis auf Bundessozialgericht in SozR 5850 § 4 Nr. 8;… vgl. auch Bundessozialgericht;…">48%20SGB%20X%20Nr.%2057#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 48 SGB X Nr. 57). - BSG, 26.03.1987 - 11a RA 38/86
Kostenneutralität - Rentenbewilligung - Versorgungsausgleich - Rückwirkende …
An dieser schon früher vertretenen Auffassung (SozR 5850 § 4 Nr. 8) hält der Senat fest, auch wenn der 4a Senat die von ihm in früheren Entscheidungen ebenfalls bejahte Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides (Urteile vom 20. Februar 1986 - 4a RJ 93/84 - DRV 1986, 638 und vom 3. April 1986 - 4a RJ 81/84 - HV-INFO 1986, 835) in einem späteren Urteil vom 7. August 1986 (…SozR 6555 Art. 26 Nr. 2) ausdrücklich offen gelassen hat und dabei von einem Wegfall des Kinderzuschusses nach § 1262 Abs. 7 RVO "ohne Entziehungsbescheid" ausgegangen ist. - LSG Hessen, 29.01.1993 - L 13 LW 816/92
Versorgungsausgleich - Altersgeld für unverheiratete Berechtigte - Anpassung des …
Der Zubilligung eines höheren Altersgeldes an Verheiratete liegt nicht allein der Gedanke eines höheren Bedarfs Verheirateter am Ersatz ihres früheren Verdienstes zugrunde, sondern auch die Erwägung, daß der Ehegatte im Regelfall ebenso wie der Berechtigte im landwirtschaftlichen Unternehmen tätig gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 = SozR Nr. 8 zu 5850 § 4 GAL unter Hinweis auf BSG in SozR Nr. 5 zu 5850 § 4 GAL). - BSG, 21.04.1988 - 11a RA 24/87
Rentenbewilligungsbescheid - Aufhebung - Rückforderung - Versicherungsträger
Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in einem solchen Fall eine Neufeststellung nach § 48 SGB 10 durchzuführen; erst dann könne ein etwa überzahlter Betrag nach § 50 SGB 10 zurückgefordert werden (…Hinweis auf BSG, Urteile vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 14/84 = SozR 1300 § 48 Nr. 17 und vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8). - BSG, 20.06.2008 - B 10 LW 4/08 B
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 16 A 4096/00
- BSG, 26.06.1985 - 9a RVs 2/85
- BSG, 26.06.1985 - 9a RVs 1/85
- BSG, 25.06.1985 - 9a RVs 16/84
- BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 13/85
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