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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 28.02.2013 - 11 S 232/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20122
LG Dortmund, 28.02.2013 - 11 S 232/12 (https://dejure.org/2013,20122)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.02.2013 - 11 S 232/12 (https://dejure.org/2013,20122)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 11 S 232/12 (https://dejure.org/2013,20122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. eines Bauvorhabens wegen Unbestimmtheit; Rechtschutzbedürfnis eines Wohnungseigentümers für eine Anfechtungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis trotz eigener Zustimmung gegeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, welche Anforderungen an die Nichtigkeit zu stellen sind (OLG Köln NZM 2002, 1002; LG Dortmund Urteil vom 24.05.2016 1 S 445/15; 11 S 232/12 eher streng; dagegen OLG Köln NZM 2002, 1002 eher großzügig).
  • LG Dortmund, 24.05.2016 - 1 S 42/16
    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung der Kammer ist eine Delegation in wesentlichen Teilen (wie hier die Höhe der Verwaltergebühren, die neben der Laufzeit als essentiell für den Vertrag angesehen werden) nicht von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer erfasst (vgl. LG Dortmund 1 S 445/15; 11 S 232/12).

    Rn. 27 In diesem Zusammenhang hat die Kammer bereits mehrfach entschieden, dass eine Delegation von Kernkompetenzen, wie z.B. die Bestellung eines Verwalters oder die Beschlussfassung über ausstehende Sanierungsarbeiten (und diesem Rahmen die Vergabe der entsprechenden Aufträge ohne inhaltliche Vorgaben) nicht delegiert werden darf, wenn nicht zuvor die Wohnungseigentümer ihr Ermessen auf einer hinreichend ermittelten Tatsachengrundlage - wozu auch die Essentialia eines Vertrages gehören - ausgeübt haben (vgl. LG Dortmund 1 S 445/15; 11 S 232/12).

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