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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35064
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15 (https://dejure.org/2015,35064)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2015 - 11 S 4.15 (https://dejure.org/2015,35064)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 11 S 4.15 (https://dejure.org/2015,35064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 S 1 GebG BB, § 3 BauVorlV BB
    Gebühren des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für die Erstellung des Amtlichen Lageplans; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip bei übergroßen Grundstücken; Steigerung der Gebühr nach Umringsgrenzen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 Tarifst 5.5.1 VermGebKO 2004, Tarifst 5.5 VermGebKO 2001, Tarifst 5.5.1 VermGebO 2011, § 4 S 1 GebG BB, § 3 BauVorlV BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Amtlicher Lageplan; Gebührenanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; lineare Steigerung der Gebühren nach Flächengröße; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip bei übergroßen Grundstücken; grobes Missverhältnis zwischen Leistung/Aufwand und Gebühr; Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15
    Denn nach den allgemeinen Kollisionsregelungen von Normen entfällt im Falle der Unwirksamkeit einer normativen Regelung die Möglichkeit einer Normenkollision, die zu einer Derogation des früheren Rechts führt, so dass die alte Rechtsnorm unverändert fortgilt, soweit nicht der Normgeber deutlich gemacht hat, dass die frühere Regelung auf jeden Fall, d.h. auch bei Unwirksamkeit der Neuregelung, ersatzlos beseitigt werden soll (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3/90 -, juris Rz. 21 f.; vgl. insoweit auch BVerwG…, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 48/11 -, juris Rz. 17, 21).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15
    Denn selbst wenn man diesen Aufwand als richtig und maßgeblich unterstellt, hat auch der Senat ernstliche Zweifel, dass bei einer Überschreitung des Aufwands durch die Gebühr um das 24, 1-fache - ungeachtet des weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums des Normgebers, der insbesondere auch den wirtschaftlichen Vorteil der Leistung für den Gebührenschuldner bei der Gebührenbemessung berücksichtigen darf, wie das § 4 Satz 1 GebGBbg auch vorsieht - noch der erforderliche "Entgeltcharakter der Gebühr" gewahrt ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5/02 -, juris Rz. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 3541/06

    Vereinbarkeit der Tarifstelle 15a 1.5 Allgemeiner Gebührentarif (AGT) zur …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15
    Rn. 21 Dass die Beschwerde im Anschluss an die Feststellung, eine mit diesen Werten "vergleichbare Relation" sei hier nicht im Entferntesten gegeben, auf eine Entscheidung des OVG Münster verweist, in der bei einem Verhältnis des Verwaltungsaufwands zur Gebühr von 1:35,5 die Grenze eines Verstoßes gegen das Äquivalenzprinzip als "nicht annähernd erreicht" bezeichnet wird, ist schon deshalb unerheblich, weil nicht dargelegt wird, warum sich daraus - dort ging es um Gebühren in Höhe von 76.625 EUR in einem immissionsschutzrechtlichen Prüfungsverfahren für die Feststellung der Genehmigungsfreiheit einer angezeigten Modernisierung des Maschinenparks eines Industrieunternehmens mit Gesamtkosten von 50.000.000 EUR (Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3541/06 -, juris Rz. 65) - generell bzw. für die vorliegend streitgegenständliche, auf die Flächengröße abstellende Gebührenerhebung für die Erstellung eines Amtlichen Lageplans, d.h. die Gebühren für die Vermessungstätigkeit eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, relevante Rückschüsse auf eine solche Untergrenze ziehen lassen.
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2013 - 12 LA 116/12

    Berücksichtigung eines zu einem Umspannwerk gehörenden Transformators bei der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15
    Rn. 22 Nichts anderes gilt für den Hinweis der Beschwerde, das OVG Lüneburg habe in einem Beschluss vom 13. März 2013 - 12 LA 116/12 - einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip verneint, wenn die festgesetzte Gebühr ca. 1,4% der Investitionssumme betrage, vorliegend sei dies bei einem Investitionsvolumen für den Solarpark von 149.000.000 EUR sogar nur 1, 2%.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2025 - 7 B 6.24

    Rahmengebühren für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; WEA; …

    Zudem sind ernstliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der Gebühr bei einer Überschreitung um das 24, 1-Fache bejaht und bei einer Überschreitung um 281, 42 Prozent verneint worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - OVG 11 S 4.15 - juris Rn. 25 u. 36; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 - juris Rn. 19).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Vergleichsbetrachtung zulässigerweise anhand von Zeitgebühren erfolgen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - OVG 11 S 4.15 - juris Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21

    Normenkontrolle; Verwaltungsgebühren für Entscheidung über Genehmigung von …

    Zudem sind ernstliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der Gebühr bei einer Überschreitung um das 24, 1fache genannt und bei einer Überschreitung um 281, 42 % abgelehnt worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - OVG 11 S 4.15 - juris Rn. 25 und 36).
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