Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28653
OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08 (https://dejure.org/2009,28653)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2009 - 11 S 59.08 (https://dejure.org/2009,28653)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2009 - 11 S 59.08 (https://dejure.org/2009,28653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit zweier Anlagengenehmigungen für Biogasanlagen im Außenbereich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Für eine entsprechende Aussage zu § 35 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BauGB bestand schon deshalb kein Anlass, weil diese Privilegierungstatbestände - anders als Nr. 1 - bis dahin ohnehin regelmäßig nicht als geeignet angesehen worden waren, eine privilegierte Zulassung von Biogasanlagen im Außenbereich zu begründen (vgl. Fillgert, AgrarR 2002, 341, 343 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG v. 16. Juni 1994, BVerwGE 96, 95 ff. = NVwZ 1995, 64 ff., wo eine Privilegierung von Windkraftanlagen nach diesen, seinerzeit in § 35 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauGB geregelten Tatbeständen abgelehnt wurde).

    Rn. 14 Aber selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass mit der in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ausdrücklich geregelten und von erheblichen einschränkenden Voraussetzungen abhängig gemachten Privilegierung keine abschließende, einer subsidiären Anwendung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für öffentliche Versorgungseinrichtungen vorgesehenen Privilegierung von vornherein entgegenstehende Regelung getroffen wurde, so ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass die von der Beigeladenen geplante Anlage die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 16. Juni 1994, NVwZ 1995, 64, 65 ff.) nicht nur für gewerbliche Betriebe, sondern auch für Vorhaben der öffentlichen Versorgung erforderliche Ortsgebundenheit aufweist.

    Das Beschwerdevorbringen der Beigeladenen gibt keinen Anlass, von dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, denn es zeigt keine Gesichtspunkte auf, die vom Bundesverwaltungsgericht bei der gerade auf entsprechende Kritik hin erfolgten Überprüfung und Bestätigung dieser Rechtsprechung (BVerwG, Urteil v. 16. Juni 1994, NVwZ 1995, 64, 65 f.) nicht schon berücksichtigt worden wären.

    An einer entsprechenden spezifischen Gebundenheit fehlt es aber bei einem Vorhaben, wenn der Standort im Vergleich mit anderen Stellen zwar Lagevorteile bietet, das Vorhaben aber nicht damit steht oder fällt, ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann (BVerwG, Urteil v. 16. Juni 1994, NVwZ 1995, 64, 65).

    Mit Blick auf eine mögliche Privilegierung von Windkraftanlagen durch § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hat das BVerwG (Urteil v. 16. Juni 1994, NVwZ 1995, 64, 67) insoweit ausgeführt, dass für Vorhaben, die zwar eine spezifische Außenbereichpräferenz aufweisen, aber wegen einer Vielzahl entsprechender Bauwünsche und bei einer Privilegierung an beliebiger Stelle im Außenbereich grundsätzlich realisierbar wären, kein öffentliches oder beachtenswertes Interesse spreche und deshalb keine Privilegierung gegeben sei.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Davon ausgehend dürfte die Beschränkung auf höchstens vier Biogasanlagen jedoch auch nicht Gegenstand der mit der ersten Änderung des Flächennutzungsplans getroffenen Festsetzungen geworden sein, denn die Begründung eines Bauleitplanes ist selbst kein Planbestandteil (…Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 2a Rn. 12; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856, 857 mit Blick auf die Begründung eines Bebauungsplanes).

    Rn. 23 Stünden die mit der inzwischen bekannt gemachten Änderung des Flächennutzungsplanes getroffenen Festsetzungen der Errichtung von mehr als vier Biogasanlagen auf der Fläche des Sondergebietes danach tatsächlich nicht entgegen, wie die Beigeladene meint, so läge insoweit aber wohl ein offensichtlicher Abwägungsmangel vor, da die Antragstellerin dann mit der Ausweisung eines hinsichtlich des Maßes der Nutzung nicht beschränkten und angesichts der Größe der ausgewiesenen Fläche zweifellos für eine größere Anzahl von Biogasanlagen geeigneten Sondergebietes eine Festsetzung getroffen hätte, die ihren eindeutig auf die Verhinderung von mehr als vier Biogasanlagen an diesem Ort gerichteten planerischen Absichten widerspricht (…vgl. Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 214 Rn. 139; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856, 857 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Zwar sind nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen (i.d.S. für die baurechtliche Nachbarklage BVerwG, Beschluss v. 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, zit. nach juris, Rn 3 m.w.N.; zur Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen der Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens vgl. Urteil des entscheidenden Senats v. 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 52; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15. August 2007 -, zit. nach juris, Rn 16).

    Der Senat bewertet das mit einer in der Sache gegen die Ersetzung des verweigerten gemeindlichen Einvernehmens gerichteten Klage verfolgte Interesse einer Gemeinde in ständiger Rechtsprechung (z.B. Streitwertbeschluss v. 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, Beschluss v. 11. Juli 2008 - 11 S 86.07 -, beide n.v.; vgl. auch Beschlüsse des 2. Senats v. 27. Januar 2006 - 2 S 115.05 -, n.v., und des 10. Senats v. 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 -, zit. nach juris, Rn 18) entsprechend der Klage einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung, für die in Ziff. 9.7.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stand 2004, abgedruckt z.B. in DVBl. 2004, 1515) ein Streitwert von 30.000 EUR vorgesehen ist.

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Rn. 21 Entgegen der Auffassung des Antragsgegners und der Beigeladenen ist auch nicht davon auszugehen, dass die Unvereinbarkeit des - nicht gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten - Vorhabens der Beigeladenen mit der Ausweisung als "Fläche für Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan deshalb keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB begründe, weil Flächen für die Land- und Forstwirtschaft im allgemeinen keine qualifizierten Standortzuweisungen sind, sondern dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zuweisen, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Zwar sind nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen (i.d.S. für die baurechtliche Nachbarklage BVerwG, Beschluss v. 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, zit. nach juris, Rn 3 m.w.N.; zur Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen der Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens vgl. Urteil des entscheidenden Senats v. 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 52; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15. August 2007 -, zit. nach juris, Rn 16).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich setzt sich die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan deshalb in der Regel durch, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 -, NVwZ 1984, 434 f., hier zitiert nach juris, Rn. 14, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Zwar können der Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28.86 -, NVwZ 1991, 161 f., hier zitiert nach juris, Rn. 15) nur konkrete standortbezogene Aussagen in einem Flächennutzungsplan als öffentliche Belange entgegenstehen, da für ein solches Vorhaben nur die Frage des konkreten Standorts im Außenbereich von § 35 Abs. 1 BauGB nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Derartige Umstände sind insbesondere dann anzunehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten der Verwirklichung der planerischen Vorstellungen von vornherein entgegenstehen oder wenn die Entwicklung des Baugeschehens nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans unter Förderung oder Duldung durch die Baugenehmigungsbehörde oder Gemeinde dessen Darstellungen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichen Maße zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zu Grunde liegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist (BVerwG…, Urteil vom 15. März 1967 - IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287 ff., hier zit. nach juris, Rn. 14 ff.; Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 30.73 -, BVerwGE 48, 81 ff., hier zitiert nach juris, Rn 30).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Derartige Umstände sind insbesondere dann anzunehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten der Verwirklichung der planerischen Vorstellungen von vornherein entgegenstehen oder wenn die Entwicklung des Baugeschehens nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans unter Förderung oder Duldung durch die Baugenehmigungsbehörde oder Gemeinde dessen Darstellungen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichen Maße zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zu Grunde liegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist (BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287 ff., hier zit. nach juris, Rn. 14 ff.; Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 30.73 -, BVerwGE 48, 81 ff., hier zitiert nach juris, Rn 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08
    Der Senat bewertet das mit einer in der Sache gegen die Ersetzung des verweigerten gemeindlichen Einvernehmens gerichteten Klage verfolgte Interesse einer Gemeinde in ständiger Rechtsprechung (z.B. Streitwertbeschluss v. 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, Beschluss v. 11. Juli 2008 - 11 S 86.07 -, beide n.v.; vgl. auch Beschlüsse des 2. Senats v. 27. Januar 2006 - 2 S 115.05 -, n.v., und des 10. Senats v. 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 -, zit. nach juris, Rn 18) entsprechend der Klage einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung, für die in Ziff. 9.7.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stand 2004, abgedruckt z.B. in DVBl. 2004, 1515) ein Streitwert von 30.000 EUR vorgesehen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06

    "Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 …

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2006 - 1 MB 18/06

    Zulässigkeit einer Biogasanlage eines Landwirts

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens binnen der Zwei-Monats-Frist trotz …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 8 A 10125/01
  • VGH Bayern, 21.03.2006 - 14 CS 06.134
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Betrieb auf die geografische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (…BVerwG, U. v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 16 m. w. N.;… BayVGH, B. v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 3;… B. v. 17.12.2015 - 1 ZB 14.2604 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21

    Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder …

    Rn. 36 Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines sonstigen Vorhabens im Außenbereich sind die Darstellungen des Flächennutzungsplans grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen zu berücksichtigen (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.02.2022 a. a. O. Rn. 60 m. w. N.; vgl. außerdem BVerwG…, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 - NVwZ 1984, 434 = juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris Rn. 21;… Achelpöhler in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., BauGB § 35 Rn. 172; ebenfalls hierzu neigend OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 09.12.2020 - 2 M 97/20 - juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20

    Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und …

    Gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich dürfte sich die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan deshalb in der Regel durchsetzen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (vgl. OVG BBg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10

    Öffentliches Baurecht: Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich

    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW…, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW…, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH…, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 …und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712

    Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben - bestimmender Einfluss des …

    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.
  • VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 1086/12

    Biogasanlage - Anschluss an den im Außenbereich privilegierten Basisbetrieb

    Der Anwendungsbereich dieser Privilegierungstatbestände ist bereits nicht eröffnet, da § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine abschließende Regelung von Vorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse enthält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - VG B-Stadt, Urteil v. 5.12.2012 - 5 A 2252/11 - VG München, Urteil v. 29.6.2011, a.a.O.; zitiert nach Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2024 - 8 A 10535/24

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines mobilen Transportbetonwerks auf …

    Die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan setzt sich gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich in der Regel durch, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (BVerwG…, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2009 - 11 S 59/08 -, juris Rn. 21).
  • VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17

    Aufbauplan; Baunutzungsplan; Verordnung über die Baugestaltung vom 10. November …

    Gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich setzt sich die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan deshalb in der Regel durch, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (…BVerwG, Beschl. v. 17.2.1984 - 4 C 56.79 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59/08 -, juris Rn. 21).
  • VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11

    Biogasanlage; Biomasseanlage; Blockheizkraftwerk; Satelliten-Blockheizkraftwerk

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zu dieser Frage im Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) ausgeführt:.
  • VG München, 29.06.2011 - M 9 K 11.2929

    Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; …

    Rn. 35 3.4 Mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 06.04.2009, OVG 11 S 59.08 , Orientierungssatz 1 und RdNr. 13) geht die Kammer ferner davon aus, dass der Gesetzgeber mit der mit dem ... Bau am 20. Juli 2004 in Kraft getretenen Einfügung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine die Zulässigkeit von Biomasseanlagen abschließende Regelung getroffen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht