Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der Zweijahresfrist
- Judicialis
AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Deutschverheiratung, Ehebestandszeit, Zwei-Jahres-Frist, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft, Besonderer Härtefall, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2
Aufenthaltserlaubnis - Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Zweijährige Ehebestandszeit, Verlautbarter Beendigungswille, Unterbrechung, Besonderer Härtefall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Unterbrechung der zweijährige Ehebestandszeit bei verlautbartem Beendigungswillen; Zweijahresfrist bei Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nach Trennung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.02.2002 - 1 K 111/02
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 892 (Ls.)
- FamRZ 2002, 1476 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 09.02.2001 - 10 CS 00.1916
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier Bay.VGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402).Ob die Trennung "auf Dauer" erfolgt oder nur vorübergehender Natur ist, ist nach den Unständen des Einzelfalls zu ermitteln (…Senatsurteil vom 21.11.2001 a.a.O.; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 9.2.2001 a.a.O.).
Sie beendet die begonnene Integrationsphase endgültig mit der Folge, dass bei späterer Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft aufgrund geänderten Willensentschlusses die Frist des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG neu in Lauf gesetzt wird (vgl. auch Bay VGH, Beschluss vom 9.2.2001 a.a.O).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01
Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
In diesem Fall wird die Zweijahresfrist bei einer späteren, auf geändertem Willensentschluss beruhenden Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft neu in Lauf gesetzt (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -).Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier Bay.VGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402).
Ob die Trennung "auf Dauer" erfolgt oder nur vorübergehender Natur ist, ist nach den Unständen des Einzelfalls zu ermitteln (Senatsurteil vom 21.11.2001 a.a.O.; ebenso Bay. VGH…, Beschluss vom 9.2.2001 a.a.O.).
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Mit der Forderung einer bestimmten Mindestbestandsdauer der "gelebten" Ehe von - nur noch - zwei Jahren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG soll der sich hieraus ergebenden Verfestigung der Lebensverhältnisse des nachgezogenen Ausländers in Deutschland Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, [IURIS].Das Bundesverwaltungsgericht hat es offen gelassen, ob von einem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft dann auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzunehmen (vgl. Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72 - Hervorhebung durch den Senat -).
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1996 - 13 S 716/96
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit nach AuslG 1990 § …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Sonstige Nachteile im Herkunftsland, die nicht wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, können nicht zur Berücksichtigung als besonderer Härtefalls nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.4.1996 - 13 S 716/96 - [JURIS]). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Ein eventuelles Abschiebungshindernis nach § 55 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG wegen der beabsichtigten Eheschließung mit Frau Maurer stünde der Abschiebungsandrohung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 AuslG nicht entgegen, selbst wenn es vorläge, die Eheschließung also unmittelbar bevorstünde, wofür freilich nichts hinreichendes vorgetragen wird (zu den Anforderungen vgl. zusammenfassend Beschluss des Senats vom 13.11.2001 - 11 S 1840/01 -, AuAS 2002, 28). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Für die Bemessung der Ehebestandszeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AuslG maßgeblich ist nicht die formalrechtliche Dauer der Ehe, sondern nur die Zeit der tatsächlichen Verbundenheit der Ehegatten, die regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt und bei getrennten Wohnungen einer besondere Darlegung der Bestrebungen der Ehegatten bedarf, sie gleichwohl durch intensive Kontakte und äußerlich erkennbar und nachprüfbar aufrecht zu erhalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, Justiz 1998, 540, [IURIS]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 18 B 1627/00
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Auslegung des Begriffs "seit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier Bay.VGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402). - VGH Bayern, 29.02.2000 - 10 CS 99.3494
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier Bay.VGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402).
- VGH Bayern, 16.11.2011 - 19 CS 11.2526
Aufenthaltserlaubnis, Ausreiseaufforderung, Verlängerung, Abschiebungsandrohung
Rn. 3 1. Für die Bemessung der Ehebestandszeit nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist nicht die formal rechtliche Dauer der Ehe, sondern nur die Zeit der tatsächlichen Verbundenheit der Ehegatten, die regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt und bei getrennten Wohnungen einer besonderen Darlegung der Bestrebungen der Ehegatten bedarf, diese gleichwohl durch intensive Kontakte und äußerlich erkennbar und nachprüfbar aufrecht zu erhalten, maßgebend (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12.6.2002 - 11 S 800/02 -, InfAuslR 2002, 400 f.).Ob eine Trennung "auf Dauer" vorliegt oder nur vorübergehender Natur ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; VGH BW, Beschluss vom 16.6.2002 - 11 S 800/02 -, InfAuslR 2002, 400 [401]).
Rn. 5 Nehmen die Ehegatten später die eheliche Lebensgemeinschaft aufgrund eines geänderten Willensentschlusses wieder auf, so wird die Frist des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG neu in Lauf gesetzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; VGH BW, Beschluss vom 12.6.2002 - 11 S 800/02 -, InfAuslR 2002, 400 [401]).
- VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei …
In diesem Fall wird die Zweijahresfrist wieder neu in Lauf gesetzt (…vgl. Hailbronner, a.a.O., § 31 Rdnr. 14 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2002 - 11 S 800/02 - juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01- juris, Bay. VGH, Beschluss vom 05.06.2007 - 19 Cs 07.862 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - 11 S 2088/08
Sog. Altfallregelung nach § 104a Abs. 1 AufenthG 2004; berechtigter Personenkreis
Allein der langjährige Aufenthalt und der infolge der Rückkehrverpflichtung eintretende Verlust des Arbeitsplatzes begründen regelmäßig keine besondere Härte (Senatsbeschluss vom 12.06.2002 - 11 S 800/02 - InfAuslR 2002, 400 ).
- VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 1020/03
Berechnung der zweijährigen Ehezeit als Voraussetzung für eigenständiges …
In diesem Fall wird die Zweijahresfrist bei einer späteren, auf geändertem Willensentschluss beruhenden Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft neu in Lauf gesetzt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.06.2002 - 11 S 800/02 - …und Urt. vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -).In diesem Fall wird die Zweijahresfrist bei einer späteren, auf geändertem Willensentschluss beruhenden Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft neu in Lauf gesetzt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.06.2002 - 11 S 800/02 - …und Urt. v. 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -).
- OVG Hamburg, 18.11.2011 - 2 So 106/11
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Angaben trotz …
Es muss substantiiert dargelegt werden, aus welchen nachvollziehbaren Gründen, die nicht die ehelichen Bindungen berühren, die Ehegatten getrennte Wohnungen haben und welche nach außen erkennbaren und nachprüfbaren objektiven Umstände belegen, dass die Ehegatten trotz der räumlichen Trennung einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, InfAuslR 1998, 272, 273 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.7.2009, 3 Bf 170/09.Z;… Urt. v. 29.5.2008, 4 Bf 232/07, juris; Beschl. v. 18.1.2007, 4 Bs 233/06; OVG Münster, Beschl. v. 3.8.2006, 18 B 1298/06, juris; Beschl. v. 5.11.1996, NWVBl. 1997, 222 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.6.2002, InfAuslR 2002, 400 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 24.7.2000, InfAuslR 2000, 494 ff.). - VG Hamburg, 02.05.2012 - 4 K 446/10
Nachträgliche zeitliche Befristung; Aufenthaltserlaubnis; familiäre …
Es muss substantiiert dargelegt werden, aus welchen nachvollziehbaren Gründen, die nicht die ehelichen Bindungen berühren, die Ehegatten getrennte Wohnungen haben und welche nach außen erkennbaren und nachprüfbaren objektiven Umstände belegen, dass die Ehegatten trotz der räumlichen Trennung einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, InfAuslR 1998, 272, 273 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.7.2009, 3 Bf 170/09.Z;… Urt. v. 29.5.2008, 4 Bf 232/07, juris; Beschl. v. 18.1.2007, 4 Bs 233/06; OVG Münster, Beschl. v. 3.8.2006, 18 B 1298/06, juris; Beschl. v. 5.11.1996, NWVBl. 1997, 222 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.6.2002, InfAuslR 2002, 400 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 24.7.2000, InfAuslR 2000, 494 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 S 1104/01
Beurteilungszeitpunkt: nachträgliche zeitliche Beschränkung einer …
Daraus folgt jedoch - ungeachtet der Frage, ob die eheliche Lebensgemeinschaft des Klägers mit seiner deutschen Ehefrau überhaupt (gemäß der Neuregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG) während der Mindestdauer von zwei Jahren bestanden hat (vgl. zur Bemessung der Ehebestandszeit VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.6.2002 - 11 S 800/02 -) - nicht, dass für die vorliegende Anfechtungsklage eine andere rechtliche Beurteilung der angefochtenen Verfügung geboten ist. - VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 22 K 3024/11
Rückwirkung Vertrauensschutz Eheliche Lebensgemeinschaft Trennungswille
Rn. 56 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2006 18 A 1151/06 -, juris, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 11 S 800/02 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 9 L 133/09 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 6. Januar 2010 - AN 19 K 09.02060 -, juris. - VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 10 S 2388/01
Widerspruchsentscheidung aufgrund aktuell geltender Rechtslage
Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Fall daher die von der Beklagten aufgeworfene, in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstrittene Frage, ob die Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG auch auf Fälle Anwendung finden kann, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor dem 01.06.2000 beendet worden ist (so etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2001, InfAuslR 2002, 183; Urt. v. 14.05.2002 - 1 S 1746 - Beschl. v. 12.06.2002 - 11 S 800/02 - BayVGH, Beschl. v. 18.01.2001, InfAuslR 2001, 277; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.05.2001, NVwZ 2001, Beil. - VG Augsburg, 11.07.2006 - Au 6 K 05.31
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Nebenbestimmung, auflösende …
Denn nur eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (BayVGH, Beschluss vom 2.2.2001, Az. 10 CS 00.1916; VGH BW, Beschluss vom 15.7.2002, Az.: 11 S 800/02). - VG Kassel, 17.09.2003 - 4 G 1593/03
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2010 - 16 L 429/10
Spätaussiedler, Ehegatte, Ehebestandszeit, Aufnahme
- VG Gera, 14.10.2002 - 4 E 1095/02
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ehebestandszeit; eheliche Lebensgemeinschaft; …
- VG Aachen, 03.06.2009 - 9 L 133/09
Ermessensentscheidung des Gerichts hinsichtlich der Anordnung einer …
- VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 1 S 08.419
Kosovarischer Staatsangehöriger; nachträgliche zeitliche Beschränkung der …
- VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04
Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben
- VG Frankfurt/Main, 21.01.2003 - 11 E 3243/02
Ehebestandszeit bei Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nach …
- VG Münster, 10.02.2011 - 8 K 2107/10
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen bei Fortbestehen …
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2007 - 1 E 3624/06
Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft bei eigenständigem Aufenthaltsrecht
- VG Hamburg, 08.10.2010 - 15 E 898/10
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht: Ermittlung der Ehebestandszeit bei …
- VG Aachen, 04.02.2010 - 9 L 379/09
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage in Bezug auf eine …
- VG München, 14.01.2010 - M 10 K 09.3306
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten; Bestehen der ehelichen …
- VG München, 22.10.2008 - M 10 S 08.5041
Zweijährige Ehebestandszeit; Vermutung für Richtigkeit des Scheidungsurteils
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