Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung einer Ausweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigen der neuen Verwirklichung von Ausweisungsinteressen und des neuen Entstehens von Bleibeinteressen während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Ausweisungsverfügung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigen der neuen Verwirklichung von Ausweisungsinteressen und des neuen Entstehens von Bleibeinteressen während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Ausweisungsverfügung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.12.2017 - 12 K 4604/15
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl. 2003, 401, und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl. 2002, 1556).Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, a.a.O.), sofern nicht seinerseits andere Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (…vgl. hierzu Bader u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124 Rn. 22).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Mit anderen Worten: Sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546). - BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Rn. 9 Mit Blick auf den gebundenen Charakter von Ausweisungsverfügungen nach neuem Recht - das hier unstreitig anzuwenden ist - und der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit der Ausweisungsentscheidung in tatbestandlicher Hinsicht, bei der hinsichtlich der Sach- und Rechtslage - ebenso unstreitig - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277 Rn. 12), zeigt der Antragsteller auch nicht auf, weshalb diese neuerliche strafgerichtliche Verurteilung nicht in das Verfahren hätte einbezogen werden dürfen.
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Mit anderen Worten: Sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10.03.2004, a.a.O.), sofern nicht seinerseits andere Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (…vgl. hierzu Bader u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124 Rn. 22). - BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Damit ist bei einer gebundenen Entscheidung auch das Auswechseln des einem Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhaltes jedenfalls dann möglich, wenn die Entscheidungsformel unverändert bleibt (BVerwG, Urteil vom 29.06.2015 - 1 C 2.15 -, NVwZ-RR 2015, 790 Rn. 15). - BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02
Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl. 2003, 401, und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl. 2002, 1556). - BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13
Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Es obliegt dem Verwaltungsgericht, zu prüfen, ob die Entscheidung aus anderen als den von der Behörde genannten Gründen rechtmäßig ist (BVerwG, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 B 60.13 -, NVwZ 2014, 530 Rn. 7). - BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02
Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl. 2003, 401, und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl. 2002, 1556). - BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl. 2003, 401, und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl. 2002, 1556). - BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …
- BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02
Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung …
- VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55
Befristung der Wirkungen der Ausweisung
Diesem steht ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG gegenüber, weil der Kläger vor seiner Inhaftierung im September 2014 mit seinem deutschen Sohn in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt hat, er sein Personensorgerecht ausgeübt hat und noch ausübt und die familiäre Lebensgemeinschaft, soweit möglich, auch in der Haft aufrechterhalten wird (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Überprüfung des Bestehens eines Bleibeinteresses vgl. VGH BW, B.v. 17.9.2018 - 11 S 809/18 - juris Rn. 9). - VG Stuttgart, 20.03.2023 - 11 K 5328/21
Ausweisung eines Straftäters; generalpräventive Gründe; fehlende …
Ist in gerichtlichen Verfahren, eine Ausweisungsentscheidung betreffend, hinsichtlich der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Gerichts abzustellen (…BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277 Rn. 12, ), ergibt sich daraus, dass alle Änderungen im Tatsächlichen vom Gericht in seiner Abwägungsentscheidung nun umfassend zu berücksichtigen sind (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018, - 11 S 809/18 -, juris).Mit Blick auf den gebundenen Charakter von Ausweisungsverfügungen nach neuem Recht und der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit der Ausweisungsentscheidung in tatbestandlicher Hinsicht, ist sowohl eine neue Verwirklichung von Ausweisungsinteressen (§ 54 AufenthG), ebenso wie das neue Entstehen von Bleibeinteressen (§ 55 AufenthG) während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Ausweisungsverfügung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz von Amts wegen durch das Gericht unabhängig vom Vortrag der Beteiligten zu berücksichtigen ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris).
Ist für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheids - wie hier - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen, ergibt sich daraus, dass alle Änderungen im Tatsächlichen vom Gericht in seiner Abwägungsentscheidung nun umfassend zu berücksichtigen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 S 2125/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegenüber …
Der Streitgegenstand bestimmt sich über den geltend gemachten und hier im Zentrum stehenden Anspruch - also über die begehrte Rechtsfolge - und den dafür herangezogenen Grund - nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl BVerwG, Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 503.93 -, BVerwGE 96, 24 (25); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris Rn. 7 ;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 23).
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1972/24
Inlandsbezogene Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung …
Rn. 45 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des letzten Tatsachengerichts (…BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20…, vom 25.05.2023 - 1 C 6.22 - juris Rn. 10…, vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 21, …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 37 und vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 33 , Beschluss vom 17.09.2018 - 11 S 809/18 - juris Rn. 9 ). - VGH Baden-Württemberg, 12.05.2025 - 12 S 521/25
Ausweisung, sachliche Behördenzuständigkeit; nichtöffentliche Drohung mit …
Aus dem gebundenen Charakter der Ausweisung folgt, dass die während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Ausweisungsverfügung bekannt gewordene weitere Verwirklichung von Ausweisungsinteressen (§ 54 AufenthG) sowie das neue Entstehen von Bleibeinteressen (§ 55 AufenthG) von Amts wegen durch das Gericht unabhängig vom Vortrag der Beteiligten zu berücksichtigen sind ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris Rn. 9 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2025 - 7 A 10943/24
Ausweisung eines Ausländers der sogenannten 2. Generation wegen …
Dasselbe gilt auch für alle weiteren maßgeblichen Umstände, insbesondere für die Gefahr weiterer Straftaten durch den Betreffenden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. September 2018 - 11 S 809/18 -, juris Rn. 9). - VG Stuttgart, 16.04.2024 - 11 K 5781/22
Rechtsgrundlage für ein als "Einreise- und Aufenthaltsverbot" bezeichnete …
Dasselbe gilt auch für alle weiteren maßgeblichen Umstände, insbesondere für die Gefahr weiterer Straftaten durch den Betreffenden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris Rn. 9 ). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21
Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer …
Der Streitgegenstand bestimmt sich über den geltend gemachten, im Zentrum stehenden Anspruch - also über die begehrte Rechtsfolge - und den dafür herangezogenen Grund - nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 501.93 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris Rn. 7 ;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 23). - VG Stuttgart, 28.05.2019 - 11 K 1812/16
Ausweisungsentscheidung; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung; Straftaten; …
Mit Blick auf den gebundenen Charakter von Ausweisungsverfügungen nach neuem Recht - das hier unstreitig anzuwenden ist - und der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit der Ausweisungsentscheidung in tatbestandlicher Hinsicht, ist sowohl eine neue Verwirklichung von Ausweisungsinteressen (§ 54 AufenthG) ebenso wie das neue Entstehen von Bleibeinteressen (§ 55 AufenthG) während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Ausweisungsverfügung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz von Amts wegen durch das Gericht unabhängig vom Vortrag der Beteiligten zu berücksichtigen ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris).Ist für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheids - wie hier - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen, ergibt sich daraus, dass alle Änderungen im Tatsächlichen auch umfassend zu berücksichtigen sind (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018, a.a.O.).
- VG Stuttgart, 28.04.2022 - 11 K 619/20
Ausweisungsinteresse; Gewalttat gegenüber Frauen; Taten gegen die sexuelle …
Mit Blick auf den gebundenen Charakter von Ausweisungsverfügungen und der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit der Ausweisungsentscheidung in tatbestandlicher Hinsicht, ist sowohl eine neue Verwirklichung von Ausweisungsinteressen (§ 54 AufenthG) ebenso wie das neue Entstehen von Bleibeinteressen (§ 55 AufenthG) während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Ausweisungsverfügung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz von Amts wegen durch das Gericht unabhängig vom Vortrag der Beteiligten zu berücksichtigen ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018 - 11 S 809/18 -, juris).Ist für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheids - wie hier - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen, ergibt sich daraus, dass alle Änderungen im Tatsächlichen auch umfassend zu berücksichtigen sind (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2018, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 03.12.2019 - 3 A 779/18
Wohngeld; Amtsermittlung; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; …
- VG Stuttgart, 21.01.2020 - 2 K 14163/17
Ausweisung; faktischer Inländer; freiheitlich demokratische Grundordnung; …
- VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 A 217/19
- VG Berlin, 12.12.2025 - 4 L 477.25
- VGH Bayern, 10.01.2023 - 10 C 22.1885
Rechtmäßige Ausweisung aus generalpräventiven Gründen
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".