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| LG Karlsruhe, 07.10.2003 - 11 T 392/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 07.10.2003 - 11 T 392/02
Dass das Computerfax keine Unterschrift trägt, erfüllt mit Rücksicht darauf, dass nach den gesamten Umständen, insbesondere einer Vielzahl von zuvor auf ebensolche Weise an das Vollstreckungsgericht gerichteten Fax-Schreiben keine Zweifel daran aufkommen, von wem die Erklärung herrührt und dass insoweit auch kein bloßer Entwurf vorliegt, die grundsätzlich nur bei Unterzeichnung eingehaltene erforderliche Schriftform, § 569 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BVerfG NJW 2002, 3534, 3535). - BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage
Auszug aus LG Karlsruhe, 07.10.2003 - 11 T 392/02
Rn. 3 1. Allerdings ist bei einer Vollstreckung eines auf Zahlung von Bruttolohn - wie hier - lautenden Vollstreckungstitels grundsätzlich der gesamte Betrag beizutreiben; der Arbeitnehmer haftet sodann selbst für die Abführung der Lohnabzüge (BAG NJW 1964, 1338; NJW 1985, 646; OLG Frankfurt, OLGZ 1990, 327, 328;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Auflage, § 71 Rn. 5;… Zöller/Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 704 Rn. 6;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, Vorbem. § 704 Rn. 17). - BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63
Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 07.10.2003 - 11 T 392/02
Rn. 3 1. Allerdings ist bei einer Vollstreckung eines auf Zahlung von Bruttolohn - wie hier - lautenden Vollstreckungstitels grundsätzlich der gesamte Betrag beizutreiben; der Arbeitnehmer haftet sodann selbst für die Abführung der Lohnabzüge (BAG NJW 1964, 1338; NJW 1985, 646; OLG Frankfurt, OLGZ 1990, 327, 328;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Auflage, § 71 Rn. 5;… Zöller/Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 704 Rn. 6;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, Vorbem. § 704 Rn. 17). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02
Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung; …
Auszug aus LG Karlsruhe, 07.10.2003 - 11 T 392/02
Wenn der Gläubiger gleichwohl weiterhin der Meinung sein sollte, dass die auf seiner Rechnung vorgenommenen steuerlichen Abzüge überhöht sein sollten, so mag dies in dem ohnehin bereits anhängigen Verfahren beim Finanzgericht ... 4 K 34/02 geklärt werden. - OLG Frankfurt, 29.01.1990 - 20 W 516/89
Vollstreckungserinnerung gegen einen Pfändungsbeschluss und …
Auszug aus LG Karlsruhe, 07.10.2003 - 11 T 392/02
Rn. 3 1. Allerdings ist bei einer Vollstreckung eines auf Zahlung von Bruttolohn - wie hier - lautenden Vollstreckungstitels grundsätzlich der gesamte Betrag beizutreiben; der Arbeitnehmer haftet sodann selbst für die Abführung der Lohnabzüge (BAG NJW 1964, 1338; NJW 1985, 646; OLG Frankfurt, OLGZ 1990, 327, 328;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Auflage, § 71 Rn. 5;… Zöller/Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 704 Rn. 6;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, Vorbem. § 704 Rn. 17).
- ArbG Bamberg, 24.02.2015 - 4 Ca 845/14
Versehentliche Leistung des Brutto-Arbeitsentgelts - ungerechtfertigte …
Rn. 16 Der Arbeitnehmer wäre nach Beitreibung des Bruttobetrages gehalten, den in dem Bruttobetrag enthaltenen Steueranteil und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung selbst abzuführen (LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06; LAG Nürnberg vom 28.05.2002 - 6 (2) Sa 347/01; LG Karlsruhe vom 07.10.2003 - 11 T 392/02, alle juris;… Preis in: ErfK, 15. Aufl. 2015, § 611 BGB Rn. 476). - AG Brühl, 12.07.2017 - 44 M 367/17 Rn. 4 Soll ein auf Zahlung von Bruttolohn lautender Titel vollstreckt werden, ist grundsätzlich der gesamte Betrag beizutreiben; in diesem Fall haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt für die Lohnsteuer und gegenüber den Sozialversicherungsträgern für den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge (LG T, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 T 344/09 -, LG L, Beschluss vom 07. Oktober 2003 -11 T 392/02 -).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 2 Sa 20/07
Unzulässige Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung gemäß § 775 Nr. 4 BGB einzustellen (vgl. LG Karlsruhe vom 7.10.2003, 11 T 392/02, Juris, m. w. N.). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 2 Sa 19/07
Unzulässige Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung gemäß § 775 Nr. 4 BGB einzustellen (vgl. LG Karlsruhe vom 7.10.2003, 11 T 392/02, Juris, m. w. N.).
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