Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.10.1992 - 11 U 129/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
Wirksamkeit formularmäßiger Vergütungsvereinbarung für Versteigerungsnachweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 125
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 04.06.2014 - 2 U 1014/13
Rückforderungsprozess für Maklerprovision: Wirksamkeit einer Formularklausel über …
Steht bei einer Immobilie der Zwangsversteigerungstermin unmittelbar bevor und existiert deshalb keine Möglichkeit mehr, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten, kann es sich bei der zwischen einem Makler und seinem Kunden geschlossenen Nachweisvereinbarung um einen Vertrag eigener Art handeln, auf den die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die AGB-Widrigkeit einer Klausel, nach der eine Courtage auch dann zu zahlen ist, wenn die Immobilie nicht gekauft, sondern im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird, nicht anwendbar ist (in Anlehnung an OLG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 1992, 11 U 129/92, NJW-RR 1993, 125).Rn. 2 1. Qualifiziert man die Vereinbarung vom 29.03.2012 als Vertrag eigener Art (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB), ähnlich wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 30.10.1992 - 11 U 129/92 -, NJW-RR 1993, 125, entschieden hat, kommen die Erwägungen des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung, nach der ein Maklerkunde auch dann Courtage an den Makler zu zahlen hat, wenn er die Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat (BGH…, Urteil vom 03.02.1993 - IV ZR 106/92 -, zitiert nach juris, dort Rn. 9), von vornherein nicht zum Tragen.
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