Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 24.06.2004 - 11 U 14/04 |
Volltextveröffentlichung
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Was ist Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft?
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2004 - 11 U 14/04
Derartige Ausnahmen sind von der Rechtsprechung verschiedentlich angenommen worden (…vgl. dazu MK-Ulmer, 4. Aufl., § 730, Rn. 54 ff), und zwar nicht nur für den Fall der feststehenden Mindesthöhe eines Ausgleichsbetrages (bei Geltendmachung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern würde insoweit bereits die nicht evident unrichtige Behauptung eines solchen Mindestanspruchs genügen), sondern auch dann, wenn sich aus Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, dass ein Einzelanspruch auch im Falle der Auflösung seine Selbständigkeit behalten soll (BGH NJW 1998, 376, 377). - BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2004 - 11 U 14/04
Dies ist z.T. gesetzlich geregelt (vgl. §§ 254 Abs. 2 Satz 1, 301 Abs. 2 Satz 1 InsO; vgl. ferner § 356 HGB für das Kontokorrent), z.T. seit langem von der Rechtsprechung entwickelt (BGHZ 82, 323, 326 f = NJW 1982, 875;… vgl näher dazu MK-Habersack, 4. Aufl., § 767, Rn. 6). - BGH, 04.07.2002 - IX ZR 97/99
Rechtliche Auswirkungen der Insolvenz des Gläubigers auf eine Bürgschaft auf …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2004 - 11 U 14/04
Bei noch fehlender Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz erfordert im vorliegenden Fall der Sicherungszweck der Bürgschaft auf erstes Anfordern (die das Bardepot ersetzen soll; vgl. BGH NJW 2002, 3170, 3171) eine Durchbrechung des Grundsatzes der Durchsetzungssperre während der Auseinandersetzung.
- LG Bremen, 04.08.2005 - 2 O 454/05
Partnerausschüttungsbürgschaft und Verzug der Bank
Dieser besondere Sicherungszweck der Bürgschaft auf erstes Anfordern hat dazu geführt, dass die Durchbrechung der Akzessorietät in der hier gegebenen Fallkonstellation von der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist (vgl. BGH NJW 1982, 875 sowie den von der Klägerin als Anlage K9 [BL. 107 d.A.] vorgelegten Beschluss des OLG Oldenburg vom 24.06.04 [Geschäftsnummer 11 U 14/04]). - OLG Dresden, 19.01.2007 - 12 U 1969/06
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
Erst die Bürgschaft auf erstes Anfordern schaffe nämlich die Voraussetzungen für eine Ausschüttung, wohingegen anderenfalls die nicht ausgeschütteten Mittel der ARGE als Bardepot zur Verfügung stehen würden (Landgericht Osnabrück, ZIP 2004, 307 [309]; Landgericht Köln, Urteil vom 31.01.2001, Az.: 27 O 232/05, zitiert nach www.ibr-online.de; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vorn 24.06.2004, Az.: 11 U 14/04, zitiert nach www.ibr-online.de; EWiR 2004, 329 [330]). - LG Köln, 31.01.2006 - 27 O 232/05
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
Ein Auseinandersetzungsanspruch, der sich aus einer festgestellten Auseinandersetzungsbilanz ergäbe, ist von der Bürgschaft hingegen nicht erfasst (vgl. auch OLG Frankfurt, IBR 2005, 540; LG Köln ZIP 2003, 1649; LG Frankfurt IBR 2004, 624; Vogel EwiR § 765 2/04, 330;… Schmitz, Die Bauinsolvenz, 3. Aufl. Rz 860; a.A. LG Osnabrück ZIP 2004, 307, 309 und OLG Oldenbrug im Hinweisbeschluss vom 24.06.2004, Az 11 U 14/04, Bl 111 d.A.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.10.2004 - 11 U 14/04 |
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
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