Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herausgabe eines Mercedes Benz 300 TD wegen wirksamen Eigentumserwerb an diesem Fahrzeug; Erwerb von Eigentum an einem Fahrzeug durch den Versicherer nach Eingang einer Schadensanzeige bei Entwendung des Fahrzeuges; Rechtzeitige Rückbringung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 44 (Leitsatz)
§ 985 BGB; § 13 Abs. 7 AKB; § 2 IPR-Ges./Polen; Art. 169 ZGB/Polen
Herausgabe/Gutglaubenserwerb/Anwendbarkeit polnischen Rechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw in Polen
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 27.06.2000 - 5 O 338/98
- OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 597
- NJ 2001, 319 (Ls.)
- VersR 2001, 361
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 153/64
Eigentumsvorbehalt italienischen Rechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00
Das neue Belegenheitsstatut übernimmt die bewegliche Sache in der rechtlichen Prägung, die sie unter dem alten Belegenheitsstatut erhalten hat (vgl. BGHZ 39, 173 ; BGHZ 45, 95 ). - BGH, 20.03.1963 - VIII ZR 130/61
Französisches Registerpfandrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00
Das neue Belegenheitsstatut übernimmt die bewegliche Sache in der rechtlichen Prägung, die sie unter dem alten Belegenheitsstatut erhalten hat (vgl. BGHZ 39, 173 ; BGHZ 45, 95 ). - OLG Celle, 20.04.1978 - 7 U 134/77
Zum gutgläubigen Erwerb von Kfz ohne Briefübergabe
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00
Weitere Erwerbs- und Verlustvorgänge sind nunmehr nach neuem, vorliegend also polnischem Recht zu beurteilen (vgl. OLG Celle, JZ 1979, 608).
- OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag
Dies begründet den Vorwurf der Fahrlässigkeit, der nach polnischem Recht den guten Glauben zerstört (hierzu ausführlich OLG Brandenburg VersR 2001, 361; Looschelders/Bottek, VersR 2001, 401; durch Art. 43 EGBGB hat sich an der Rechtslage nichts geändert). - OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 117/06
Kaufvertrag: Eigentumsverschaffung an in den Niederlanden übergebenen Druckern, …
Nach Abs. 2 kommt es hinsichtlich der dinglichen Rechtslage zu einem Statutenwechsel, wenn die bewegliche Sache aus dem Machtbereich einer Rechtsordnung (hier zunächst Belgien) in den einer anderen verbracht wird, wobei das neue Belegenheitsstatut die bewegliche Sache in der rechtlichen Prägung, die sie unter dem alten Belegenheitsstatut erhalten hat, übernimmt (vgl. dazu auch OLG Brandenburg VersR 2001, 361), d. h. Erwerbs- und Verlustvorgänge sind nunmehr nach neuem, mithin niederländischem Recht zu beurteilen. - LG Heilbronn, 07.02.2019 - 6 O 17/18
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Gutgläubiger Erwerb eines nach Polen verbrachten …
Bösgläubig ist nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur, wer weiß, dass der Veräußerer nicht berechtigt ist, sondern auch, wer davon mit Leichtigkeit hätte Kenntnis erlangen können (culpa levis , vergleiche Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stanislaw Rudnicki, Art. 169 §§ 1; Brandenburgisches OLG, VersR 2001, 361 ff.). - OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 29 U 278/16
Ist streitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen?
Sind die Parteien auf die an sich vereinbarte förmliche Abnahme längere Zeit nicht zurückgekommen, kann ein stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit vorliegen und eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges/konkludentes Handeln anzunehmen sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 597).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/2000 |
Verfahrensgang
- LG Itzehoe - 7 O 259/98
- OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/2000
- OLG Schleswig, 12.11.2001 - 11 U 14/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95
Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-). - OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten (vgl. zu diesen beiden Zeiträumen zusammenfassend Brandenburgisches OLG, OLGReport 1999, 419, 420 m. z. N.), sowie schließlich noch ein angemessener Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, 431). - OLG Hamburg, 30.01.1998 - 11 U 164/97
Mitübernahme der Schuld aus einem Kreditvertrag durch Ehegatten nur sittenwidrig …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-).
- OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Beginn der Pflicht zur Schneeräumung
Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen/Schneefall tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten sowie schließlich noch einen angemessenen Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (OLG Schleswig VersR 1975, 431 sowie Senatsurteil vom 15. Mai 2001, 11 U 14/2000 und OLG Brandenburg, OLG Report 1999, 419, 420).
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