Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Die Vegütung des Maklers ist eine erfolgsabhängige Vergütung ; Überraschungsklauseln werden nicht Vertragsbestandteil; Eine Überraschungsklausel liegt vor, wenn der Kunde mit einer derartigen Köausel nicht zu rechnen braucht.; Vermietungsgarantie in sog. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 4 O 770/82
- OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83
Papierfundstellen
- VersR 1985, 504
- BB 1984, 934
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81
AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83
Auch der ungewöhnliche Zuschnitt einer Klausel, ihre Unterbringung an einer unerwarteten Stelle, kann die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BGHZ 84, 112 [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81] ). - BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82
Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83
Dagegen steht in § 8 AGBG einer Inhaltskontrolle nicht entgegen, wenn das Äquivalenzverhältnis durch die zu untersuchende Bestimmung nicht begründet, sondern abgeändert wird oder Preisnebenabreden getroffen werden, die eine Erhöhung der Gesamtvergütung von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen (BGH NJW 84, 171 f.). - BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 109/81
Zur Auslegung eines Finanzierungsbearbeitungs-und -vermittlungsvertrags
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83
Diese Rechtsprechung wurde für die Finanzierungsvermittlung in Bauherrenmodellverträgen noch bestätigt durch BGH NJW 1983, 985 [BGH 01.12.1982 - IVa ZR 109/81] und OLG München, BB 1983, 1692. - OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79
Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbands zur Förderung gewerblicher Interessen; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83
Nach dem Gesetzeszweck des § 8 AGBG soll keine Preiskontrolle der Gerichte stattfinden, BGH NJW 1980, 1584 [OLG Stuttgart 14.03.1980 - 2 U 188/79] . - OLG München, 30.05.1983 - 1 U 2602/83
Zurückforderung von Finanzierungsvermittlungsgebühren beim Bauherrenmodell
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83
Diese Rechtsprechung wurde für die Finanzierungsvermittlung in Bauherrenmodellverträgen noch bestätigt durch BGH NJW 1983, 985 [BGH 01.12.1982 - IVa ZR 109/81] und OLG München, BB 1983, 1692.
- BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
- Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die …
Die Vermietungsgarantie eines Baubetreuers gegenüber dem "Bauherrn" hat nach Interessenlage und Vertragszweck die Funktion, die Rentabilität des Bauobjekts - einen "noch von anderen Faktoren abhängigen Erfolg" - zu sichern (BGH-Urteil vom 8. Februar 1973 VII ZR 209/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 1602; Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Februar 1984 11 U 141/83, BB 1984, 934).
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