Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.12.2015 - 11 U 166/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Motorrad, Verkehrssicherungspflicht, griffiger Straßenbelag
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Verkehrssicherungspflichtverletzung, Straßenbelag, Haftung, Land NRW
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 BGB i.V.m. Art. 14 GG; §§ 9, 9a Straßen- und Wegegesetz NW
Verkehrssicherungspflicht, Verkehrssicherungspflichtverletzung, Straßenbelag, Haftung, Land NRW
- verkehrslexikon.de
Haftung bei Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag und Motorradunfall
- IWW
§ 839 BGB i.V.m. Art. 14 GG; §§ 9, 9a Straßen- und Wegegesetz NW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen für Gefahren eines Fahrbahnbelages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für Fahrbahnbelag der unzureichende Griffigkeit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Rutschendes Motorrad - Land haftet
- lto.de (Kurzinformation)
Land haftet gegenüber Motorradfahrerin für zu rutschige Fahrbahn
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag
- Jurion (Kurzinformation)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Landes NRW für mangelhaften Straßenbelag
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verkehrssicherungspflicht bei fehlender Griffigkeit des Straßenbelags
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Land haftet gestürzter Motorradfahrerin wegen ungenügend griffiger Fahrbahn
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Motorradsturz: Schadenersatz vom Land
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn der Straßenbelag nicht mehr griffig genug ist und ein Motorradfahrer deswegen stürzt
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Motorradunfall - Fehlende Griffigkeit einer Fahrbahn
- przytulla.de (Kurzinformation)
Der verantwortliche Träger der Straßenbaulast (hier: das Land NRW) haftet wegen Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht für einen unzureichend griffigen Fahrbahnbelag, wenn es auf Grund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sturz mit dem Motorrad: Schadenersatz vom Land bei ungriffiger Fahrbahn
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Haftung für Fahrbahnbelag mit unzureichender Griffigkeit
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Haftung für Fahrbahnbelag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen für Gefahren eines Fahrbahnbelages
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Unterlassen einer Warnbeschilderung trotz bekannter Fahrbahnmängel
Verfahrensgang
- LG Detmold, 24.09.2014 - 9 O 135/14
- OLG Hamm, 18.12.2015 - 11 U 166/14
Papierfundstellen
- NZV 2016, 523
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11
Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 11 U 166/14
Der Verkehrssicherungspflichtige muss jedoch in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. nur BGH, NZV 2012, S. 533 m. w. N.). - OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle
Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 11 U 166/14
Maßgebend ist die Sicherheitserwartung des Verkehrs, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche, ihrer Verkehrsbedeutung und dem Maß der Ablenkung der Verkehrsteilnehmer orientiert (vgl. nur OLG Hamm, 9. Zivilsenat, NJW-RR 2006, S. 1100). - BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels
Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 11 U 166/14
Wenn dies, wie im vorliegenden Fall, ersichtlich nicht der Fall ist, bedarf es einer Abweichung von bzw. Ergänzung der im Merkblatt vorgeschlagenen Konsequenzen und der Durchführung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen über die im Merkblatt angeführten Maßnahmen hinaus (vgl. BGH, NJW 1984, S. 801 für eine zum Schutze der Zuschauer bei Eishockeyspielen nicht ausreichende DIN).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 15.10.2015 - 11 U 166/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Abändernde Angebotsannahme mit handschriftlichen Ergänzungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftragsschreiben enthält Änderungen: Bauvertrag nicht zu Stande gekommen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angebot mit Änderungen angenommen: Kein wirksamer Bauvertrag zu Stande gekommen! (IBR 2016, 326)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 04.11.2014 - 8 O 14/14
- OLG Schleswig, 15.10.2015 - 11 U 166/14
- BGH, 09.03.2016 - VII ZR 267/15
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