Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Architekt Bausummenüberschreitung Hinweispflicht Warnpflicht Wertsteigerung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 635, 634 Abs. 2
Architekt Bausummenüberschreitung Hinweispflicht Warnpflicht Wertsteigerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang d. Haftung bei Bausummenüberschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Bausumme; Überschreibung
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Sonderwünsche verteuern den Bau: Hinweispflicht des Architekten?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann haftet der Architekt für eine Bausummenüberschreitung? (IBR 1993, 206)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Trotz Bausummenüberschreitung kein Schaden! (IBR 1993, 286)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.05.1992 - 18 O 77/90
- OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 986
- NJW-RR 1993, 986 L
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Haftung des Architekten für eine Kostenüberschreitung
Auszug aus OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92
Zwar obliegt den Beklagten als Architekten grundsätzlich eine solche Hinweispflicht (vgl. BGH WM 1970, 1139, 1140).Rn. 243 An einen Schaden fehlt es, weil sich die Kläger die Wertsteigerung, zu der die erhöhten Baukosten geführt haben, nach den Regeln der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen müssen (BGH WM 1970, 1139, 1140), mit der Folge, daß eine Differenz zwischen dem erhaltenen Wert und den Baukosten nicht besteht.
Rn. 245 Der maßgebliche Wert des Gebäudes ist der Verkehrswert, der anhand des Sachwertes zu ermitteln ist, weil das Gebäude unstreitig der Eigennutzung dient (vgl. dazu BGH WM 1970, 1139, 1140 und BauR 1979, 74, 75).
- BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79
Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs
Auszug aus OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92
Rn. 253 Entgegen der Auffassung der Kläger ist für die Schadensberechnung der Tag der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend (vgl. BGH NJW 1980, 2127, 2128 und Locher/Koeble/Frik a.a.O. Seite 177). - BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76
Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92
Rn. 245 Der maßgebliche Wert des Gebäudes ist der Verkehrswert, der anhand des Sachwertes zu ermitteln ist, weil das Gebäude unstreitig der Eigennutzung dient (vgl. dazu BGH WM 1970, 1139, 1140 und BauR 1979, 74, 75). - OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
Haftung - Gewährleistungsbeginn bei gekündigtem Vertrag
Auszug aus OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92
Eine Warnpflicht des Architekten bei zusätzlichen Sonderwünschen kann nur dann angenommen werden kann, wenn sich die Verteuerung nicht ohnehin aus dem Gesamtumständen solcher Aufträge ergibt bzw. den Bauherrn nicht ohne weiteres einsehbar war (OLG Stuttgart, BauR 1987, 462, 463).
- OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04
Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines …
Die dafür erforderliche Pflichtverletzung kann darin liegen, dass der Architekt die Kosten fehlerhaft ermittelt, ihre Entwicklung ungenügend kontrolliert, die Kostensteigerung selbst verursacht oder aber den Auftraggeber unzureichend beraten und über die Kostensteigerung nicht aufgeklärt hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 850, 851; NJW 1999, 3554, 3556; Senat NJW-RR 1993, 986, 987; OLG Naumburg OLGR 2001, 410 = IBR 2001, 680, Juris.Nr. KORE430602001;… Werner/Pastor Rdnr. 1785 und 1794).Eine Hinweis- und Warnpflicht des Architekten entfällt freilich, wenn die Verteuerung für den Bauherren erkennbar bereits aus den Gesamtumständen zu ersehen ist (Senat NJW-RR 1993, 986, 987; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 913, 914 = BauR 1987, 468;… Werner/Pastor Rdnr. 1785 a.E. und 1794).
Hierbei ist auf die Gesamtbaumaßnahme abzustellen und nicht darauf, ob und welcher Wertzuwachs mit der jeweiligen Bausummenüberschreitung verbunden ist; der durch die Baumaßnahme erzeugte Gebäudewert ist den Baukosten gegenüberzustellen (Senat NJW-RR 1993, 986, 987; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, 232 f.; Werner/Pastor Rdn.1799).
- BGH, 07.11.1996 - VII ZR 23/95
Toleranzen bei der Kostenermittlung durch den Architekten; Maßgeblicher Zeitpunkt …
Von den Oberlandesgerichten haben Köln und Hamm in Fällen von Bausummenüberschreitung ebenfalls den Tag der letzten mündlichen Verhandlung als maßgeblich für die Schadensberechnung angesehen (NJW-RR 1993, 986 = BauR 1993, 640 [nur Leitsatz] sowie BauR 1993, 628, 629). - OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe; …
Er muss dann darlegen, dass unter Abzug von verteuernden Sonderwünschen, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenschätzung des Architekten unrealistisch war (so OLG Köln NJW-RR 1993, 986; Miegel, BauR 1997, 923, 925).
- OLG Hamm, 11.01.2022 - 24 U 65/20
Schadensersatz; Schadensberechnung; Kostengrenze; Baukostenermittlung; Sanierung; …
Die von dem Landgericht zitierten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen stellen in erster Linie darauf ab, dass der geschädigte Auftraggeber sich eine Wertsteigerung im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68, NJW 1970, 2018; OLG Hamm, Urteil vom 22.04.1993 - 21 U 39/92, NJW-RR 1994, 211; OLG Köln, Urteil vom 27.01.1993 - 11 U 166/92, NJW-RR 1993, 986).So steht dem Gesamtsanierungsaufwand in Höhe von 676.003,90 DM (= 345.635,31 EUR) nach den nachvollziehbaren Ausführungen des Landgerichts im Zeitpunkt der letzten landgerichtlichen mündlichen Verhandlung eine Gesamtwertsteigerung von ohnehin nur 33.600 EUR gegenüber - wobei gemessen für die letzte mündliche Verhandlung vor dem Senat (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015 - VII ZR 190/14, NJW-RR 2015, 1048; BGH, Urteil vom 07.11.1996 - VII ZR 23/95, NJW-RR 1997, 402; OLG Köln, Urteil vom 27.01.1993 - 11 U 166/92, NJW-RR 1993, 986) wegen des fortlaufenden Wertverlusts des Gebäudes eine noch geringere Wertsteigerung anzunehmen wäre.
- OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
Beweislast bei Baukostenüberschreitung?
Alsdann hätte er darzulegen gehabt, dass unter Abzug der verteuernden Änderungs- und Sonderwünsche, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenermittlung der Kläger unrealistisch war (OLG Köln, NJW-RR 1993, 986; OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893;… Locher/Koeble/Frik, aaO, Einleitung Rdnr. 100 bis 103). - OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung
In einem solchen Fall nahm das OLG Köln (Urt.v. 27.01.1993 - 11 U 166/92 in NJW-RR 93, 986) an, daß der Schadensersatzanspruch auch schon daran scheitere, daß die Bauherren das Bauvorhaben auch bei rechtzeitiger Kenntnis der späteren Bausummenüberschreitung fortgesetzt hätten, eine mangelnde Aufklärung über die fortlaufenden Kosten also nicht ursächlich für den geltend gemachten Schaden geworden sei. - OLG Köln, 04.09.2001 - 3 U 166/00
Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens als Hauptleistungspflicht des …
Dafür, dass dies nicht möglich gewesen und die Fristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 BGB deshalb entbehrlich gewesen sei, trifft den Bauherrn die Darlegungs- und Beweislast (…vgl. Werner-Pastor a.a.O. Rn. 1791;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Aufl. Einleitung Rn. 61; OLG Stuttgart Baurecht 2000, 1894 f.; OLG Düsseldorf Baurecht 94, 133 (136 f.); OLG Köln NJW-RR 93, 986). - OLG Naumburg, 11.04.2001 - 2 U 100/99
Überschreitung des Architektenhonorars wegen Kostenüberschreitung
Maßgeblicher Zeitpunkt für die im Rahmen des Vorteilsausgleichs vorzunehmende Bestimmung der Werterhöhung durch zusätzliche Aufwendungen ist, wie auch sonst bei der Ermittlung eines Schadens, der Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (so BGH NJW-RR 1997, 402, 403, OLG Köln NJW-RR 1993, 986 und OLG Hamm, BauR 1993, 628, 629;… a.A.: Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl. 2000, Rdn. 1719 und Locher, Das private Baurecht, 6. Aufl. Rdn. 284, sowie unter Berufung hierauf: Bindhardt/Jagenburg, Die Haftung des Architekten, 8. Aufl. § 6 Rdn. 195). - OLG Stuttgart, 18.06.2024 - 12 U 212/22
Schadensersatzforderungen eines Bauträgers in Zusammenhang mit dem von den …
Dies erfordert einen Vergleich zwischen der beanstandeten Kostenschätzung und den zum Ermittlungszeitpunkt realistischen Kosten, nicht den Vergleich zwischen der Kostenschätzung und den später tatsächlich angefallenen Kosten (OLG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2002 - 8 U 10/01, BeckRS 2002, 14671; OLG Köln, Urteil vom 27.01.1993 11 U 166/92, NJW-RR 1993, 986 mit NZB des BGH vom 12.07.2007 - VII ZR 138/06;… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, a.a.O.). - LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
Schutzwürdigkeit eines Auftraggebers hinsichtlich einer abschließenden Berechnung …
Rn. 274 An einem Schaden fehlt es, weil sich die Beklagte die Wertsteigerung, zu der die erhöhten Baukosten geführt haben, nach den Regeln der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen muss (vgl. insoweit BGH…, Urt. vom 07.11.1996, VII ZR 23/95, NJW-RR 1997, 402; OLG Köln, Urt. vom 27.01.1993, 11 U 166/92, NJW-RR 1993, 986, 987;… Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdn. 1797).
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