Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.06.2015 - I-11 U 168/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Reparatur eines Straßentunnels, Schadensersatz, Abzug "neu für alt"
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823 BGB; 7 I StVG; 1 II StVO, 249 BGB
Reparatur eines Straßentunnels, Schadensersatz, Abzug "neu für alt" - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Voller Schadenersatz für Land nach Beschädigung des Wellersbergtunnels bei Lkw-Unfall
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht notwendigerweise Abzug "neu für alt" bei Beschädigung eines Straßentunnels
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Instandsetzung des Wellersbergtunnels in Siegen - Land bekommt vollen Schadensersatz
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Bei Unfallschäden in Tunneln ist kein Abzug neu für alt vorzunehmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nicht notwendigerweise Abzug "neu für alt" bei Beschädigung eines Straßentunnels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung eines Abzugs "neu für alt" bei Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung eines Straßentunnels
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.09.2014 - 5 O 46/12
- OLG Hamm, 19.06.2015 - I-11 U 168/14
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06
Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier: …
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2015 - 11 U 168/14
Danach setzt die Vornahme eines Abzuges "neu für alt" dreierlei voraus: Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, Urteil vom 19.06.2008, VII ZR 215/06 - Rz. 7 zitiert nach Juris; BGH…, Urteil vom 13.07.1981, II ZR 91/80 - Rz. 10 zitiert nach Juris;… Palandt-Grünberg, BGB, 74. Auflage 2015, Vorb v § 249 Rn. 99 mit weiteren Nachweisen; Schubert in: Beck´…scher Online-Kommentar BGB, § 249 Rn. 108; ), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen der Schädiger trägt (…Schubert, a.a.O. § 249 Rn. 116). - BGH, 13.07.1981 - II ZR 91/80
Umfang des Schadensersatzes nach einem Schiffszusammenstoß
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2015 - 11 U 168/14
Danach setzt die Vornahme eines Abzuges "neu für alt" dreierlei voraus: Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH…, Urteil vom 19.06.2008, VII ZR 215/06 - Rz. 7 zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 13.07.1981, II ZR 91/80 - Rz. 10 zitiert nach Juris;… Palandt-Grünberg, BGB, 74. Auflage 2015, Vorb v § 249 Rn. 99 mit weiteren Nachweisen; Schubert in: Beck´…scher Online-Kommentar BGB, § 249 Rn. 108; ), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen der Schädiger trägt (…Schubert, a.a.O. § 249 Rn. 116).
- OLG Naumburg, 25.11.2015 - 12 U 85/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" im Rahmen der …
Nach Auffassung des OLG Hamm (Urteil vom 19. Juni 2015 - 11 U 168/14) ist ein aus der Beschädigung eines Straßentunnels folgender Schadensersatzanspruch des Landes NRW als Eigentümers des Tunnels nicht unter dem Gesichtspunktes eines Abzuges "neu für alt" zu kürzen, wenn nicht feststeht, dass dem Land durch die Reparaturmaßnahmen ein messbarer Vermögensvorteil entsteht. - OLG Hamm, 08.02.2018 - 21 U 95/15
Haftung des Installateurs bei Lochkorrosion der Wasserleitungen
Rn. 103 Die Vornahme eines Abzugs "neu für alt" setzt Dreierlei voraus: (i) Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, (ii) die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und (iii) die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH - VII ZR 215/06, NJW 2008, 2773 Rn 7; OLG Hamm - 11 U 168/14, NJOZ 2016, 523 Rn 14; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl. 2017, Vorb. - OLG Hamm, 06.11.2024 - 11 U 142/23
Kosten einer Instandsetzung durch eine Fachfirma als erforderlich wegen …
Danach setzt die Vornahme eines Abzuges "neu für alt" dreierlei voraus: Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH…, Urteil vom 19.06.2008 - VII ZR 215/06 -, Rn. 7, juris; BGH…, Urteil vom 13.07.1981 - II ZR 91/80 - Rn. 10, juris; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 16, juris;… BeckOGK/Brand, 1.3.2022, BGB § 249 Rn. 208 ff., beck-online), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen der Schädiger trägt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 16, juris).Rn. 56 Ausgehend von diesen Grundsätzen muss sich die Klägerin vorliegend keinen Vorteil "neu für alt" anrechnen lassen, weil die Frage, ob und in welcher Höhe sich der Austausch des Peitschenmastes einschließlich der damit verbundenen Arbeiten für die Klägerin in Zukunft tatsächlich wirtschaftlich günstig auswirken wird, mit dermaßen vielen Unwägbarkeiten verbunden ist, dass sich schon ein messbarer Vermögensvorteil auf Seiten der Klägerin nicht sicher feststellen lässt (…vgl. zur Ablehnung eines Abzugs "neu für alt" mangels messbaren Vermögenszuwachses: zu einem Anpralldämpfer OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 15.08.2024 - 1 U 14/24, BeckRS 2024, 21911 Rn. 15, beck-online und OLG Frankfurt…, Beschluss vom 15.08.2024 - 1 U 14/24 -, Rn. 17, juris; zu Leitplanken OLG Zweibrücken…, Urteil vom 13.08.2014 - 1 U 71/12 -, Rn. 37, juris; zu einem Verkehrszeichen OLG Koblenz…, Beschluss vom 25.08.2020 - 12 U 663/20 -, Rn. 13, juris; zu Leitplanken, Verkehrsschild und Schilderbrücke Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 25.11.2015 - 12 U 85/15 -, Rn. 34, juris; zu Lärmschutzelementen in einem Straßentunnel OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 17, juris; zu einem Lichtmast LG Halle (Saale)…, Beschluss vom 07.03.2019 - 1 S 253/18 -, Rn. 16, juris).
Selbst wenn man einen solchen aber noch bejahen würde, wäre dessen Ausgleich der Klägerin jedenfalls nicht zumutbar (vgl. zu Lärmschutzelementen in einem Straßentunnel: OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 17, juris;… von Rochow, "Kein Abzug "neu für alt" bei Beschädigung öffentlicher Sachen" in: NJW 2023, 2381 Rn. 11 ff., beck-online).
Denn auch wenn der konkret betroffene Peitschenmast für sich genommen durch die Reparatur bzw. den Austausch nunmehr eine längere zu erwartende Lebensdauer haben sollte als der ersetzte und damit auch als der andere, nicht ausgewechselte Peitschenmast, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor Ablauf der - unterstellt - messbaren Lebensdauer eines Peitschenmastes aus anderen Gründen, sei es unfallbedingt oder wegen technischer Neuerungen, eine umfassende Sanierung und/oder Instandsetzung der Gesamtanlage erforderlich werden könnte, in deren Rahmen aus bautechnischen Gründen oder wegen zwischenzeitlich geänderter technischer Vorgaben ein vollständiger Austausch der Gesamtanlage vorzunehmen ist (vgl. zu Lärmschutzelementen in einem Straßentunnel OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 21, juris).
Rn. 63 Doch auch wenn ein solch vollständiger Austausch der Gesamtanlage nicht erforderlich werden sollte, lässt sich heute nicht mit hinreichender Sicherheit sagen, ob für die Klägerin zukünftig noch vergleichbare Peitschenmasten mit Signalgebern und Anforderungstaster erhältlich sein werden oder nur solche, die sich nur mit einem heute noch nicht bezifferten erhöhten Kostenaufwand mit den dann bleibenden Teilen der Anlage kombinieren lassen (vgl. zu Lärmschutzelementen in einem Straßentunnel: OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 22, juris).
Wie hoch diese zusätzlichen Kosten für die Klägerin zukünftig sein werden und ob und in welcher Höhe ihr auch unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Kosten noch ein wirtschaftlicher Vorteil aufgrund des im Jahr 2019 erfolgten teilweisen Austausches nur des einen Peitschenmastes verbleiben wird, lässt sich aus heutiger Sicht nicht hinreichend sicher sagen (vgl. zu Lärmschutzelementen in einem Straßentunnel: OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 23, juris).
Jedenfalls ist nach Auffassung des Senats der Klägerin danach auch unter Berücksichtigung der zu beachtenden Interessen des Beklagten die Anrechnung eines Abzuges "neu für alt" nicht zumutbar, zumal angesichts der bestehenden Unwägbarkeiten, die zu Lasten des für die Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten gehen, auch völlig ungewiss ist, ob dieser als Schädiger hierdurch überhaupt benachteiligt wird (vgl. zu Lärmschutzelementen in einem Straßentunnel: OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 -, Rn. 24, juris).
- LG Cottbus, 19.10.2023 - 6 O 107/22
Keine messbare Vermögensmehrung: Kein Abzug "neu für alt"!
(vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015, Az. 11 U 168/14). - OLG Bremen, 15.08.2024 - 1 U 14/24
Kein Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung von …
Rn. 16 In der bisherigen Rechtsprechung ist es ganz überwiegend abgelehnt worden, dass bei der unfallbedingten Beschädigung von Leitplanken und Anpralldämpfern ein Abzug Neu für Alt vorzunehmen wäre (siehe OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2008 - 1-13 U 5/08, BeckRS 2015, 18816; OLG Naumburg…, Urteil vom 25.11.2015 - 12 U 85/15, juris Rn. 30, VerkMitt 2016, Nr. 23; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 13.08.2014 - 1 U 71/12, juris Rn. 37, VersR 2015, 723; LG Arnsberg, Urteil vom 30.11.2022 - I-3 S 6/22, n.v.; LG Dortmund…, Urteil vom 31.10.2007 - 21 O 336/05, juris Rn. 31; LG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2022 - 1 O 302/21, n.v.; AG Langen, Urteil vom 23.08.2004 - 2 C 280/04, juris Ls.; AG Leverkusen…, Urteil vom 27.12.2019 - 27 C 184/18, juris Rn. 19 ff.; AG Pirmasens…, Urteil vom 05.10.2023 - 5 C 78/23, BeckRS 2023, 29258 Rz. 5; AG Neuruppin, Urteil vom 19.05.2022 - 45 C 80/21, n.v.; AG Westerstede, Urteil vom 09.08.2004 - 21 C 282/04, juris Ls., NJW-RR 2004, 1681; AG Winsen…, Urteil vom 06.07.2004 - 20 C 379/04, juris Rn. 9; ähnlich zu Schallschutzelementen OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14, juris Rn. 17 ff.; zu einer Verkehrsschilderanlage OLG Koblenz…, Beschluss vom 25.08.2020 - 12 U 663/20, juris Rn. 11 ff.). - AG Steinfurt, 17.08.2023 - 21 C 371/23 Lässt sich ein messbarer Vermögensvorteil nicht sicher feststellen, hat ein Abzug "neu für alt" zu unterbleiben (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 19.6.2015 - 11 U 168/14 - Beschädigung eines Straßentunnels).
- OLG Zweibrücken, 07.02.2025 - 1 U 153/24
Schadensersatzforderung für eine unfallbedingte Beschädigung des Schiebetores …
Allerdings differenziert die Rechtsprechung zwischen solchen Teilen, die typischerweise die Lebensdauer des gesamten Gebäudes teilen, und solchen Teilen, die üblicherweise in gewissen Zeitabständen ersetzt werden müssen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 13.03.1990, Az. X ZR 12/89; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.08.2020, Az. 12 U 663/20; OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015, Az. 11 U 168/14; OLG Köln, Beschluss vom 01.08.2014, Az. 11 U 23/14; Urteil dieses Senats vom 13.08.2014, Az. 1 U 71/12 ; jeweils Juris). - AG Wetzlar, 16.08.2022 - 30 C 280/22 Die Darlegungs- und Beweislast für das vorliegende der vorgenannten Voraussetzungen trägt der Schädiger (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015, Az. 11 U 168/14, zitiert über Juris, Randnr. 16).
- LG Bielefeld, 01.09.2023 - 2 O 100/21 Inwiefern diese Voraussetzungen gegeben sind, ist für jeden Einzelfall im Wege einer Gesamtschau der jeweiligen Interessenlage zu prüfen (OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015, I-11 U 168/14, juris).
- AG Soest, 12.01.2022 - 15 C 61/21 Schließlich sei genannt die Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahr 2015 (OLG Hamm - 11 U 168/14, Urteil vom 19.06.2015, juris) hinsichtlich der Beschädigung von Lärmschutzverkleidungen in einem Tunnel.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".